Begründung:


Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:



§ Verringerung der Hilfebedürftigkeit

§ Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

§ Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug



Zur Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.

Der vorgelegte Bericht zeigt den aktuellen Stand der Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der Zielerreichung in 2015.





Herr Bruns erklärt, dass es sich bei den Daten um die Werte aus März 2015 handelt.


Für den Bereich SGB II in Friesland liegt die Arbeitslosenquote bei 3,5 %, die Quote insgesamt (Rechtskreis SGB III und SGB II) liegt im Landkreis bei 6,2 %.


Für den Bereich der unter 25jährigen ist ein leichter Anstieg der Arbeitslosen zu verzeichnen, was jedoch im ersten Quartal eines Jahres nicht ungewöhnlich ist.


Der Unterschied zwischen den Standorten im Nord- und Südkreis ist bei den U25 deutlich. Die Zahl der Arbeitslosen insgesamt ist an beiden Standorten relativ ausgeglichen, im Bereich U25 hat der Südkreis mit 65 arbeitslosen Personen unter 25 fast doppelt so viele wie der Nordkreis mit 37 Personen.

Dies ist in der unterschiedlichen Struktur der Personen begründet. Der größte Anteil der Schüler im Südkreis erreicht einen Hauptschulabschluss.


Dem Protokoll ist eine Auswertung zu den Standortfaktoren als Anlage beigefügt wird, in der diese Punkte gut nachvollziehbar erläutert werden.


KTA Bödecker fragt, wie es mit der Schulpflicht nach Erreichen des Hauptschulabschlusses nach der 9. Klasse aussieht.


Hierzu gilt zu sagen, dass einige junge Erwachsene zum diesem Zeitpunkt bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr schulpflichtig sind. Andere besuchen die BBS oder erfüllen ihre Schulpflicht in einer Maßnahme.


Zur Zielerreichung für 2015 erklärt Herr Bruns, dass die bisherigen Werte sehr positiv ausfallen.


Durch die Reduzierung der betreuten Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen insgesamt, ist auch die Tendenz bei den Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) rückläufig.


Landrat Ambrosy fragt, ob diese rückläufige Tendenz auch eine Folge des Mindestlohns sein kann.


Herr Bruns erklärt hierzu, dass dies zzt. geprüft wird, konkrete statische Daten liegen noch nicht vor, da diese mit 3 Monaten Verzögerung übermittelt werden.


KTA Osterloh fragt, ob sich diese Entwicklung auch positiv auf den Haushalt des Landkreises auswirkt.


Hierzu erläutert Herr Bruns, dass es sich bei den Leistungen zum Lebensunterhalt um reine Bundesleistungen handelt, die keine Auswirkungen auf den Landkreis Haushalt haben, jedoch sind auch die Tendenzen bei den Kosten der Unterkunft rückläufig und dies ist eine kommunale Leistung.


Auch der Trend bei den Integrationen verläuft positiv. Herr Bruns erklärt, dass die durchgeführten Maßnahmen individuell personalisiert sind und eine hohe Beratungsintensität voraussetzen. Herr Bruns betont, dass es sich bei diesem Kundenkreis u.a. auch um Langzeitarbeitslose handelt, die zum Teil erst wieder an grundlegendes herangeführt werden, wie z. B. regelmäßiges frühes Aufstehen und eine Strukturierung des Tagesablaufs.


Frau Vogelbusch ergänzt, dass es das Ziel ist, nachhaltig zu qualifizieren. Mittlerweile macht sich dieser Ansatz auch in den positiven Integrationszahlen bemerkbar. Weiter verweist Frau Vogelbusch auf das Sofortangebot AktiviA, wo Neukunden des Jobcenters für 8 Wochen z. B. Hilfestellung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen erhalten.

Diese nachhaltige Qualifikation erzielt langfristig bessere Integrationsergebnisse als z. B. die in der Vergangenheit durchgeführten Arbeitsgelegenheiten (AGH).


KTA Gerdes-Borreck fragt, wie viele offene Stellen den gemeldeten (Langzeit-) Arbeitslosen gegenüber stehen.


Aktuell sind dies 329 offenen Stellen für den Bereich Jever und 210 für den Bereich Varel zum Stichtag 31.03.2015.


Frau Vogelbusch erläutert, dass zwischen Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern zu unterscheiden ist. Die Langzeitleistungsbezieher sind zum Teil in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, jedoch erhalten sie weiterhin ergänzende Leistungen vom Jobcenter. Hierbei handelt es sich z. B. um Teilzeitbeschäftigte oder Alleinerziehende.