Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Frau Margot Lorentzen wird als sozial erfahrene Dritte nach § 116 SGB XII benannt.

Herr Heinz Memmen wird als stellvertretender sozial erfahrener Dritter nach § 116 SGB XII benannt.


In Abänderung des Beschlussvorschlages wird auch Frau Renate Huckfeld als sozial erfahrene Dritte nach § 116 SGB XII benannt.


In Widerspruchsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) sind nach § 116 Abs. 2 SGB XII sozial erfahrene Dritte zu hören.

Der Kreistag der Landkreises Friesland hatte in seiner Sitzung vom 12.12.2011 insge­samt drei Personen, davon eine als Stellvertretung, zu sozial erfahrenen Dritten bestellt. Dies sind Frau Roswitha Niemeyer und Frau Petra Meyer-Machtemes sowie Frau Wilma Fiedler-Hahn (Stellvertretung).

Die stetige Zunahme von Widerspruchsverfahren führt dazu, dass die sozial erfahrenen Dritten zusammen mit der Kreisverwaltung immer häufiger beraten müssen, um Fristen nach dem Sozialgerichtsgesetz wahren zu können. Dies führte in der jüngsten Vergan­genheit zu gelegentlichen Terminproblemen, da die sozial erfahrenen Dritten auch anderweitig beruflich und ehrenamtlich stark eingebunden sind.

Daher schlägt die Kreisverwaltung vor, zwei weitere Personen, nämlich Frau Margot Lorentzen und Herrn Heinz Memmen, zu sozial erfahrenen Dritten bzw. stellvertreten­den sozial erfahrenen Dritten gem. § 116 SGB XII zu benennen. Herr Memmen sollte dabei als Stellvertreter benannt werden.



Herr Wiese erläutert noch einmal kurz die Vorlage und teilt dann mit, dass Frau Renate Huckfeld als ehemalige Versichertenälteste ebenfalls Interesse an einer Mitarbeit als sozial erfahrene Dritte bekundet hat. Als Änderung des Beschlussvorschlages schlägt er dann vor, auch Frau Huckfeld als sozial erfahrene Dritte zu benennen.

Herr Neubauer fragt nach der Anzahl der Widerspruchsverfahren.

Die Angaben werden hier im Protokoll nachgeholt:

Jahr

Widerspruchsverfahren

Klageverfahren

2011

59

9

2012

93

39

2013

102

39

2014

100

23



Von den in 2012 und 2013 entstandenen Klageverfahren sind jeweils 20 noch beim Sozialgericht anhängig.


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig beschlossen.