Beschluss: zur Kenntnis genommen

Begründung:


Der Landkreis Friesland hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in 2013 eine Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgeschlossen. Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung ist unter anderem, dass der Landkreis Friesland dem BMAS jährlich einen Eingliederungsbericht übermittelt.

In dem Eingliederungsbericht wird dargestellt, welche Strategien bei den Bemühungen um Eingliederung und um Überwindung der Hilfebedürftigkeit von Leistungsempfängern angewandt wurden und wie die im Vorjahr erzielten Ergebnisse aus Sicht des Landkreises bewertet werden.

Die Eingliederungsberichte aller zugelassenen kommunalen Träger werden unter www.sgb2.info veröffentlicht.




Zum Eingliederungsbericht für das Jahr 2014 erklärt Herr Bruns, dass das Jobcenter zur Erstellung dieses Berichtes aufgrund der mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung verpflichtet ist.


Der Eingliederungsbericht 2014 ist ähnlich dem Eingliederungsbericht von 2013. Das vorhandene Layout wurde beibehalten und die Daten sowie Tabellen mit den Werten aus dem Jahr 2014 eingepflegt.


Im Ausschuss ergaben sich keine weiteren Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt.