Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1. Der Eintragung von jederzeit fälligen Grundschulden auf dem Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme „Notaufnahme und Zentrale Funktionsdignostik 2. Bauabschnitt“ in Höhe von insgesamt bis zu 7.400.000 Euro zu Gunsten des Landes Niedersachsen wird zugestimmt.


2. Neben den bereits bestehenden Teil-Grundschulderklärungen in Höhe von insgesamt 3.000.000 Euro – wird eine weitere Grundschuld in Höhe von 4.200.000 Euro eingetragen.






Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.4 der KA-Niederschrift vom 13. Oktober 2014 zur Kenntnis. Landrat Ambrosy erläuterte, es gehe bei der Beschlussfassung um den 2. Bauaubschnitt des NWK Sanderbusch. Mitte 2015 werde das Ende der Arbeiten erwartet.


Derzeit sei man im Begriff, den 3. Bauabschnitt mit Nachdruck voran zu treiben. Man stehe in Gesprächen mit dem Land Niedersachsen und hoffe auf eine wohlwollende finanzielle Förderung auch des 3. Abschnitts. Dem Land Niedersachsen gelte Dank für die bisher gewährte Unterstützung. Zu gegebener Zeit werde man den 3. Abschnitt ebenfalls entsprechend absichern müssen.


Der Kreistag beschloss wie folgt:





Abstimmungsergebnis:

einstimmig