Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Umsetzungsplanung zum NGA-Breitbandausbau wird weiter voran getrieben und sind in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2015 mit 50.000 EUR zu berücksichtigen.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, die möglichen Geschäftsmodelle unter der

Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten weiter zu konkretisieren und einen

entsprechenden Ausbauplan im ersten Halbjahr Jahr 2015 vorzulegen.



Ziel einer landkreisweiten NGA-Strukturplanung ist es, die Voraussetzungen für die nächste Generation der Breitbandzugänge (Next Generation Access = NGA) mit Geschwindigkeit von 30 Mbit/s im Landkreis zu ermitteln, um möglichst allen Haushalten und Gewerbebetrieben ein Zugang zum wirklich schnellen Internet zu ermöglichen.


Die wesentlichen Ergebnisse hierzu liegen nun vor und werden in der Sitzung durch das beauftragte Büro Seim&Partner vorgestellt. Insbesondere hat das Büro die Investitionskosten für eine flächendeckende Erschließung der Kabelverzweiger (FTTC), die Investitionskosten für einen eigenen Netzausbau zur Umsetzung der FTTC-Erschließung (siehe Anlage 1) sowie die Kosten der Anbindung der Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit Glasfaserkabeln (FTTB) ermittelt. Diese sind aufgegliedert nach Stadt bzw. Gemeinde in der folgenden Aufstellung dargestellt:


Tabelle 1: Kosten FTTC-Ausbau:


Kabelverzweiger

Kosten Anbindung Kabelverzweiger

Kosten Lückenschlüsse zwischen Teilnetzen

Gesamtkosten

Landkreis Gesamt

57

4.140.119,38 €

3.343.759,75 €

7.483.879,13 €

Bockhorn

5

326.207,98 €

128.036,79 €

454.244,77 €

Jever

2

113.980,86 €

- €

113.980,86 €

Sande

3

78.571,07 €

570.693,49 €

649.264,56 €

Schortens

10

721.219,09 €

641.003,87 €

1.362.222,96 €

Varel

15

897.095,90 €

704.061,38 €

1.601.157,28 €

Wangerland

9

1.208.927,09 €

855.643,67 €

2.064.570,76 €

Wangerooge

3

299.139,61 €

- €

299.139,61 €

Zetel

10

494.977,79 €

444.320,54 €

939.298,33 €

 


Tabelle 2: Kosten FTTB-Ausbau Gewerbegebiete

Landkreis Gesamt

155

1.799.348,72 €

Bockhorn

30

389.589,19 €

Jever

33

295.303,48 €

Sande

6

110.178,14 €€

Schortens

25

279.268,17 €

Varel

31

303.353,57 €

Wangerland

22

103.237,94 €

Wangerooge

0

Zetel

8

318.418,24 €


Der Ausbau kann generell nur in den Bereichen erfolgen, für die die Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen) keine Ausbauabsichten angekündigt haben. Diese Absichten wurden im Rahmen des Markterkundungsverfahrens von den Unternehmen abgefragt und sind rechtlich jedoch für die Unternehmen nicht verpflichtend. Bei der Ermittlung der Kosten wurde zudem angenommen, dass die zu erschließenden KVZ´s durch ein eigenes Netz angeschlossen werden müssen und die vorhandenen Lichtwellenleiter-Trassen (LWL-Trassen) der TK-Unternehmen nicht berücksichtigt worden sind. Hintergrund dafür ist, dass zum einen so eine idealtypische Planung i. S. der oberen Kostengrenze erreicht werden konnte und zum zweiten auf das LWL-Netz der TK-Unternehmen kein Zugriffsrecht besteht.


Die in den Tabellen dargestellten Summen sind somit als obere Investitionssumme zu werten. Zur Umsetzung der Investitionen sind jedoch unterschiedliche Geschäftsmodelle möglich, die sich innerhalb des Rahmens aus bekannter Förderung von Wirtschaftlichkeitslücken bis hin zur Gründung von eigenen Netzgesellschaften in unterschiedlichsten Konstellationen bewegen. Dabei ist die Entscheidung für ein Modell immer auch von der zur Verfügung stehenden Förderkulisse abhängig, die aktuell jedoch auf den unterschiedlichen Ebenen (EU, Bund, Land) nicht verlässlich ist und voraussichtlich erst zu Mitte nächsten Jahres konkretisiert werden wird. Erst dann sind auch mögliche weitere Reduzierungen der erforderlichen Investitionen zu berechnen.


Ein tatsächlich für den Landkreis Friesland am besten geeignetes Geschäftsmodell kann entsprechend noch nicht präsentiert werden. Die nun vorliegenden Ergebnisse bieten aber die Grundlage, diese Modelle auf Basis von Szenarien in Abhängigkeit von Fördermöglichkeiten, Ausbautechniken und –prioritäten, zu ermitteln. So können die nun angestoßenen Planungen zielgerichtet fortgeführt und bei Vorliegen eines konkreten Förderrahmens umgesetzt werden. Die entsprechenden Planungskosten wurden im Haushalt 2015 bereits in Höhe von 50.000 EUR eingestellt.


Der Zwischenbericht der Firma Seim + Partner liegt als Anlage der Niederschrift bei.


Herr Ambrosy verweist auf den Grundsatzbeschluss, dass eine Strukturplanung erstellt werden sollte mit dem Ziel, die Infrastruktur durch Breitband im Landkreis Friesland möglichst flächendeckend für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse des Zwischenberichtes der Firma Seim + Partner sollen dazu dienen, einen weitreichenden Grundsatzbeschluss herbeizuführen, um in die Umsetzungsplanung gehen zu können mit dem Ziel, ab 2016, verteilt auf 2 – 3 Jahre, den Breitbandausbau im Landkreis Friesland vollziehen zu können.


Herr Selle von der Firma Seim + Partner präsentiert einen ausführlichen Zwischenbericht.


Herr Ratzel gibt zu bedenken, dass die Entfernung vom Verteilerpunkt entscheidend sei. Je weiter entfernt, desto weniger MBit kämen beim Verbraucher an. Das müsse verbessert werden.


Herr Neuhaus erläutert, dass Anbieter bisher eine Zusage von „bis zu“ versprochen hätten. In den Förderbedingungen stehe dagegen „ab … bis zu..“ 95% der Haushalte in einem Förderbereich müssen mindestens 30 MBit bekommen. Wenn ein Anbieter die Förderung bekäme, um einen bestimmten Bereich auszubauen, verpflichtet er sich damit, in diesem Bereich bis zu einer gewissen Quote (bei den aktuellen Richtlinien sind es 95%) diese 30 MBit zu garantieren.


Herr Ambrosy erklärt, dass am Montag in der Bürgermeisterkonferenz darüber gesprochen wurde. Die letzten drei Breitbandförderungen aus KP I- + KP II- sowie Landesmitteln wurden immer hälftig zwischen Landkreis und Städten und Gemeinden geteilt. Die künftige Kostenaufteilung solle ebenfalls 50/50 sein, unabhängig von der Frage, ob Fördermittel eingesetzt werden können. Die EU sei dabei einen Förderplan aufzustellen; man hoffe, im 1. Halbjahr 2015 erkennen zu können, welcher Teil gefördert werde und wie hoch also die kommunalen Anteile ausfallen werden.


Nach intensiver Diskussion mit den Bürgermeistern wurde allgemein festgestellt, dass von beiden möglichen Geschäftsmodellen die Abdeckung der „Wirtschaftlichkeitslücke“ vordringlich geprüft werden sollte. Dann hätte man nicht ca. 9 Mio. Euro zu investieren, sondern zwischen 1,9 und 3,4 Mio. €. Sollte sich darüber hinaus herausstellen, dass eine KVZ wirtschaftlich zu betreiben sei, bekäme man ggfs. noch Geld zurück.


Herr Chmielewski empfiehlt für den Fall, dass, wenn man eine Gesellschaft gründen wolle, auch an ein genossenschaftliches Modell denken solle.


Herr Busch merkt an, dass der Beschlussvorschlag (die Umsetzungsplanung des Entwurfs), weiter vorangetrieben werden sollte. In zukünftigen Sitzungen sei dem Ausschuss der aktuelle Sachstand zu berichten.


Herr Ratzel erklärt, mit dem Beschlussvorschlag einverstanden zu sein, weist jedoch noch einmal ausdrücklich auf die noch bestehenden „weißen Flecken“ hin. Ggfs. sei später zu versuchen, den Ausbau noch weiter voranzutreiben. Herr Neuhaus weist darauf hin, dass Alternativlösungen, z.B. Empfang über Satellit, darüberhinaus bestehen.




Abstimmungsergebnis:


Einstimmig