Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Die Verwaltung (Landrat) wird – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages in seiner Sitzung am 15.07.2015 – ermächtigt, die Vergabe der Strom- und Gaslieferungen für 2016 und 2017 auf Basis des Vergabevorschlages der KWL vorzunehmen.



Im Spätsommer 2015 sind sowohl eine europaweite Strom- als auch eine Gasausschreibung durchzuführen.


Für die Ausführung der europaweiten Gas- und Stromausschreibung beabsichtigt der Landkreis Friesland die Beauftragung der „Kommunalen Wirtschafts- und Leistungs-gesellschaft“ (KWL).

Es wird inhaltlich auf die bereits im Kreisausschuss vom 14.04.2015 beratene und beschlossene Vorlage 0688/2015 verwiesen.


Im weiteren Beschlussverfahren wird der Kreistag in seiner Sitzung am 15.07.2015 neben dem grundsätzlichen Beschluss auch über folgenden Beschlussvorschlag beraten und entscheiden:


2. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung zur Vergabe der Strom- und Gaslieferungen für 2016 und 2017 aufgrund der von der KWL im offenen Ausschreibungsverfahren zu ermittelnden Ergebnisse zu beordnen.“


Nach dieser Beschlussfassung des Kreistages würde dann dem Kreisausschuss für seine nächste Sitzung empfohlen werden, die Verwaltung (Landrat) zu ermächtigen, die endgültige Vergabe auf der Basis des Vergabevorschlages der KWL vorzunehmen.

Die nächste reguläre Sitzung des Kreisausschusses findet erst nach den Sommerferien am 09.09.2015 statt. - Eine erst an diesem Termin erfolgende Beschlussfassung nach der Empfehlung des Kreistages lässt jedoch eine ordnungsgemäße Ausschreibung und den ordnungsgemäßen Beginn des Strom- und Gasbezuges ab 01.01.2016 nicht mehr zu.

Die Veröffentlichung der KWL-Ausschreibung muss spätestens Anfang August 2015 erfolgen, um bei der Vergabe des Gas- oder Stromauftrages für 2016/17 an einen möglichen anderen Energie- oder Gasversorger zum Jahresanfang 2016 bis Jahresende die dann erforderlichen Umstellungsarbeiten durchführen zu können.

Aus diesem Grunde ist bereits im Juni 2015 die Entscheidung des Kreisausschusses über die Ermächtigung der Verwaltung (Landrat) – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages am 15.07.2015 – erforderlich.




Abstimmungsergebnis:


Einstimmig.