Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1

In Abänderung des Beschlussvorschlages ergeht sodann folgender



Beschluss:


Das Gremium beschließt die Entwicklung eines Konzeptes für ein Qualitätshandbuch oder ein Gütesiegel für Kinderbetreuung im Landkreis Friesland in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.


Im Land Niedersachsen besteht die Möglichkeit, dass kreisangehörige Städte und Gemeinden die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen bekommen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden damit nicht zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Zuständigkeit des Landkreises als örtlicher Träger der Jugendhilfe im Außenverhältnis und die Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII bleiben unberührt. In diesem Kontext ist der Landkreis Friesland gehalten, sowohl bedarfsgerechte Betreuungsformen zu sichern, wie aber auch die Qualität des Angebotes zu garantieren. Die Mindeststandards einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung werden durch die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 1 SGB VIII durch das Land Niedersachsen gesichert.


In Anbetracht des ganzheitlichen und umfassenden Förderungsauftrages (§ 22 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII) kann eine soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes nur dann garantiert werden, wenn die Entwicklung der Kindertagesbetreuung nicht nur nach einer quantitativen Beurteilung erfolgt und fachliche Mindeststandards gesichert sind. Je höher die pädagogische Qualität ist, desto wirksamer ist der Förderungsgrundsatz umzusetzen. Die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und -sicherung soll durch definierte Standards gewährleistet werden.


Der Landkreis Friesland sieht sich als öffentlicher Jugendhilfeträger verpflichtet, der bestehenden Gesamtverantwortung auch in qualitativer Beurteilungssicht gerecht zu werden. Hierzu werden seitens der Fachverwaltung die Stellenanteile für die Fachberatung und die Prozesssteuerung und -begleitung der Qualitätsentwicklung erhöht. Durch die zusätzliche Implementierung eines Qualitätssiegels soll der dynamische Prozess gefördert werden, gemeinsam mit den Einrichtungen die kontinuierliche Qualitätsentwicklung zu sichern.



Herr Osterloh erläutert den Anwesenden den Antrag und betont, es sei nicht Ziel, zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Das Siegel soll für die Tageseinrichtungen für Kinder keine Pflicht, sondern Option sein.


Frau Vogelbusch ergänzt, dass es schon lange einen Qualitätsentwicklungsprozess mit den Städten und Gemeinden gebe und es auch im Sinne der Bürgermeister sei, diese Bemühungen nach außen zu tragen. Durch die Fachberatung habe es mehrere Befragungen der Tageseinrichtungen für Kinder gegeben, auf deren Ergebnisse aufgebaut werden kann. Tageseinrichtungen für Kinder, die sich nicht beteiligen möchten, sollen nicht verpflichtet werden.


Herr Hellmuth rät von der Einführung eines Gütesiegels aus rechtlichen Gründen dringend ab. Das Jugendamt sei Fachaufsichtsbehörde und könne daher nicht gleichzeitig als Zertifizierungsstelle auftreten. Durch die Verleihung eines Gütesiegels werde in das Marktgeschehen eingegriffen. Er schlägt vor, ein „Qualitätshandbuch“ zu implementieren und von der Bezeichnung „Gütesiegel“ abzurücken.


Herr Meyer-Helfers teilt den Anwesenden mit, die Betriebserlaubnis für Tageseinrichtungen für Kinder werde durch das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend  und Familie erteilt. Von dort werde die Einhaltung von Mindeststandards überwacht, während die Beratung und die Vorgabe von als notwendig erachtete Qualitätsstandards durch das Jugendamt erfolge.


Herr Chmielewski erklärt, dass er ein Gütesiegel für überflüssig erachte. Die MitarbeiterInnen der Tageseinrichtungen für Kinder seien komplett ausgelastet und benötigen keine weitere Bürokratie. Es werden immer neue Forderungen und Aufträge an die MitarbeiterInnen der Tageseinrichtungen für Kinder herangetragen, ohne für entsprechende Entlastung zu sorgen. Wenn die Qualität verbessert werden soll, müsse eine finanzielle Unterstützung erfolgen. Sinnvoller als ein Gütesiegel sei zusätzliches Personal in den Tageseinrichtungen für Kinder.


Frau Andersen berichtet am Beispiel der von ihr geleiteten Tageseinrichtung für Kinder aus der Praxis; der Ev. Kindergarten in der Weichselstraße in Schortens hat bereits mehrere Gütesiegel erworben. Aus ihrer Sicht sei der Beratungsprozess sehr gewinnbringend gewesen, z.B. seien Stärken aber auch Schwächen erkannt worden, an denen nun noch gezielter gearbeitet werden könne. Sie betont, dass gute Arbeit gute Rahmenbedingungen voraussetzt. Daher können inhaltliche Prozesse nur in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem jeweiligen Träger erfolgen. Aus ihrer Sicht sei zusätzliches Personal für einen Qualitätsentwicklungsprozess nicht erforderlich, da dies ohnehin eine Aufgabe sei, mit der sich jede/r MitarbeiterIn auseinandersetzen müsse.


Herr Vehoff gibt zu bedenken, alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden ermöglichen bereits alles im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Sofern der Landkreis ein Gütesiegel einführt, müssten die Städte und Gemeinden entsprechend finanziell unterstützt werden.


Frau Vogelbusch erklärt, das Gütesiegel soll nicht nur auf monetäre Standards abzielen, sondern auch weiche Faktoren berücksichtigen. Zum jetzigen Zeitpunkt liege der Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen vor, der erst nach einer entsprechenden Beschlussfassung von der Verwaltung in Kooperation mit den Städten und Gemeinden mit Leben gefüllt werden soll.


Herr Neugebauer befürchtet, dass sich im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprozesses die MitarbeiterInnen über das normale Maß hinaus engagieren müssen. Es müsse finanzielle Anreize geben, z.B. durch Vergütung der Mehrarbeit. Es sei für ihn fraglich, ob tatsächlich ein Wettbewerb der Tageseinrichtungen für Kinder gewünscht sei.


Herr Wilken spricht sich für ein Gütesiegel aus. Ziel sollte sein, die Qualität in den Tageseinrichtungen für Kinder auf ein gemeinsames hohes Niveau zu bringen. Das Siegel sollte auch Anreiz sein, sich in Spitzenpositionen zu heben oder die eigene Profilbildung auszubauen.


Herr Osterloh teilt mit, dass der Landkreis für die Tageseinrichtungen für Kinder eine Fachberatung zur Verfügung stellt. Diese Fachberatung stehe den Tageseinrichtungen für Kinder selbstverständlich während eines Qualitätsentwicklungsprozesses helfend zur Seite. Es gehe bei der Implementierung des Gütesiegels darum, eingeschlichene Verhaltensmuster aufzubrechen und von außen neue Impulse zu erhalten. Darüber hinaus sei aus seiner Sicht ein gewisses Maß an Wettbewerb zwischen den Tageseinrichtungen für Kinder durchaus zulässig.


Frau Rohlfs-Jakob führt aus, es werde bereits über Dinge gesprochen, die noch entwickelt werden müssen. Wichtig sei, dass der Landkreis nach außen eine Kinderbetreuung auf gleichem Standard signalisiere.


Frau Vogelbusch stellt klar, dass es sich zunächst um einen Antrag an die Verwaltung handelt, mit der Entwicklung eines Gütesiegels zu beginnen. Ein entsprechendes Konzept, über das man sich innerhalb des Jugendhilfeausschusses inhaltlich austauschen könne, liege derzeit noch gar nicht vor.


Herr Meyer-Helfers betont, derzeit werde schon sehr gute Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder geleistet. Es sei aber unschädlich, Verbesserungspotentiale aufzudecken. Er glaube nicht, dass im Falle einer Implementierung überhaupt eine Tageseinrichtung für Kinder im Kreisgebiet nicht die möglichen Voraussetzungen für die Verleihung des Gütesiegels erfülle.


Herr Hellmuth schlägt vor, den Beschlussvorschlag abzuändern. Herr Vehoff schließt sich diesem Vorschlag an.



Abstimmungsergebnis:


Mehrheitlich beschlossen bei 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung