Beschluss: zur Kenntnis genommen

Begründung:


Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 0504/2014 vom 01.07.2014 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird weiterhin gut in Anspruch genommen. Auch die Umsetzung in der Verwaltung ist durch kleinere Anpassungen nochmals optimiert worden, so dass die Antragsbearbeitung zügig erfolgt.

Dennoch werden die Leistungen natürlich weiterhin beworben. Insgesamt kann festgehalten werden, dass das Bildungs- und Teilhabepaket inzwischen etabliert und bekannt ist.

Auch an den tatsächlich ausgezahlten Beträgen lässt sich die gestiegene Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen über die Jahre erkennen.

Insgesamt sind für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6 BKKG in 2014 Leistungen in Höhe von ca. 464.200,- € (2011 ca. 310.000,- €, 2012 ca. 439.000,- €, 2013 ca. 454.500,- €) bewilligt worden. Für Bildung und Teilhabe nach SGB XII und AsylbLG sind dies noch einmal ca. 32.100,- € (2013 ca. 9.800,- €).

Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe nach AsylbLG ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Die Summen für die Teilleistungen können der beigefügten Tabelle entnommen werden.

Über die direkte Bundesbeteiligung für die Zweckausgaben der Leistung hat der Landkreis Friesland in 2014 eine Summe in Höhe von 460.164,60 € erhalten.

In den Monaten April bis Juni 2014 ist tatsächlich ein geringerer Betrag zur Auszahlung gekommen, da der Bund dem Land Niedersachsen nicht die Mittel in der angeforderten Höhe zur Verfügung gestellt hat.

Eine vollständige Überweisung des Bundes ist deshalb nicht erfolgt, weil der Bund eigenständig eine Aufrechnung von Teilbeträgen aus der BuT-Revision 2012 vorgenommen hat.

Die vollständige Auszahlung der Kosten der Unterkunft und Heizung hat das Land Niedersachsen beim Bund zwar schriftlich beantragt, eine Auszahlung ist jedoch nicht erfolgt.

Im Rahmen der Schlussrechnung beim Land Niedersachsen für das Jahr 2014 vom 28.02.2015 ist die Erstattung der Mehrausgaben gegenüber der bisherigen Zuweisungssumme vom Landkreis Friesland beantragt worden.


Herr Masemann berichtet nochmals über die Leistungen für Bildung und Teilhabe und geht etwas näher auf die Zahlen ein.

Inzwischen haben sich die Zahlen auf einem etwa gleichbleibenden Niveau stabilisiert. Einzig bei den Asylbewerberleistungen sind die Zahlen aus nachvollziehbaren Gründen im letzten Jahr nochmals deutlich gestiegen.

Herr Burgenger fragt, um welche Personen es sich bei den Leistungen nach SGB XII handelt und wo sich die Wohngeldempfänger wieder finden.

Herr Masemann erklärt, dass es sich bei den Leistungen nach SGB XII um die Empfänger von Grundsicherungsleistungen handelt, die nicht erwerbsfähig sind (im Gegensatz zu den Empfängern von SGB II-Leistungen).

Die Wohngeldempfänger werden unter den Leistungen nach § 6 BKGG erfasst.




Abstimmungsergebnis:


Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.