Beschluss: zur Kenntnis genommen


Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.



Wallheckenprogramm Oldenburger Land; Förderprogramm zur Erhaltung und Entwicklung der Wallhecken

Wallhecken sind prägende Bestandteile der nordwestdeutschen Geest-Kulturlandschaft. Ihr Bestand ist in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen. Durch die Förderung der Wallheckenpflege sollen die bestehenden Wallhecken gepflegt und saniert werden.

Seit Ende 2013 wird diese Pflege und Sanierung von Wallhecken in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg und Vechta mit Mitteln des Landes Niedersachsen und der Europäischen Union finanziell unterstützt.

Wallheckenbesitzer können Fördermittel für die Schnitt- und Sanierungsarbeiten beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) erhalten. Antragsberechtigte Wallheckenbewirtschafter sind die Eigentümer selbst, aber auch Pächter mit dem Einverständnis der Eigentümer.

Zu den geförderten Maßnahmen an Wallhecken gehören der Rückschnitt der Gehölze, die Aufschüttung verflachter Wälle und die Bepflanzung straucharmer Wälle. Die aktuelle Förderhöhe wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen agronomisch berechnet. Aufgrund der gestiegenen Maschinen-, Personal- und Materialkosten gibt es ab 2015
12,50 Euro pro laufenden Meter Wallheckenpflegemaßnahmen. Nach der durchgeführten Pflege ist die Hecke für zehn Jahre in dem gepflegten Zustand zu erhalten (Zweckbindungszeitraum), bevor ggf. ein neuer Antrag gestellt werden kann.

Die Mindestlänge der zu beantragenden Wallhecken beträgt 200 Meter, da die Bagatellgrenze für die Förderung 2500 EUR beträgt.

Anstehende Pflegearbeiten werden einvernehmlich zwischen Antragsteller und der örtlich zuständigen dreiköpfigen Bewertungskommission festgelegt, bevor der Vertrag zustande kommt. Die Neuanlage von Wallhecken wird nicht gefördert. Weil auch die halbseitige Wallheckenpflege nicht förderfähig ist, sind gemeinsame Anträge von Grundstücksnachbarn erwünscht.

Die Bewertungskommission setzt sich zusammen aus jeweils einer Person aus den Reihen des Landvolks, der Naturschutzverbände und der unteren Naturschutzbehörde.

Abfolge:

  1. Vorbesprechung vor Antragstellung gemeinsam mit dem Eigentümer oder dem Bewirtschafter.

  2. Einladung der Bewertungskommissionsmitglieder

  3. Wallheckenbewertung der gesamten Wallheckenstrecke, Erstellen des Bewertungsprotokolls.

  4. Abnahme der durchgeführten Maßnahmen gemeinsam mit dem Antragsteller.

Mit dem Budget 2014/2015 konnten in den o. g. Landkreisen insgesamt 10 km Wallheckenpflege gefördert werden.

In den ersten zwei Förderperioden (jeweils 2. Jahreshälfte – Ende 1. Jahreshälfte) wurden im Landkreis Friesland insgesamt 21 Anträge mit einer Wallheckenpflege auf 8.916 m Länge und einer Fördersumme von 105.560 € bearbeitet.

Nach einem zögerlichen Beginn des Förderprogramms im Jahr 2013 mit 6 Anträgen wurde das Programm dann im zweiten Förderjahr mit bereits 15 Antragstellungen sehr gut angenommen.

2013: 6 Anträge (2 Varel, 2 Bockhorn, 1 Zetel, 1 Jever), Gesamtpflegelänge 2.356 m, Förderbetrag 23.560 €

2014 15 Anträge (6 Varel, 4 Zetel, 3 Bockhorn, 2 Jever), Gesamtpflegelänge 6.560 m, Förderbetrag 82.000 €.




Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -