Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland wird entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung der Änderungsverordnung geändert.




Die Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland, mit dem die von den Unternehmern zu erhebenden Taxi-Tarife verbindlich vorgegeben werden, wurde zuletzt zum 01.08.2013 geändert (siehe Vorlage 249/2013).


Nunmehr beantragte der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, die Erhöhung der Taxen-Tarife im Landkreis Friesland mit Schreiben vom 10.09. und weiter geänderten Anträgen vom 14.10. und schließlich 10.11.2014. Durch die Erhöhung sollen die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes (8,50 €/Std.) entstehenden Mehrkosten der Unternehmen gedeckt werden.


Der Landkreis Friesland hat nach den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes die beantragten Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind; hierbei sind auch die öffentlichen Verkehrsinteressen und das Gemeinwohl in die Prüfung mit einzubeziehen. Unbestritten ist, dass durch den Mindestlohn auf die einzelnen Unternehmen (im Landkreis Friesland sind dies derzeit 14 Unternehmen mit insgesamt 86 Taxen) Personalkostensteigerungen in erheblichem Umfang zukommen, so waren in einzelnen Tarifgebieten zunächst durchaus Steigerungen in einer Größenordnung > 30 % in der Diskussion.


Um die Angemessenheit der Höhe der Tarifsteigerung zu begründen, wurden intensive Gespräche mit dem Taxigewerbe, dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe und den umliegenden Landkreisen und Städten geführt, so liegt ein seitens einer anderen Behörde eingeholtes Gutachten vor, das eine Gesamtkostensteigerung von 21 % als angemessen ansieht. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe und mehreren Vertretern des Taxigewerbes am 16.01. eine abschließende Verhandlung geführt mit dem Ergebnis, dass die aus der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung ersichtlichen Änderungen nunmehr gewünscht sind.


Wesentlicher Inhalt ist, dass auch künftig in der Grundgebühr (5,00 € werktags sowie 6,00 € an Sonn- und Feiertagen sowie nachts) eine „Grund-Fahrleistung“ enthalten ist, und zwar 526,3 bzw. 500 m anstelle der bislang gültigen 1.187,5 m. Wesentlicher Kritikpunkt des Landkreises war bislang, dass der ursprünglich beantragte Wegfall der kompletten Grund-Fahrleistung zu einer überproportional hohen Tarifsteigerung (bis zu 38 %) gerade bei Kurzstreckenfahrten geführt hätte und dies nicht nur schwer zu vermitteln gewesen wäre, sondern auch soziale Belange (Einkaufs- und Arztfahrten) zu wenig berücksichtigt hätte. Der Fahrpreis pro Kilometer steigt im übrigen nach dem o.g. Diskussionsergebnis von derzeit 1,60 € auf künftig 1,90 € werktags bzw. 2,00 € an Sonn- und Feiertagen sowie nachts.


Durch die nunmehr einvernehmlich von den o.g. Beteiligten verabschiedete Tarifstruktur entstünde eine durchschnittliche Tariferhöhung von ca. 21 %, die nach allen vorliegenden Sachverhalten angemessen erscheint. Für die im Folgenden beispielhaft aufgeführten Taxifahrten würden sich nunmehr folgende Preise ergeben (in Klammern angegeben jeweils die Erhöhung bei Umsetzung der beantragten Änderung, außerdem sind jeweils nur angegeben die Preise werktags ohne Wartezeiten):


1 km: 5,00 € (5,90 €) + 18 %

3 km: 7,90 € (9,70 €) + 22,8 %

5 km: 11,10 € (13,50 €) + 21,6 %

8 km: 15,90 € (19,20 €) + 20,8 %

12 km: 22,30 € (26,80 €) + 20,2 %

20 km: 35,10 € (42,00 €) + 19,7 %


Aufgrund der Antragshistorie, der intensiven Verhandlungen und Recherchen war es nicht möglich, im Landkreis Friesland bereits zeitgleich mit Inkrafttreten des Mindestlohns am 01.01.2015 einen neuen Taxitarif zu verabschieden – das nunmehr vorliegende Ergebnis liegt im Durchschnitt der Verordnungen anderer Genehmigungsbehörden, die bereits Tariferhöhungen verabschiedet haben, wohl wissend, dass beispielsweise die Landkreise Leer und Aurich den Ursprungsantrag aus November 2014 unverändert übernommen und insofern Tariferhöhungen in einer Größenordnung von ca. 25 bis 27 % beschlossen haben. In anderen benachbarten Behörden (Landkreis Ammerland, Stadt Wilhelmshaven) ist die Meinungsbildung derzeit noch nicht abgeschlossen.


Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass mit der nunmehr vorliegenden Änderung der Tarif-Verordnung auch eine Änderung der Entgelte für Wartezeiten vorgenommen wird. Außerdem wird weiterhin –auch den Wunsch der in Friesland ansässigen Unternehmen berücksichtigend- kein gesonderter Tarif für „Großraumfahrzeuge“ (d.h. Fahrzeuge mit mehr als fünf Sitzplätzen) eingeführt.


Eine Vorabstimmung mit dem Landesbetrieb Mess- und Eichwesen hat ergeben, dass der Tarif in der vorliegenden Form eichfähig ist; des weiteren erfolgt eine enge Abstimmung mit den Programmieranbietern der Taxameter und dem Eichamt Oldenburg, um ein zügiges Inkrafttreten der Verordnung (06.03.2015) möglichst unmittelbar nach Beschlussfassung zu ermöglichen.


Betont sei noch, dass weiterhin seitens der Verwaltung nicht die Sinnhaftigkeit von behördlich festgesetzten Taxi-Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, erkannt wird, denn zum einen läuft eine solche Vorgabe den Bestrebungen von Deregulierung und Entbürokratisierung zuwider, zum anderen wird auch flexibles unternehmerisches Handeln nahezu unmöglich gemacht. Weiterhin wurden jedoch auf Bundesebene hierzu Novellierungen des Personenbeförderungsrechts nicht vorgenommen, zuletzt empfiehlt die die Bundesregierung beratende Monopolkommission in ihrem Hauptgutachten 2012/2013 übrigens die Aufhebung der Tarifpflicht im Taxiverkehr –hier bleiben die Entwicklungen abzuwarten.


Landrat Ambrosy stellt die Vorlage kurz vor. Die Taxiunternehmen haben umfangreiche Untersuchungen und Berechnungen darüber angestellt, welche Auswirkungen die entstehenden Mehrkosten durch die Einführung des Mindestlohns haben. Über ein Gutachten der Stadt Wilhelmshaven, dem der Landkreis Friesland sich angeschlossen hat, wurde dies ebenfalls untersucht. Am 16. Januar 2015 hat ein Gespräch mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, und den betroffenen Taxiunternehmen stattgefunden, in dem sich auf das anliegende Zahlenwerk geeinigt wurde. Auch wenn zwischen den beantragten Zahlen und dem Vorschlag des Landkreises eine Differenz liegt, haben die Taxiunternehmen dem am 16.01.2015 gemeinsam erarbeiteten Kompromiss zugestimmt. Es wurde vereinbart, in einem Jahr zu prüfen, ob die Verordnung in der Praxis so umsetzbar ist oder ob es Verwerfungen/Schwierigkeiten gibt, auf die reagiert werden muss.


Herr KTA Janßen fragt, wie die Diskrepanz zwischen der von Taxiunternehmen geforderten Tariferhöhung i.H.v. 30 % und der nunmehr vereinbarten Erhöhung i.H.v.

21 % entstanden ist.


Herr Hinrichs erklärt ihm dazu, dass die Angemessenheit der Tarifsteigerung nicht nachvollziehbar war. Zwischenzeitlich gab es geänderte Anträge. Letztendlich geht es um die Beurteilung, was tatsächlich angemessen ist. Als Genehmigungsbehörde muss das Straßenverkehrsamt letztendlich eine rechtliche Prüfung anstellen und die Entscheidung treffen, welcher Taxitarif angemessen ist. Zusätzlich wurde sich hierzu einem Gutachten, welches die Stadt Wilhelmshaven in Auftrag gegeben hatte, angeschlossen.


Auf Nachfrage von KTA Ramke erläutert Herr Hinrichs, dass das Personenbeförderungsgesetz unter dem sog. Gelegenheitsverkehr sowohl Taxi- als auch Mietwagennutzung versteht; die heute zur Beschlussfassung anstehende Verordnung bezieht sich jedoch nur auf Taxen.








Abstimmungsergebnis:

Einstimmig wie Beschlussvorschlag.