Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Antrag auf Änderung der Förderrichtlinie wird abgelehnt.




Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.1 der KA-Niederschrift vom 13. Oktober 2014 zur Kenntnis. - KTA Chmielewski bat den Kreistag, seinem Antrag zu folgen. Im Verlaufe der letzten Anträge sei festzustellen gewesen, dass die Richtlinien fehlerhaft seien. Demnach gewähre der Landkreis Friesland Förderungen automatisch immer dann, wenn die Antrag stellende Kommune die jeweilige Maßnahme unterstütze. - Letztlich gehe es aber, so Herr Chmielewski, um die Verwaltung von und den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Der Landkreis sollte seine Richtlinien lt. Antrag insofern ändern, dass ein Nachweis erbracht werden müsse: Eine Investition im touristischen Bereich dürfe nicht in einem Überflutungsgebiet erfolgen, wenn das jeweilige Objekt nicht gesichert oder abgebaut werden könne bzw. es nicht der Deichsicherung diene. Er verweise insofern auf die künftige Deichvorlandverordnung.


Sollte es zu Überschwemmungen kommen, werde niemand verstehen, warum der Landkreis Fördermittel für eine Planung bzw. einen Bau in einem Überschwemmungsgebiet gegeben habe. Diesem Vorwurf dürfe man sich nicht aussetzen.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke erklärte, es gehe nicht um fehlerhafte Richtlinien. Vielmehr habe der Landkreis bisher stets die Entscheidungshoheit der Gemeinden hinsichtlich ihrer Planungen und Investitionen respektiert.


Landrat Ambrosy bestätigte, der von Herrn Chmielewski gegebene Hinweis auf deichrechtliche Vorgaben sei berechtigt, werde aber in jedem Falle auch beachtet. Wenn das jeweilige Vorhaben im Rahmen der vorherigen Prüfung mit Deich- und Baurecht vereinbar sei und von der Gemeinde beschlossen werde, könne der Landkreis Friesland es aber nicht anschließend über seine Förderrichtlinien verhindern. Die touristischen Infrastruktureinrichtungen im Wangerland beispielsweise hätten nur gebaut werden können, weil Bau- und Deichrecht dem nicht entgegen stünden. Dasselbe gelte für das Weltnaturerbeportal in Dangast. - Vor diesem Hintergrund sehe man keine Veranlassung für eine Änderung der Förderrichtlinien des Landkreises.


KTA Chmielewski führte aus, der Kreistag habe sich seinerzeit darauf berufen, man könne die Angelegenheit nicht vertiefend behandeln, weil die Richtlinien dies nicht zuließen. Insofern seien sie aus seiner Sicht doch fehlerhaft abgefasst und bedürften aufgrund seines Antrages der Änderung.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ über den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses wie folgt abstimmen:



Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen