Nachtrag: 19.06.2014

Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Verschiebung der Sanierung zustimmend zur Kenntnis.



Die Sporthalle an der Beethovenstraße in Schortens wurde im Jahr 1976 erbaut und befindet sich seitdem in dem Originalzustand. Lediglich kleinere notwendige Reparaturen für die Instandhaltung des Gebäudes wurden durchgeführt.

Inzwischen besteht sowohl im Bereich der Gebäudesubstanz als auch im Bereich der technischen Einrichtungen erheblicher Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf.


Für den ersten Bauabschnitt sind in 2014 im Haushalt des Landkreises 600.000,-€ für die Sanierung bereit gestellt worden.


Im ersten Bauabschnitt sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Sanierung der Dachfläche

  • Erneuerung der Leuchten

  • Erneuerung der Heizung


Nach einer Ortsbesichtigung wurden keine Mängel an der Holzbinderkonstruktion festgestellt. Jedoch sind die Holzleimbinder in ihrer Traglast vollkommen ausgereizt.

Nach Aussage von Herrn Hohn vom Statikbüro Hohn und Partner aus Jever ist eine Lasterhöhung nicht möglich.


Die Vollwertigkeit der fast 40jährigen Leimbinder sollte durch einen Holzgutachter untersucht und auch die Statik nach der jetzigen Normung noch einmal geprüft und nachgerechnet werden, da für die Durchführung des Sanierungskonzeptes Lastreserven notwendig sind.


Durch das Fehlen von Lastreserven ist das ursprünglich angedachte Konzept zur Sanierung der Sporthalle nicht mehr durchführbar. Für eine sinnvolle und sichere Durchführung der Sanierung müssen teurere und aufwendigere Maßnahmen durchgeführt werden. Eine aktuelle Kostenschätzung liegt bei Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt in Höhe von ca. 930.000,-€ (Brutto).


In 2014 ist eine Umsetzung der Baumaßnahme unter Einhaltung der für die Ausschreibungen notwendigen Fristen sowie der angesetzten Kosten in den diesjährigen Sommerferien nicht möglich. Auch eine Ausführung von Teilleistungen wie der Einbau der Schwingboden-Heizung mit Austausch des Schwingbodens ist nicht ratsam und verursacht auch Mehrkosten, da der Boden bei Arbeiten im kommenden Jahr durch den Einbau der Leuchten beschädigt werden würde.


Die Baumaßnahme muss daher in das Jahr 2015 verschoben werden, um ein neues Sanierungskonzept zu erstellen, dass sowohl statisch, als auch baukonstruktiv, zeitlich und finanziell auf sicheren Füßen steht.


Dieses Jahr werden nur notwendige Maßnahmen ausgeführt, die den Betrieb der Sporthalle für das Schuljahr 2014/15 gewährleisten.