Herr T. aus Zetel meldete sich zu Wort.

Er wohne im Trinkwasserschutzgebiet (Zone 3 a des Lebensmittelgewinnungsbereichs) der Gemeinde Zetel. Das Gebiet - kreisförmig um die Brunnen die Zonen 2 und 3 a – sei nicht ausgewiesen. In diesem Bereich sei seit 1972 kein Sandabbau bzw. keine Deckflächenverletzung mehr zulässig; es sei jedoch stets die Rede davon, dass es sich um ein „normales“ Gebiet handele. Es stelle sich die Frage, warum das Schutzgebiet nicht ausgewiesen worden sei, zumal der Lebensmittelgewinnungsbereich durch die Zone 3 b mittlerweile fast bis an Neuenburg heran reiche. Wie groß sei tatsächlich in Zetel-Bohlenberge/Bohlenbergerfeld das Trinkwasserschutzgebiet? Er bitte um entsprechendes Kartenmaterial bzw. Informationen. Von Interesse sei, wie viel cbm Wasser die Brunnen förderten und wann sie geschlagen worden seien.


Auf seine entsprechende Anfrage beim Landkreis Friesland habe er bislang keine Antworten erhalten, so Herr T. Für ihn stelle sich die Frage, ob seine Post überhaupt bei der Kreisverwaltung eingehe.


Landrat Ambrosy führte aus, Herr T. habe sein Anliegen auch in der Umweltausschuss-Sitzung am 18. Februar dargelegt. Herr Meier als Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde habe versichert, dass Herr T. in den anstehenden beiden Verfahren beteiligt werde. Man sei hinsichtlich der Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes – Zone 3 - jedoch von der Verfahrensabwicklung des Landkreises Wittmund abhängig. Die öffentliche Beteiligung bleibe abzuwarten.


Auch für das von Herrn T. angesprochene private Sandabbauverfahren sei die öffentliche Beteiligung noch nicht eingeleitet. Wie andere Betroffene werde man Herrn T. auch hier einbinden; seine Rechte seien gewahrt. Um die Übersendung einer Karte des Status quo an Herrn T. werde er, so der Landrat, die untere Wasserbehörde gern bitten.


Schreiben von Herrn T. könne die Kreisverwaltung beantworten, wenn auch die entsprechenden Verfahren angelaufen seien. Zunächst müssten alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, bevor eine Bewertung und Bescheidung erfolgen könne. Die von Herrn T. im Verfahren gegebenen Hinweise werde die Verwaltung zu gegebener Zeit bearbeiten. Sollte Herr T. sich rechtlich benachteiligt fühlen, stehe ihm selbstverständlich der Klageweg offen.


Herr T. verwies darauf, gegenüber den Bewohnern der Zone 3 a sei von Bodenabbaugenehmigungen die Rede, die schon seit 1972 nicht mehr zulässig seien. Es habe Deckflächen- bzw. Sandabbau stattgefunden bis Anfang der 1990er Jahre; den Bewohnern sei die tatsächliche Rechtslage vorenthalten worden.


Landrat Ambrosy erklärte, die Rechtslage habe sich in den vergangenen Jahrzehnten geändert. Die Beschwerde von Herrn T. sei verständlich. Die Kreisverwaltung sei sich der ihn und seine Nachbarn betreffenden besonderen Situation bewusst, dass der Wasserstand gesunken sei. Diese Entwicklung sei in Zetel und anderen Bereichen der Friesischen Wehde zu beobachten. Daher investiere der Kreistag Friesland in ein Gutachten zum Wasserzustand im Kreisgebiet. Man wolle nicht nur beobachten, sondern auch Aussagen erarbeiten, was künftig getan werden müsse, um dieser besonderen Situation Rechnung zu tragen. Gleichwohl könne es – dies habe man auch im Umweltausschuss mehrfach erörtert – durchaus mehrere Gründe für das Sinken des Wasserspiegels geben. Als Ursache seien erhöhte Wasserentnahmen, Änderungen der Fließrichtung und dergl. möglich. Dies gelte es zu untersuchen. Er bitte Herrn T. um Verständnis, dass nunmehr die Beteiligung im Rahmen der beiden anstehenden Verfahren abzuwarten sei.