Nachtrag: 29.10.2007 Nummer 2

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Das Kreiswirtschaftsförderungsprogramm über die Förderung von Investitionen und investitionsvorbereitenden Maßnahmen in Unternehmen (speziell KMU) im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (kurz EFRE genannt) und dem Schwerpunkt 1 im Rahmen des Regionalisierten Teilbudgets wird nach den anliegenden Richtlinien fortgeführt.






Der Landkreis Friesland fördert seit nunmehr 10 Jahren Investitionen in Unternehmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und verfügt damit über ein wertvolles Instrument, den Antrag stellenden Unternehmen nach Abschluss der Investitionen und Erhalt eines positiven Bescheides einen Liquiditätszuschuss zuführen zu können. Mit Erfassung der einzelnen Daten ab dem Jahre 2000 konnten somit in 135 Förderfällen 1,17 Mio. € an Zuschüssen bewilligt werden. Die Hälfte dieses Betrages konnte über Gelder der EU finanziert werden, restliche Mittel kamen aus den Standortstädten und

gemeinden. Dabei konnte mitgeholfen werden, 191 Arbeitsplätze neu zu schaffen und 328 Arbeitsplätze zu erhalten. Bedient werden hierbei ausschließlich Betriebe, die regional tätig sind und somit keine Möglichkeit haben, an den Subventionsprogrammen von Land und Bund teilzunehmen.


Darüber hinaus werden die Kontakte von Wirtschaft und Verwaltung dafür genutzt, weitere unternehmerische Themen zu besprechen, die im Idealfall zur weiteren Festigung des Unternehmens führen.


Mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2007 stehen den Gebietskörperschaften in Niedersachsen weiterhin Fördermittel zur Verfügung, um derartige Förderinstrumente mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu bedienen. Wie auch in den Jahren zuvor ist jeder Euro aus Brüssel mit einem Euro nationaler Kofinanzierung zu hinterlegen. Der Landkreis Friesland hat vorsorglich und vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien einen Betrag von 200 T€ EFRE-Mittel für 2008 angemeldet. Nach Beschluss des Kreistages und mit positivem Votum der mitfinanzierenden Städte und Gemeinden soll der Antrag bei der Niedersächsischen Investitions- und Förderbank (kurz NBank) gestellt werden.


Eine grundsätzliche Vorabstimmung mit den Städten und Gemeinen über die Weiterführung der einzelbetrieblichen Förderung und deren Beteiligung ist erfolgt. Eine Detailbesprechung erfolgt in Kürze.


Auf Grund der langjährigen Erfahrung im Umgang mit diesen Förderprogrammen haben die NBank, das Wirtschaftsministerium, Spitzenverbände sowie Vertreter aus Landkreisen und Städten ein Expertenteam gebildet, um eine neue Rahmenrichtlinie des Landes Niedersachsen auszuarbeiten, an der sich die Einzelprogramme der Kommunen zu orientieren haben. Entstanden ist dabei ein Förderprogramm, das der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, dem etablierten Zuschussprogramm von Land und Bund, in vielerlei Hinsicht ähnelt.


Im Folgenden soll kurz auf die wesentlichen Änderungen inhaltlicher und organisatorischer Art zum Vorgängerprogramm des Landkreises eingegangen werden:


Änderungen inhaltlicher Art:


  1. Mit der neuen Richtlinie wird es dem Landkreis Friesland erlaubt, optional nach der „KMU-Freistellungsverordnung“ oder der „de-minimis-Regelung“ zu verfahren. Beide Richtlinien der EU dienen dazu, Subventionen vergeben zu können, die auf Grund ihrer Ausgestaltung keinen Wettbewerbsverzehr darstellen und somit einer Einzelfallgenehmigung bedürfen.


Der Landkreis wird zukünftig alle KMU (Kleinen- und Mittleren Unternehmen) über die KMU-Richtlinie fördern; das wurde auch in den vergangen Jahren so gemacht. Nun besteht aber auch die Möglichkeit, ein großes Unternehmen über die „de-minimis-Regelung“ zu fördern oder die „de-minimis-Regelung“ im begründeten Ausnahmefall für ein KMU anzuwenden (Förderung unter Umständen höher als bei der KMU-Förderung, die im Einzelfall bei 100 T€ gedeckelt wurde).


  1. Neben den rein investiven Fördermöglichkeiten werden jetzt auch so genannte nicht-investive Fördermöglichkeiten zugelassen. Diese sind aufgelistet, wirken jedoch immer subsidiär, was bedeutet, dass immer zuerst geprüft werden muss, ob ein vergleichbares Programm von Land oder Bund herangezogen werden kann!


  1. Da der Verwaltungsaufwand für den Mittelempfänger und die bewilligende Stelle erheblich gestiegen ist (sh. Änderungen im Verfahren), sind nun Mindestsummen für die förderfähigen Kosten gewählt worden. Der Grund liegt neben der höheren Substanz der einzureichenden Anträge auch darin, dass eine Mindestsumme als bewilligter Betrag nach Abzug der Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Testat der einzureichenden Unterlagen immer noch attraktiv bleibt.


  1. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich neben einer maximalen Förderquote (bspw. 25% für investive Maßnahmen bei kleinen Unternehmen) und einer gedeckelten Förderhöhe von hier maximal 100 T€ auch noch an einer Summe je geschaffenen oder gesicherten Dauerarbeitsplatz. So lässt sich eine weitere Variante zur Steuerung des jährlichen Budgets einsetzen. Das Scoringverfahren bietet darüber hinaus die Möglichkeit, besonders wertige Anträge mit einem Bonus je Arbeitsplatz zu versehen, wenn das vorhandene Budget das erlaubt.


Änderungen organisatorischer oder abwicklungstechnischer Art:


  1. Vor Investitionsbeginn sind dem Landkreis die wesentlichen Antragsunterlagen zuzuleiten. Erst wenn von dort neben dem Eingang auch die Förderwürdigkeit des Vorhabens bestätigt wird (keine Wertigkeitsprüfung sondern lediglich die Überprüfung, ob förderfähige Kosten vorliegen, Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden und wie das Finanzierungskonzept aussehen soll), kann der Antragsteller mit dem Vorhaben beginnen.


  1. Neben den kompletten Antragsunterlagen, für die in Zukunft Antragsformulare vergeben werden, sind weiterhin die Stellungnahmen von Fachbehörden einzuholen. Darüber hinaus muss jeder Antrag bepunktet (gescord) werten, um herauszustellen, ob der Antrag überhaupt förderwürdig ist und ob sich daraus eine besondere Wertigkeit ableiten lässt. Wie bereits erwähnt ist dieses System eine weitere Variante zur Budgetverwaltung. Das vom Landkreis entwickelte System lehnt sich zur Hälfte an Vorschlägen des Landes an, berücksichtigt aber auch viele regionale Spezifika. Das Scoring-System ist mit der Richtlinie zu verabschieden.


  1. Die Entscheidungen über die Vergabe oder Ablehnung von Förderbescheiden sind in so genannten Einplanungsrunden zu treffen, die mindestens zwei Mal jährlich tagen. Umlaufverfahren sind möglich.


  1. Neben der Kontrolle der Akten sind Abrechnungszeiträume mit der NBank zu beachten, die zwingend einzuhalten sind.


  1. Beantragt eine Gebietskörperschaft zum zweiten Mal Mittel, so ist anzugeben, wie viele der vorher bewilligten Mittel gebunden werden konnten. Ist nicht exakt nachweisbar, dass ein erneuter Bedarf besteht, kann die NBank die Mittel kürzen und diese an anderer Stelle in Niedersachsen einsetzen.


  1. Der hohe Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten hat die NBank dazu veranlasst, den beantragenden Kommunen bis zu 10% der EU-Mittel für die Deckung von Verwaltungskosten einzusetzen. Diese reduzieren das Budget und orientieren sich an den tatsächlich per anno gebundenen Mitteln.




Abstimmungsergebnis:


einstimmig