Beschluss:

Der Antrag auf Änderung der Förderrichtlinie wurde abgelehnt.


Auf die Ausführungen zu TOP 4.1.2 der WTKF-Sitzung vom 04.12.2013 wird verwiesen.


Herr KTA Chmielewski erläuterte seine Ansicht, dass mit der Aufnahme des Zusatzes „Lang- und mittelfristige Investitionen im Deichvorland oder Überflutungsgebiet können nur gefördert werden, wenn diese bei Gefahr abgebaut oder vor Sturmfluten geschützt werden können oder dem Deichschutz dienen“ mehr Flexibilität in Zukunft bei Förderkulissen, auch im touristischen Bereich, gegeben wäre und nicht gezwungener Maßen jede Investition im Deichvorland vorzunehmen sei.


Herr KTA Burgenger befürwortete die Änderung der Leitlinien nicht und begründete es mit einer unnötigen Bindung. Wenn eine Gemeinde beispielsweise zur Qualitätssteigerung des Strandes ein Toilettenhaus errichten wolle, müsste dieser Antrag nach diesem Zusatz abgelehnt werden. Die Richtlinien sollten möglichst offen gehalten werden.


Herr KTA Neugebauer sprach sich gegen eine Änderung der Richtlinien aus. Er gab zu Bedenken, dass es gerade auf Wangerooge nicht durchführbar sei, da die gesamte Insel sturmflutgefährdet sei. Letztendlich bestehe immer noch die Möglichkeit der Einzelentscheidung.


Herr KTA Chmielewski gab zu Bedenken, dass ohne Änderung der Förderrichtlinie keine Einzelfallentscheidung möglich sei. Im letzten Jahr musste jede Investition gefördert werden, es gab keine Möglichkeit einen Antrag abzulehnen. Nur mit der Änderung der Richtlinie wäre eine Abprüfung sichergestellt.


Herr Ambrosy erklärte, dass die Frage, was baurechtlich vor dem Deich oder in der 50 Meter-Zone dahinter gebaut werden könne in der Zuständigkeit des Nds. Baugesetzbuches und des Nds. Deichrechtes läge. Sollten bei einer Fördermaßnahme das Deichgut und der Deichkörper gefährdet sein, dann sei es nicht genehmigungsfähig und würde nicht gefördert. Sollte jedoch nach dem Nds. Baurecht und Nds. Deichrecht ein Projekt genehmigungsfähig sein, warum sollte die Förderung verweigert werden. Eine Änderung der Wirtschaftsförderrichtlinie würde somit keinen Sinn ergeben. Bei der Änderung würde es sich um eine politische Frage handeln und es würde durch Tatbestandsmerkmale versucht etwas in die Richtlinie aufzunehmen um eine politische Ablehnung zu erleichtern. Herr KTA Chmielewski habe damit die Selbstbindung des Kreistages angesprochen. Würde im Gemeinde-/Stadtrat etwas mit Mehrheit beschlossen und die Richtlinien des Kreistages eingehalten, sollte kein Diskussionsbedarf im Kreistag bestehen.


Abstimmungsergebnis:

8 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung