Beschluss:

Den auf der Basis des Verwaltungsvermerks vom 27. Mai 2014 verfassten neuen Satzungen für die Bereiche „Asylbewerberleistungsgesetz“ und „SGB XII“ wird zugestimmt. Nach Ablauf eines Jahres erfolgt die Evaluation der gewonnenen Erkenntnisse (der o. a. Vermerk wurde entsprechend aktualisiert).



Der Kreistag nahm die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses - TOP 4.1.2 der Niederschrift vom 28. Mai 2014 – zur Kenntnis.


KTA Vehoff führte aus, im Nachgang zur Diskussion im Kreisausschuss habe sich vor allem für die Bürgermeister aus dem Südkreis die Frage der zukünftigen Entscheidungskompetenz über Anträge gestellt. Die CDU-Fraktion beantrage daher, dass die Entscheidungskompetenz bei den Städten und Gemeinden verbleibe, die dies beantragten.


Landrat Ambrosy dankte für die kontroversen Diskussionen in den vergangenen Wochen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung entspreche dem Inhalt der Gespräche und dem Einsatz der Bürgermeister und bedeute ein sehr gutes Ergebnis. Im Verlaufe der Beratungen sei den Kreisgremien und den Bürgermeistern wichtig gewesen, alle Verfahrensabläufe mit direktem Bürgerbezug auch weiterhin vor Ort abwickeln zu können. Diesem Anliegen sei durch den nun vorliegenden Beschlussvorschlag zu 100 % entsprochen worden.


Nur im Bereich des verwaltungsinternen Handelns werde eine Änderung dahingehend vorgeschlagen, dass man eine einheitliche Software einführen wolle. Städte, Gemeinden und Landkreis könnten darin „in Echtzeit“ unverzüglich den jeweiligen Bearbeitungsstand abrufen. Hierin liege eine erhebliche Verbesserung zum bisherigen Verfahren, denn es vermeide die bisher angefallene Doppelarbeit – vor allem im Bereich der Buchungen.


Der Landkreis sei und bleibe gesetzlich zuständiger Träger beider Aufgaben. Wie viele andere Landkreise habe man die Städte und Gemeinden über Heranziehungssatzungen darum gebeten, den Vollzug der Aufgaben vor Ort zu erledigen. Für die Bürger sei das bisherige Verfahren von Vorteil, für das interne Verwaltungshandeln aber eher von Nachteil. Denn gerade im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes würden auf Basis der gesetzlichen Vorschriften viele Beträge pauschal ausgezahlt. Die Höhe der Leistungen habe keinen Entscheidungsfreiraum; auch beim SGB XII sei Vieles gesetzlich abschließend geregelt und werde vor Ort entsprechend angewandt. Wenn eine Kommune bislang einen nicht gesetzeskonformen Betrag verbucht hatte, musste der Landkreis sich den Vorgang nochmals händisch vornehmen und ggf. zurück abwickeln; evtl. zu viel gezahlte Leistungen gingen zu Lasten der Städte und Gemeinden. - Dies sei das bisherige gute Verfahren, das aber in einigen Punkten verbesserungsfähig sei.


Bei dem nun vorliegenden Vorschlag handele es sich – insbesondere durch die einheitliche Software – um ein Verfahren, bei dem man Fehlerquellen bzw. Abstimmungsdefizite künftig so weit wie möglich vermeide. Die Arbeitsabläufe würden schneller. Für die Asylbewerber beispielsweise sei dies von Vorteil. Insofern seien alle im Verlauf der Diskussion aufgeworfenen Kritikpunkte unter Einschaltung der Fachleute und Kommunen abgearbeitet und abgestellt worden. Die nun vorgeschlagene Aufgabenaufteilung zwischen Landkreis und Kommunen mache Sinn, weil die Städte und Gemeinden den Dienst am Bürger verrichteten, während der Kreis den sog. Backoffice-Bereich erledige, der ohnehin in seiner Zuständigkeit liege.


