Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die 9. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung mit Wirkung zum 01.04.2015 wird beschlossen.




Änderungen der Abfallentsorgungssatzung zum 01.04.2015; Schwerpunkt: Veranlagung von Campingplätzen/Wohnmobilstellplätzen

 

Schon im Juni 2012 wurde das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. Die sich daraus resultierenden redaktionellen Änderungen in der Abfallentsorgungssatzung wurden bisher nicht umgesetzt und sollen nun angepasst werden.

 

Die weiteren redaktionellen Änderungen betreffen überwiegend Anpassungen aufgrund geänderter Begrifflichkeiten und geänderter Paragraphen, Absätze und Querverweise innerhalb der Satzung.

 

Unabhängig dieser Änderungen ist eine Erweiterung der Satzung bezüglich der Erfassung und Veranlagung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze im Landkreis Friesland bis zum Saisonbeginn (01.04.) erforderlich.

 

Bei den auf den Campingplätzen anfallenden Abfällen handelt es sich um so genannte überlassungspflichtige Abfälle, die dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis Friesland) zu überlassen sind. Die dadurch entstehenden Abfallgebühren tragen zur Gebührenstabilität der Abfallbeseitigungsgebühren bei und kommen somit dem kompletten Abfallgebührenhaushalt zu Gute.

 

Damit diese Plätze zukünftig praktikabel und variabel veranlagt werden können (z. B. Abfuhr auf Abruf und Bereitstellung eines großen 30 cbm Abfallcontainers) bedarf es für die Erhebung der Abfallbeseitigungsgebühren einer „Ermächtigungsgrundlage“.

 

Aus diesem Grund soll eine Änderung der Satzung wie in der Anlage zur Vorlage beschrieben erfolgen.
 

Aussicht

 

Aufgrund der Gebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2013 besteht eine rechtssichere Gebühr für drei Jahre. Eine komplette Neuberechnung ist daher erst zum 01.01.2016 erforderlich.

 

Im Zuge der Neuberechnung der Gebühren wird dann eine komplette Überarbeitung der Satzungen vorgenommen. Um hierbei Rechtssicherheit zu erlangen, ist es beabsichtigt die „neuen“ Satzungen durch ein anerkanntes Rechtsanwaltsbüro überprüfen und ggf. überarbeiten zu lassen.




Abstimmungsergebnis:


-einstimmig, ohne Enthaltung.