Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der anliegenden „Dienstanweisung für die Finanzwirtschaft des Landkreises Friesland“ - Stand 1. Januar 2015 – wird zugestimmt.


Begründung:

Die „Dienstanweisung des Landkreises Friesland für die Finanzwirtschaft“ wurde überarbeitet. Inhaltlich geht es um folgende drei wesentliche Änderungen/Ergänzungen:


1.

Begriffliche Anpassungen wegen der Ablösung der Niedersächsischen Gemeinde-ordnung (NGO) und der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Die in der bisherigen Dienstanweisung noch enthaltenen alten Gesetzesbezeichnungen wurden umbenannt.


2.

Im vierten Abschnitt der Dienstanweisung (lfd. Nr. 21) werden die Verfahrensweisen zur Behandlung von Kleinbeträgen geregelt. Bislang nicht formell geregelt war dabei, wie mit zu viel eingezahlten Geld(klein)beträgen auf Konten des Landkreises Friesland umgegangen wird. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt und einer Entscheidung des Verwaltungsvorstandes vom 21.7.2014 wurde vorläufig festgelegt, dass in analoger Anwendung der haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes Niedersachsen folgende Ergänzung der Dienstanweisung vorgenommen werden soll:


21.8. Leistung von Auszahlungen

Für Auszahlungen, die die Kasse von sich aus zu veranlassen hat (z.B. Rückzahlungen, Überzahlungen), gilt die Kleinbetragsgrenze von weniger als 3 EUR. Beträge von weniger als 3 EUR sind nur dann zur Auszahlung anzuordnen, wenn die oder der Empfangsberechtigte die Auszahlung ausdrücklich verlangt.“


3.

Wie im Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes angeregt (letzter Prüfungspunkt) wurde in die vorliegende Fassung der Dienstanweisung folgender zusätzlicher Punkt "19.9" aufgenommen:

"Das Rechnungsprüfungsamt hat unregelmäßig, aber mindestens einmal jährlich, die Kreiskasse unvermutet zu prüfen. Die Unterlagen sind mit einem entsprechenden Prüfungsvermerk zu versehen. Ablichtungen des Prüfvermerks sind dem Dienststellenleiter und der Kämmerei zuzuleiten."


Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme und Zustimmung.







Abstimmungsergebnis:

Einstimmig wie Beschlussvorschlag.