Beschluss:


Das Gremium beschließt die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.


Mit Unterstützung des Fachbereichs 61/ Planung und Bauordnung, der die Bevölkerungszahlen verarbeitet, wurde die Fortschreibung der Kindertages-stättenbedarfsplanung erstellt.


Für die Ermittlung der zukünftigen Kinderzahlen wurde – wie in anderen Bereichen der Kreisverwaltung – das Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe , Prof. Dr. Kolb, eingesetzt.


Gem. § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, haben Kinder, die das 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch wird kreisweit erfüllt.


Seit dem 01.08.2013 besteht ferner ein Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, auf frühkindliche Förderung in einer Kindertages-einrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.


Da die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden noch ausstehen, werden eventuelle Änderungswünsche noch bis zur Ausschusssitzung im Kindertagesstättenbedarfsplan berücksichtigt.



Nach Rücklauf der Anmerkungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist der mit der Vorlage verschickte Tagesstättenbedarfsplan aktualisiert und mit Stand September 2014 als Tischvorlage verteilt worden (Anlage 1). Zu den Anmerkungen der Städte und Gemeinden, die keine Berücksichtigung finden konnten, ist ebenfalls mit einer Tischvorlage Stellung genommen worden (Anlage 2).


Herr Meyer-Helfers erklärt in diesem Zusammenhang, die Bevölkerungsdaten im Kindertagesstättenbedarfsplan beziehen sich auf den Stand 31.12.2013, so dass diesen auch die Platzzahlen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Stand 31.12.2013 gegenübergestellt werden müssen. Zum neuen Kindergartenjahr 2014/2015 haben sich in der Regel die Platzzahlen bereits verändert. Die aktuellen Änderungen sind allerdings bei den Städte-/Gemeindeübersichten im Kindertagesstättenbedarfsplan vermerkt.


Frau Papen stellt den Anwesenden im Anschluss den Kindertagesstättenbedarfsplan anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt im Landkreis Friesland ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von unter Dreijährigen vor, insbesondere weil die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine sehr gute Arbeit beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze geleistet haben. Bei der Altersgruppe der 3 bis 6-Jährigen gibt es ein Überangebot. Je nach Bedarfslage prüfen die Träger eine Möglichkeit zum Umbau zur Krippe oder nutzen Kapazitäten zum Ausbau von Ganztagsplätzen. Es ist möglich, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Kinderbetreuung mittelfristig ändern werden.


Auf Nachfrage von Frau Meyer-Machtemes erläutert Frau Papen, bei der Befragung der TU Dortmund sei ein Rücklauf von 46% erfolgt. Sowohl im Rahmen dieser Befragung wie auch bei Gesprächen mit Eltern und Tageseinrichtungen für Kinder sei deutlich geworden, dass die Ganztagsbetreuung seltener gewünscht werde als ein Vormittags- oder Nachmittagsplatz.


Herr Chmielewski wirft die Frage auf, ob sich die Kindergartengebühren auf den Bedarf auswirken und sich Eltern evtl. trotz tatsächlichen Bedarfes keinen Ganztagsplatz leisten können.


Frau Vogelbusch verdeutlicht, dass über das Thema Kindergartengebühren regelmäßig diskutiert werde und der Landkreis Friesland in der Vergangenheit eine einheitliche Gebührenstruktur angeregt habe. Die Zuständigkeit liege jedoch bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, daher seien diese auch für die Gebührenerhebung und -höhe zuständig.


Frau Kaiser-Fuchs gibt zu bedenken, dass es sich bei der Gebührenfrage um ein politisches Thema in den Kommunen handelt. Sie könne aus der Praxis berichten, es sei z.B. auch bei Familien mit mehreren Kindern selbstverständlich, dass alle Kinder eine Tageseinrichtung besuchen und keinem Kind der Besuch des Kindergartens aus finanziellen Gründen verwehrt werde.


Herr Ostendorf schildert die Umwandlung einzelner Kindergartengruppen in Krippengruppen in der Gemeinde Sande. Es sollte geprüft werden, ob in anderen Städten und Gemeinden die Plätze, die keiner Nutzung unterliegen, weiter vorgehalten werden müssen. Frau Papen versichert, dass sowohl Fachberatung als auch Heimaufsicht die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder intensiv beraten, inwieweit Gruppen umgewandelt werden können bzw. sollten, um sich dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.


Herr Osterloh stellt abschließend fest, der Landkreis Friesland sei im Rahmen der Kindertagesbetreuung gut aufgestellt und der Kindertagesstättenbedarfsplan sei eine hervorragende Grundlage für die zukünftigen Planungen innerhalb der Städte und Gemeinden.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig