Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Radwege an Kreisstraßen des Landkreises Friesland werden grundsätzlich in einer Breite von 2,0 m hergestellt und die Anwendung der RAL 2012 bleibt dem Einzelfall vorbehalten.




Begründung:


Die Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen (RAL, Ausgabe 2012) sind inzwischen neben Bundesstraßen auch für Landesstraßen verbindlich eingeführt worden, wobei das Land Niedersachsen im Ergebnis nunmehr für Radwege an Landesstraßen außerorts mit einer befestigten Breite von 2,50 m plant und nur in begründeten Ausnahmefällen die Radwegbreite auf das nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erforderliche Mindestmaß (Anm.: lichte Breite von 2,0 m) reduziert. Nun sollte auch seitens des Landkreises Friesland eine Entscheidung getroffen werden, wie künftig an Kreisstraßen hiermit umgegangen werden wird:

Grundsätzlich besteht die Auffassung, dass die bereits in Planung befindlichen Radwege nicht mehr verändert werden sollten. Im Bereich des Landkreises Friesland sind das die Radwege an der K 87 (Kaisershof – Horum) und der K 105 (Goelriehenfeld – Grünenkamp), wo bereits ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Ebenso sind die Planungen für die Radwege an der K 331 (Schmidtshörn – Crildumersiel) und der K 89 (1. Abschnitt, Middoge – Tettens) soweit fortgeschritten, dass das Planfeststellungsverfahren bereits eingeleitet ist. Der 2. Abschnitt an der K 89 (Tettens – Middoge) ist hier in Einheit zu betrachten.

Komplett neu steht die Planung des Radwegs an der K 113 (B 437 – Vareler Hafen) an.

Die Kreisstraßen im Landkreis Friesland sind zu 63 % mit Radwegen ausgestattet, die in der Vergangenheit nach einer Prioritätenliste hergerichtet worden sind. Damit verfügen alle Strecken, die eine herausgehobene überörtliche Verbindungsfunktion erfüllen oder die für Zwecke des Radwandertourismus von besonderer Bedeutung sind sowie alle Strecken mit höherem Verkehrsaufkommen über einen ausgebauten Radweg. Nunmehr kommen aufgrund der o.g. schon abgeschlossenen  Planungen knapp 14 km Radweg dazu (Erhöhung auf 70,9 %). Kreisstraßen ohne Radwege sind Strecken, die von ihrem Rang, also von der verkehrlichen Bedeutung her, niedriger eingestuft waren. Hier geht es letztlich darum, noch vorhandene Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen. Aus Sicht eines verständigen Betrachters kann es nicht sein, dass Radwege, die grds. von geringerer Bedeutung sind, nunmehr mit größerem Aufwand in einer größeren Breite hergerichtet werden sollen.

Eine größere Radwegbreite bedeutet zum einen mehr Schwierigkeiten bei dem für den Radwegbau erforderlichen Grunderwerb. Schon jetzt ist es oftmals ein Anliegen der betroffenen Bürger, möglichst wenig Fläche für den Radweg hergeben zu müssen. Werden Radwege vor Wohnhäusern entlang gebaut, sind Forderungen vorhanden, diesen möglichst nah an die Fahrbahn und möglichst weit weg vom Wohnhaus zu führen. Hier hätte man somit noch weniger Spielraum.

Im übrigen würden sich die nicht unerheblichen Kosten im Radwegebau insgesamt um etwa ein Viertel erhöhen.

Von wesentlicher Bedeutung ist dagegen, dass Radwege an Kommunalstraßen zwischen der gem. VwV-StVO für die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erforderlichen Mindestbreite (lichte Breite 2,0 m) und der aus Gründen der Verkehrssicherheit empfohlenen baulichen Breite von 2,50 m (weiterhin) förderfähig sind. Da Radwegebaumaßnahmen im Landkreis Friesland nur mit Förderungen aus dem EntflechtungsG (früher GVFG) überhaupt finanziell gestemmt werden können, sind somit keine Einbußen zu erwarten.

Im Ergebnis sollten daher Radwege an Kreisstraßen – so wie es auch in den benachbarten Landkreisen Wittmund und Ammerland gesehen wird – grundsätzlich in einer Breite von 2,0 m hergestellt und die Anwendung der RAL 2012 allenfalls dem Einzelfall vorbehalten werden.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig