Beschluss: zur Kenntnis genommen

Landrat Ambrosy teilte mit, am Vortage habe der Krankenhausplanungsausschuss

des Nds. Landtages getagt. Dazu gebe es zwei wichtige Informationen:


a)

Der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass es eine Entscheidung zur Fusion St. Willehad-Hospital/Reinhard-Nieter-Krankenhaus gebe. In einem ersten Schritt seien die Bettenkapazitäten der beiden Häuser zusammen gefasst worden. Entgegen einer heutigen Zeitungsmeldung habe bislang aber kein Leistungsabgleich stattgefunden.


Vielmehr habe es mit dem Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch einen Abgleich im Bereich der Krankenhausbetten gegeben. Der Krankenhausplanungsausschuss stelle fest, wie viele Betten den medizinischen Fakultäten der einzelnen Häuser zuzuordnen seien. Dieser Festschreibung habe man seitens des Landkreises bzw. des Nordwest-Krankenhauses zugestimmt, weil sich die Zahlen 1 : 1 fortsetzten und die Rechtsnachfolge des Klinikums eintrete. Man begrüße und unterstütze den Neubau des Wilhelmshavener Klinikums.


Der Leistungsabgleich dagegen stehe noch an und sei zwingend erforderlich, um eine gute Kooperation in der Region zu gewährleisten.


Auf Nachfrage von KTA Ratzel erläuterte der Landrat, der Abgleich der Bettenzahlen sei keinesfalls eine vorweggenommene Zustimmung. Die Betten des RNK und des St. Willehad-Hospitals seien bereits im nds. Krankenhausplan festgestellt gewesen. Ein entsprechender Bedarf in der Region sei auch gegeben. Der Krankenhaus-planungsausschuss bewerte den Bettenbedarf für Orthopädie, Innere Medizin, Chirurgie und die übrigen medizinischen Fakultäten und mache einen Abgleich zur tatsächlichen Auslastung. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass der Bettenbedarf im zukünftigen Klinikum Wilhelmshaven mit geringen Abweichungen fast gleich bleibe. Aus Sicht des Landkreises gebe es dagegen keine Bedenken.


Im Bereich Gynäkologie/Geburtshilfe gebe es lt. Planungsausschuss allerdings eine Reduzierung, die man kritisch sehe, zumal man diesen Bereich in Sanderbusch nicht vorhalte. Man werde des Land bitten, hier weniger einzukürzen. - Die Zahlen werde man dem Kreistagsprotokoll beifügen (die Tabelle wurde den Fraktions- und Gruppenvorsitzenden am 18.07.2014 vorab per Mail zugeleitet).


Im Rahmen eines Leistungsabgleichs dagegen werde festgeschrieben, welche Leistungen in den einzelnen medizinischen Bereichen konkret erbracht würden und welche Spezialisierungen vorgesehen seien. Diese Entscheidung treffe nicht das Land, sondern der jeweilige Krankenhausträger. Hierzu bedürfe es weiterer Verhandlungen mit den Wilhelmshavener Verantwortlichen, weil es um Qualitätssicherung, finanzielle Folgen und eine Reduzierung der Wettbewerbssituation in der Krankenhauslandschaft gehe.



b)

Außerdem habe der Planungsausschuss erfreulicherweise beschlossen, für den fünften Finanzierungsabschnitt des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch 4,2 Mio. Euro bereitzustellen. Man stehe voll im Finanzierungsplan; der dritte Bauabschnitt werde nun durchgeplant und eine Finanzierung entwickelt, damit bis zum Jahresende ein Grundsatzbeschluss erfolgen und man den Zuschussantrag an das Land stellen könne.


Der Kreistag nahm Kenntnis.