Beschluss: zur Kenntnis genommen


Die Ausführungen zur Schadens- und Sanierungslage sowie dem Stand des behördlichen Verfahrens werden zur Kenntnis genommen.





Sachstandsbericht zur Aufarbeitung des Ölunfalls IVG vom 17. November 2013



Zum Stand des behördlichen Verfahrens:

Nach Abschluss der Sofortmaßnahmen sowie der folgenden Erstschadensbeseitigung folgte am 14. Januar 2014 ein gemeinsamer wasserrechtlichen Bescheid der Landkreise Friesland und Wittmund. Auf Grundlage dieser Anordnung hatte die IVG primäre und sekundäre Schadwirkungen des Ölunfalls durch geeignete und von den Wasserbehörden zugelassene Gutachter zu untersuchen, zu analysieren und soweit möglich abzustellen. Das Ergebnis mit einem Folgekonzept war bis Juni 2014 zusammenzutragen und den unteren Wasserbehörden vorzustellen. Dies erfolgte am 25. Juni 2014 im Kreisamt Jever (vgl. Anlage zum Protokoll). Auf dieser Grundlage erließen die beteiligten unteren Wasserbehörden mit Datum vom 15. August 2014 einen weiteren wasserrechtlichen Bescheid. Damit wurde angeordnet, die noch durchzuführenden Untersuchungen und evtl. notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und bis zum 06. Februar 2015 einen entsprechenden Bericht vorzulegen.



Sachstand zur Schadens- und Sanierungslage:

Unmittelbar nach Schadenseintritt wurden bereits umfangreiche Untersuchungen zu den Gewässerbelastungen durchgeführt. Nach der Erstschadensbeseitigung erfolgte eine Ausweitung der Untersuchungen zur Schadensermittlung, die im wesentlichen unauffällig blieben. Nur punktuell an Orten die im Rahmen der Reinigungsarbeiten schlecht zugängig waren ließen sich „Ölreste“ feststellen, allerdings ohne besonders beachtlich zu sein.

Nach aktuellem Stand lässt sich ein nachhaltiger Umweltschaden nicht nachweisen. Allerdings sind noch umfassende Untersuchungen vor allem hinsichtlich der Gewässerökologie durchzuführen. Insbesondere sind weitere Untersuchungen des Gewässersediments vorgesehen die sinnvoll erst nach der Vegetationsperiode im Herbst erfolgen können.


Details können aus der Anlage entnommen werden.