Einige der Städte und Gemeinden hätten sich im Verlaufe der Diskussion für ein zweigeteiltes System ausgesprochen, da man zwischen Nord- und Südkreis zu keiner einheitlichen Einstellung gelangt sei. Die Kreisverwaltung habe daraufhin erläutert, dass es hinsichtlich der Erstattung der Auslagen der Städte und Gemeinden eine Gleichbehandlung geben werde. Die von Herrn Ratzel zitierte Äußerung der Stadt Schortens habe darauf abgezielt, wie die übrigen Kommunen behandelt zu werden, da man sonst die Aufgaben wie bisher besser selbst wahrnehmen könne; eine Entlastung würde sonst nicht eintreten.


Die Kreisverwaltung habe vor diesem Hintergrund zugesichert, dass die Städte und Gemeinden auch zukünftig dieselben Erstattungsbeträge erhielten wie in der Vergangenheit – obwohl sie nach neuem Verfahren im Backoffice-Bereich entlastet würden. In der bisherigen Diskussion sei von Vielen noch nicht realisiert worden, dass hierdurch ein positiver finanzieller Effekt für die Kommunen eintrete. - Die personelle Ausstattung zur Wahrnehmung der betroffenen Aufgaben sei unterschiedlich: In Varel seien z. B. 2 AK, in Zetel 0,5 AK eingesetzt; der Landkreis zahle aber unabhängig von der geplanten Verfahrensänderung dieselben Erstattungsbeträge wie vorher.


Die künftige Bearbeitung der Fälle werde für alle Beteiligten einfacher, transparenter und zügiger. Eine Zuständigkeit auf zwei Ebenen gebe es im Übrigen auch in vielen anderen Aufgabenbereichen wie z. B. im Bauordnungsverfahren, und laufe reibungslos.


Nach außen hin sei im Laufe der derzeitigen Diskussion der falsche Eindruck entstanden, es gebe Probleme in der Zusammenarbeit. Tatsächlich könne davon ausgegangen werden, dass alles genau so problemlos ablaufen werde wie es beispielsweise bei der Übertragung des Jobcenters auf den Landkreis der Fall gewesen sei.


Erste Kreisrätin Vogelbusch erläuterte, Auslöser für die Diskussion sei der Antrag der Stadt Schortens gewesen, die Aufgaben nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz an den Landkreis zurück zu geben, wie dies im Falle der Gemeinde Wangerland geschehen sei. Der Kreistag habe in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2013 die Grundsatzidee vertreten, dass es keinen „Flickenteppich“ in den Zuständigkeiten geben solle und daher eine Vereinheitlichung favorisiert.


Rechtlich verantwortlich gegenüber Land und Bund sei für beide Aufgabengebiete der Landkreis. Die Städte und Gemeinden hätten vor Ort die Arbeit geleistet und Auszahlungen vorgenommen sowie monatlich Statistiken an den Landkreis übermittelt. Die Kreisverwaltung habe diese Statistiken erfasst und Abrechnungen erstellt. Land und Bund sowie dem Rechnungsprüfungsamt gegenüber zeichne der Landkreis für diese Abrechnungen verantwortlich. Hierin liege die bisher praktizierte Doppelarbeit, denn auch in den Städten und Gemeinden laufe vor Abgabe der Unterlagen eine Prüfung, die der Landkreis wiederhole.


Würde ein „Flickenteppich“ zugelassen und wieder die alte Zuständigkeitsregelung in manchen Kommunen gelten, so würde ein großes Durcheinander entstehen. Die Einführung einer einheitlichen Software mache Sinn, weil sie vor Ort den Einblick in den jeweils aktuellen Sachstand jeden Falles ermögliche.

