Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Sandentnahmestelle Neustadtgödens“ wird beschlossen.



Die Sandentnahmestelle Neustadtgödens ist seit dem 17.05.1985 als Naturschutzgebiet gesichert.

Zuständig war seinerzeit die Bezirksregierung Weser-Ems als obere Naturschutzbehörde.

Die Tatsache, dass das Schutzgebiet inzwischen als Flora-Fauna-Habitat (FFH) - Gebiet 180 „Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven“- Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 ist, macht eine Neuverordnung erforderlich.

Das FFH-Gebiet 180 umfasst neben der Sandentnahmestelle Neustadtgödens Stillgewässer im Raum Barkel (Stadt Schortens) sowie eine Reihe von Fließgewässern in der Stadt Wilhelmshaven sowie dem Landkreis Wittmund. Die Stillgewässer im Raum Barkel sind bereits als Landschaftsschutzgebiet gesichert (LSG FRI 127, Verordnung vom 16.12.2013). Die Fließgewässer sollen ebenfalls als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden (s. Vorlage 0521/2014).


Nach Erarbeitung eines Verordnungsentwurfs sowie einer Begründung ist mit dem Verfahren gemäß § 14 NAGBNatSchG begonnen worden.


Der Geltungsbereich der neuen Verordnung hat sich gegenüber der noch geltenden Verordnung nicht verändern.


Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 14 NAGBNatSchG sind die betroffene Gemeinde Zetel sowie die Gemeinde Sande beteiligt worden, sowie die sonst betroffenen Stellen und die anerkannten Naturschutzverbände.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie der entsprechende Abwägungsvorschlag gehen aus der Anlage 1 hervor.


Der Verordnungsentwurf mit der dazugehörenden Karte und der Begründung haben in der Zeit vom 6. Oktober – 7. November 2014 bei den Gemeinden Zetel und Sande öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.



Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -