Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Übertragung der Sicherung des NSG „Herrenmoor“ im Landkreis Friesland als Teil des FFH-Gebietes Stapelermoorkomplex auf den Landkreis Leer wird beschlossen.



Die Gebiete des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu sichern. Dies bedeutet in der Konsequenz die Ausweisung als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet.


Der sog. Stapelermoorkomplex besteht aus den bereits ausgewiesenen Naturschutzgebieten (NSG) Lengener Meer in den Landkreisen Leer und Wittmund sowie mit einem kleinen Teil im Landkreis Friesland, dem Naturschutzgebiet Stapelermoor im Landkreis Leer, dem Naturschutzgebiet Stapelermoor-Süd ebenfalls im Landkreis Leer, dem Naturschutzgebiet Spolsener Moor im Landkreis Friesland sowie dem Naturschutzgebiet Herrenmoor (Baasenmeersmoor) in den Landkreisen Friesland und Ammerland.


Lediglich das Stapeler Moor-Süd ist vom damals zuständigen NLWKN als NSG gesichert worden. Diese Verordnung entspricht den Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes in der zur Zeit geltenden novellierten Fassung. Die übrigen Verordnungen über die Naturschutzgebiete Herrenmoor, Spolsener Moor, Stapeler Moor sowie Lengener Meer müssen neu verordnet werden.


Die Landkreise Friesland, Wittmund, Ammerland und Leer haben vereinbart, eine gemeinsame Verordnung zu erlassen. Auf Grund des größten Flächenanteils hat der Landkreis Leer sich bereit erklärt, hier die Federführung zu übernehmen und einen entsprechenden Beschluss des Kreistages des Landkreises Leer über eine Verordnung herbeizuführen, der das gesamte FFH-Gebiet in den genannten Landkreisen umfasst.


Die jeweiligen Landkreise sollen die Spezifika der in ihren Landkreisgebieten liegenden Schutzgebiete erarbeiten. Diese Details sollen in die Verordnung sowie in die Begründung einfließen. Dies gilt auch für die Abgrenzungen in den drei Landkreisen Wittmund, Ammerland und Friesland.


Im Landkreis Friesland wird die geplante Verordnung ausschließlich die bereits bestehenden Naturschutzgebiet „Spolsener Moor“ und „Herrenmoor“ umfassen.


Der Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft sowie der Kreisausschuss haben sich auf ihren Sitzungen am 22.05.2014 bzw. am 28.05.2014 bereits mit dem Thema befasst und die geplante Vorgehensweise zur Kenntnis genommen.


Nach den Bestimmungen des Kommunalverfassungsgesetzes ist es erforderlich, dass der Kreistag einen Beschluss über die Übertragung der Zuständigkeit auf den Landkreis Leer fasst. Der Beschluss ist dem Umweltministerium vom Landkreis Leer vorzulegen, das dann gemäß § 32 Abs. 2 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz über die Übertragung auf den Landkreis Leer entscheidet.


Der Beschluss des Kreistages vom 17.12.2014 umfasste nicht die Übertragung der Zuständigkeit an den Landkreis Leer für das bestehende Naturschutzgebiet „Herrenmoor“. Dies ist nachzuholen.




Abstimmungsergebnis:


-einstimmig, ohne Enthaltungen.