Die finanzielle Leistungsgewährung wie z. B. bei Kosten für Unterkunft und Heizung werde im Gesetz klar geregelt ; hier seien Obergrenzen zu beachten. Ferner gebe es festgesetzte Regelsätze, auf die der Bürger einen Anspruch habe. Einen Ermessensspielraum gebe es lediglich in der Frage der sog. Grundausstattung; auch hierfür gebe es aber einen vorgegebenen Rahmen (z. B. Erstausstattung nach dem AsylbLG für ein Baby ). Im Fokus stehe eine klare einheitliche Rechtsanwendung und dass alle Asylbewerber und Grundsicherungs-Leistungsempfänger im gesamten Landkreis ihre Bescheide nach gleicher Handhabung erhielten.


KTA Böcker kritisierte, dass das Thema „Heranziehungssatzungen“ nicht im Sozialausschuss behandelt worden, sondern gleich über den Kreisausschuss an den Kreistag geleitet worden sei.


Für ihn sei nicht erkennbar, warum die jahrelang praktizierte Verfahrensweise zwischen Städten, Gemeinden und dem Landkreis lt. Aussage des Landrates nicht zufriedenstellend funktioniert haben solle. Trotz der Erläuterungen des Landrates zum neuen Verfahren bleibe man im Südkreis skeptisch. Er schlage vor, so Herr Böcker, nach Ablauf eines Jahres eine Bilanz der Erfahrungen zu ziehen und in den Gremien vorzustellen. - Landrat Ambrosy befürwortete diesen Vorschlag.


Die Verwaltung spreche von einer zukünftigen Erleichterung im Verfahrensgang. Für ihn, so Herr Böcker, stelle sich die Frage, warum lt. Beschlussvorlage von weiteren Kosten von rd. 325.000 Euro im kommenden Jahr die Rede sei. Diese Kosten beträfen dann auch die Stadt Varel.


KTA Spiekermann verwies auf den im Kreisausschuss vorgestellten Verwaltungsvermerk vom 27. Mai 2014, in dem die denkbaren Fallvarianten 1 – 4 aufgeführt worden seien. Wie bisher sollten die Gemeinden auch zukünftig vor Ort zuständig sein. Warum beschließe man nicht wie zu Nr. 1 des Vermerks: 1. Es bleibt wie bisher. Die Städte und Gemeinden nehmen die Aufgaben weiter wahr

mit Ausnahme der Gemeinde Wangerland und zukünftig der Stadt Schortens“?!


Landrat Ambrosy erklärte, in diesem Falle entstünde der nicht gewollte „Flickenteppich“ der Zuständigkeitsregelungen.


KTA Chmielewski kritisierte die mangelnde Kommunikation mit den Bürgermeistern. Wenn zwei Bürgermeister sich ausdrücklich gegen das neue Verfahren aussprächen und noch Klärungsbedarf sähen, so müsse der Kreistag sich fragen, ob man tatsächlich übereilt gegen die Interessen der Gemeinden votieren wolle. Das alte System habe sich nach seiner Einschätzung bewährt. Eine Verbesserung hätte sich nur über die Einführung einer neuen Software und Einpflege der Daten durch die Gemeinden vor Ort erzielen lassen. Die Kontrolle müsse der Landkreis ohnehin vornehmen. Diese Variante aber würde günstiger als die heute zur Beschlussfassung anstehende Lösung. Frage sei, ob man wirklich eine neue Doppelstruktur schaffen wolle. Den Gemeinden wolle man einerseits die Aufwendungen erstatten, andererseits schaffe der Landkreis neue Arbeitsstellen und nehme eine neue Software in Betrieb. Insgesamt bedeute dies mehr Aufwendungen für die gleiche Tätigkeit.


KTA Schlieper konstatierte, sei ca. 1 ½ Jahren diskutiere man das Thema in den Kreisgremien. Es habe mehr als ausreichend Gelegenheit für klärende Gespräche bestanden. Heute liege nach ausreichender Diskussion ein echter Kompromissvorschlag vor; somit müssten beide Seiten bei einer Lösung Zugeständnisse hinnehmen. Die bürgernahe Versorgung vor Ort sei gewährleistet, Abrechnungsvorgänge liefen transparent über die gemeinsame Software. Es gebe somit keinen verbesserungsbedürftigen Aspekt mehr. Für die Städte und Gemeinden entstünden durch das neue Verfahren darüber hinaus Einsparungseffekte. Nach 1 Jahr werde evaluiert, wie sich die Abläufe bewährten und welche Kosten anfielen. Danach gelte es zu entscheiden, ob Handlungsbedarf bestehe. Das Thema dürfe nicht mehr vertagt, weiter diskutiert und zerredet werden.


KTA Harms verwies auf die Sitzungsvorlage vom 20. Februar, in der von Kosten von rd. 325.000 Euro ab 2015 die Rede sei. Er bat um Erläuterung, auch hinsichtlich möglicher Folgen für die Kreisumlage.


Frau Vogelbusch erklärte, es handele sich um eine Kostenschätzung vom Jahresbeginn 2014; damals habe man noch die Mehrkosten des Landkreises ermittelt – basierend auf der alten Beschlussempfehlung einer kompletten Aufgabenübernahme durch den Landkreis . - Nun liege ein Kompromissvorschlag vor, so dass sich diese Kosten deutlich dezimierten. Im Kreisausschuss habe die Verwaltung dargelegt, man werde voraussichtlich zunächst nur mit 2 Mitarbeitern beginnen. Die Kosteneinsparung für die Städte und Gemeinden trete ein, weil Doppelarbeit entfalle. Die genauen Abläufe und Bedarfe werde man zu entwickeln haben; die Kosten für den Landkreis würden auf jeden Fall deutlich weniger.


Zur Verrechnung mit der Kreisumlage: Ursprungsidee sei gewesen, die Städte und Gemeinden als Gegenleistung zur Zahlung der Kreisumlage zu entlasten. Nach der Diskussion mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden sei offenbar geworden, dass eine Entlastung in der vorgeschlagenen Form an dieser Stelle nicht gewollt sei. Dennoch trete nach der Einführung des Verfahrens für die Kommunen eine Einsparung ein. Die genaue Höhe müsse nach 1 Jahr evaluiert werden.


Landrat Ambrosy stellte klar, die Höhe der Kreisumlage bleibe unangetastet; im Rahmen der Haushaltsberatungen müsse dies entsprechend berücksichtigt werden.


In keiner Weise werde im Rahmen des Beschlussvorschlages Kritik an der Arbeit der Kommunen geübt; im Gegenteil übten sie nach wie vor die von ihnen am besten wahrzunehmende Dienstleistung am Bürger vor Ort aus wie bisher. Der nun angestrebte Effizienzgewinn stehe auch im Interesse der Städte und Gemeinden.


KTA Chmielewski bezog sich auf die Kostendarstellung der Ursprungsvorlage Nr. 0436/2014. Die vom Landrat erwähnte Kostenkompensierung des Landkreises über den Haushalt bedeute das Fehlen von Haushaltsmitteln an anderer Stelle. Letztlich trage also die kommunale Familie die Mehraufwendungen. Es stelle sich die Frage nach deren Höhe und der Auswirkungen auf Arbeitsplätze.


Der Einsatz eines neuen Computerprogramms zur Vermeidung von Doppelarbeiten sei eine einmalige Investition; in der Vorlage müsste dann aber aufgeführt sein, wie viel an Einsparungen man durch diese Maßnahme erwarte – keine Mehrkosten! Er bitte um Klärung dieses Widerspruchs, um dies gegenüber den Kommunen erklären zu können.


Herr Pauluschke erklärte, die in der Vorlage genannten Kosten seien im Haushalt 2014 berücksichtigt, würden aber de facto geringer, weil die Personalkosten – wie es sich in den Beratungen abgezeichnet habe – geringer ausfielen.


Landrat Ambrosy erläuterte die ursprüngliche Überlegung, die gesamte Aufgabenwahrnehmung für SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz auf den Landkreis zu übertragen. Darauf basiere die Kostenermittlung von rd. 350.000 Euro. Die Entlastung der Städte und Gemeinde wäre bei dieser Konstellation entstanden, weil sie das Personal für diese Aufgabe nicht mehr benötigt hätten.


Der heutige Beschlussvorschlag laute anders:

Das Personal verbleibe demnach bei den Gemeinden. Um diese weiterhin anfallenden Personalkosten der Gemeinden zu kompensieren, zahle der Landkreis die Erstattungsbeträge an die Kommunen in unveränderter Höhe – obwohl der Landkreis zukünftig mehr Arbeit im Backoffice-Bereich übernehme und dadurch die Gemeinden entlaste.


KTA Chmielewski stellte altes und zukünftiges Verfahren einander gegenüber und hinterfragte erneut, ob dem Landkreis zusätzliche Personalkosten durch einen neuen Verfahrensablauf entstünden. Wenn ja, könne von einer Optimierung nicht die Rede sein.


Wenn Doppelarbeit eingespart und die Software vereinheitlicht werde, alles andere aber wie bisher verbleibe, so ergänzte Herr Neugebauer, so stelle sich die Frage, warum Kosten entstünden.


Landrat Ambrosy erklärte, Mehrkosten entstünden, weil man den Städten und Gemeinden einen Vorteil bieten wolle und Erstattungsbeträge in unveränderter Höhe weiter zahle. Die bei der Kreisverwaltung voraussichtlich einzusetzenden 2 – 3 Arbeitskräfte werde man den Kommunen nicht anrechnen; hierin liege eine echte Entlastung. Der Landkreis werde versuchen, im Rahmen der Haushaltsberatungen das Personalbudget entsprechend zu beordnen. - Der ursprünglich genannte Betrag von rd. 350.000 Euro entspreche den Kosten für vss. 6 Arbeitskräfte, die nach alter Beschlussvariante bei voller Übernahme sämtlicher Aufgaben durch den Landkreis entstanden wären.


Die Kreisverwaltung sei bereit, gemäß neuer Beschlussvariante zunächst mit 2 Arbeitskräften zu beginnen und die dadurch entstehenden Personalausgaben über den Haushalt aufzufangen.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke fasste zum allgemeinen Verständnis die Hintergründe des Beschlussvorschlages zusammen. Natürlich entstünden zusätzliche Personalausgaben des Landkreises. Im Grunde entspreche dies einer Kreisumlage-Entlastung um ½ Punkt. Eine Personalkostendebatte mache keinen Sinn.


KTA Ratzel meldete sich zur Geschäftsordnung und verwies darauf, Herr Pauluschke als Kreistagsvorsitzender müsse die Sitzungsleitung abgeben, wenn er sich in der Sache zu Wort melde wie soeben geschehen. - Herr Pauluschke erklärte, im Sinne der Sitzungsleitung hätten seine Ausführungen lediglich zur Klarheit des Diskussionsverlaufs beitragen sollen.


Auf entsprechende Frage von KTA Böcker teilte Landrat Ambrosy mit, in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten seien die Kosten des öfteren Thema gewesen. Die Kreisverwaltung habe von vornherein signalisiert, dass sich an den Erstattungsbeträgen an die Kommunen nichts ändern werde. Man sei den Bürgermeistern in allen Punkten entgegen gekommen – bis auf den sog. Backoffice-Bereich, in dem ohnehin kein direkter Kontakt zum Bürger bestehe und den man nun straffen wolle.


Auf Vorschlag von Herrn Pauluschke beschloss der Kreistag mehrheitlich, die Rednerliste nach den Beiträgen der Herren Chmielewski und Vehoff zu schließen.


KTA Chmielewski erklärte, die vom Landrat avisierte Entlastung der Städte und Gemeinden bedeute letztlich: Der Kreis, der sich aus den Umlagen der Gemeinden finanziere, gebe ihnen das Geld zurück für eine Arbeit, die sie weiterhin wahrnähmen. Einen Vorteil für die Gemeinden könne er darin nicht erkennen, zumal Kritik der Bürgermeister bisher gewesen sei, dass die bisherigen Gelder nicht ausreichten. Nun werde aber der Eindruck erweckt, die Gemeinden könnten sich aus dem vermeintlich entstehenden Einsparungspotenzial refinanzieren und „goldene Bäder“ bauen.


Der Landrat habe erklärt, man schaffe durch eine formale Verbesserung einer neuen Software zusätzliche Arbeitsplätze. Diese müssten aber, so Herr Chmielewski, von den Gemeinden über die Kreisumlage gegenfinanziert werden – also entstünden Mehrkosten. Für ihn persönlich sei keine Verbesserung für die Gemeinden bzw. die Finanzen des Kreises erkennbar; er sehe den Beschlussvorschlag als fragwürdig. Er bitte darum, die Angelegenheit zu vertagen, da es noch Klärungsbedarf gebe. Die Bürgermeister müssten nochmals gehört werden.


Herr Vehoff wiederholte den CDU-Antrag, die Satzungen insofern zu ergänzen, als dass die Entscheidungskompetenz über Anträge bei den Städten und Gemeinden verbleibe, die dies wünschten.


Frau Vogelbusch verwies auf den dann entstehenden „Flickenteppich“ der Zuständigkeiten. Ob eine unterschiedliche Handhabung in den Gemeinden rechtlich überhaupt zulässig sei, bedürfte ggf. der Klärung. - Herr Burgenger verwies darauf, dass sowohl im Bereich SGB XII als auch im Asylbewerberleistungsrecht gesetzlich Vieles normiert sei, so dass für die Kommunen ohnehin kaum Ermessensspielräume bestünden.


Zur rechtlichen Klarstellung führte der Landrat aus, der Landkreis sei Rechts- und Fachaufsicht. Sollte eine Gemeinde ggf, über Anträge in Abweichung von der geltenden Rechtslage entscheiden, dann werde der Kreis – wie bisher auch praktiziert - diese Entscheidung aufheben, damit keine Haftungsansprüche gegen den Landkreis entstünden. Er bitte eindringlich darum, eine einheitliche Handhabung des Verfahrens SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz zu verabschieden. Den Bürgern wäre eine unterschiedliche Vorgehensweise von Gemeinde zu Gemeinde nicht vermittelbar.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ sodann über den


Antrag der CDU-Kreistagsfraktion abstimmen,

die Satzungen dahingehend zu erweitern, dass die Entscheidungskompetenz für Anträge von den Städten und Gemeinden wahrgenommen werde, die dies wünschten.


Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen


Bei Stimmengleichheit wurde der Antrag abgelehnt.


Aus terminlichen Gründen verließ KTA von Polenz die Sitzung.


Sodann wurde über den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses vom 28. Mai 2014 - inklusive des Vermerks vom 27. Mai 2014 – abgestimmt:

















Abstimmungsergebnis:

Bei 19 Ja- und 18 Gegenstimmen wurde dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt.



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Kreistagsvorsitzender Pauluschke erklärte in eigener Sache, nach der Geschäftsordnung des Kreistages seien Mehrfachmeldungen von Kreistagsabgeordneten nicht zulässig; dennoch habe er sie im Sinne eines liberalen Umgangs mit einander nicht unterbunden. Deswegen bitte er um Verständnis, dass seine kritisierten Wortbeiträge stets konstruktiv und gut gemeint seien, um einen möglichst strukturierten und harmonischen Beratungsablauf zu ermöglichen.