Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Vorschlag:


Dem anliegenden Handlungskonzept gegen Schulabsentismus im Landkreis Friesland wird zugestimmt



Im Landkreis Friesland konnte die Zahl der Schulabbrecher in den letzten Jahren erheblich gesenkt werden. Die schulische Infrastruktur ist gut aufgestellt und bietet Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen Möglichkeiten für die persönliche Entwicklung und schulische Bildung. Trotzdem stellt auch an Schulen in unserem Landkreis das Thema Schulverweigerung ein Problem dar.


Die Zahl der beim Landkreis Friesland eingegangenen Meldungen von Schulverweigerungen veranlasst dazu, das bestehende System weiter zu optimieren, um allen Schülerinnen und Schülern die Chance auf eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bieten.


Es wurde deutlich, dass mit der Problematik an vielen Schulen in verschiedener Weise

umgegangen wird bzw. die Einzelfallgewichtung unterschiedlich ist. Jede Schule ist gehalten, in ihrem Schulprogramm eine gemeinsame und nachvollziehbare Vorgehensweise bei einer Schulverweigerung zu verankern. Dabei ist die notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Institutionen von großer Bedeutung.


Es soll Ziel aller Maßnahmen sein, im Falle von Schulverweigerung den betroffenen

Schülerinnen und Schülern den Wiedereinstieg in die Schule und die effektive Mitarbeit

zu erleichtern. Repressive Schritte, z.B. Bußgeld bis hin zu Zwangsmitteln sollen erst einsetzen, wenn pädagogische Maßnahmen, die allerdings eine klare Konsequenz beinhalten müssen, erfolglos bleiben.


Die vorliegende Handreichung ist eine Empfehlung für alle Schulen zum Umgang mit

dieser Problematik. Der Maßnahmenkatalog ist in Anlehnung an vorhandene Konzepte

entstanden.


Die Musterschreiben im Anhang sind als Unterstützung zu sehen und können dem Einzelfall entsprechend angewendet bzw. umgearbeitet werden. Die Word-Dokumente finden Sie auf der Homepage des Landkreises Friesland www.friesland.de, → Jugend und Familie.


Das vorliegende Handlungskonzept stellt eine Orientierungshilfe für die jeweilige Schule dar.


Selbstverständlich ermöglicht das Handlungskonzept als „Rahmen“ weiterhin den notwendigen Handlungsspielraum für die Schulen vor Ort, um ggf. passgenaue Möglichkeiten zur Verhinderung des Schulabsentismus zu schaffen.


Dieses bedeutet auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzeptes.


Das Konzept wurde mit den handelnden Akteuren abgestimmt, zu erwähnen sind hier die kreiseigenen Schulen, die Niedersächsische Landesschulbehörde, der Kreiselternrat, der Kreisschülerrat, die Polizei, das Jugendamt, die Schulsozialarbeit, die Städte und Gemeinden als Schulträger der Grundschulen.


Die eingegangenen Empfehlungen, Anmerkungen und Anregungen wurden, soweit möglich, berücksichtigt.


Herr Thöle stellt die Vorlage vor.



Abstimmungsergebnis:


Einstimmig bei einer Enthaltung