Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Als öffentlicher Träger der Jugendarbeit versteht sich das Team Jugendpflege als Bindeglied der in der Jugendhilfe tätigen Professionen und ist zentrale Anlauf- und Kontaktstelle für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Friesland. Das Team Jugendpflege besteht aus drei Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Jugend, Familie, Schule und Kultur. Bedarfsbezogen werden weitere MitarbeiterInnen in die Arbeit des Team Jugendpflege einbezogen.


1. Ziele und Grundlagen

Die Kinder und Jugendlichen aus Friesland sollen u.a. durch die Jugendarbeit in ihrer Entwicklung zu eigenständigen und verantwortungsvollen Individuen begleitet und unterstützt werden. In erster Linie soll im Rahmen der Jugendarbeit die Handlungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.

Die gesetzliche Pflichtaufgabe der Kreisjugendpflege ist begründet durch das SGB VIII.

Der § 1 SGB VIII legt die Förderung der Jugendlichen und den Abbau von Benachteiligung als gesetzliche Aufgabe fest. In den §§ 3 und 4 wird die Pluralität der Jugendhilfe von den freien und öffentlichen Trägern und deren Zusammenarbeit beschrieben. In § 9 Abs. 3 wird der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen Rechnung getragen. In den §§ 11, 12, 14, 69, 73, 74, 79-81 und 90 finden sich weitere Rahmenbedingungen.

Zusätzlich gehören das Jugendschutzgesetz (JuSchG), der Jugendmedienschutz- Staatsvertrag, die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu den zu berücksichtigenden gesetzlichen Grundlagen in diesem Aufgabenfeld.

Die Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe und ist explizit im §11 SGB VIII verankert. Die Bereitstellung der Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfeträger.


2. Aufgaben

In Friesland wurde die Aufgabe der Kreisjugendpflege teilweise per Vereinbarung im Jahr 1994 auf die Städte und Gemeinden übertragen. Seitdem liegt die Umsetzung und Verantwortung der direkten und ankommenden Jugendarbeit in den Jugendhäusern bei den acht friesländischen Kommunen.

Das Team Jugendpflege nimmt somit folgende Aufgaben wahr:

- Förderung struktureller Beteiligung und Mitgestaltung durch junge Menschen

- Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen

- Schaffung positiver Lebensbedingungen/Lebenswelten für Kinder und Jugendliche

- Herstellung und die Förderung von guten Bedingungen, die eine gelungene

Jugendarbeit ermöglichen

- Sicherstellung der Informationsweitergabe und des Austausches aller Beteiligten der

Jugendarbeit

- Vernetzung aller lokalen, regionalen und auch überregionalen Akteure der

Jugendarbeit

- Fachberatung (Orientiert sich in erster Linie an den Fragen der Adressaten; die

Gegenstände der Fachberatung können u.a. finanzielle Fördermöglichkeiten,

Konzeptentwicklungen von Maßnahmen sowie Auskünfte über Angebote der

Jugendarbeit im Landkreis sein)

- Finanzielle Förderung gemäß der Richtlinie

- Öffentlichkeitsarbeit

- Umsetzung des Erzieherisches Jugendschutzes ( z.B. im Rahmen von

Jugendschutzkontrollen)

- Gesetzlicher Jugendschutz (Zielgruppe sind in erster Linie Gewerbetreibende;

gemeinsam mit Polizei/Ordnungsämtern werden zur Einhaltung der

Jugendschutzgesetze Kontrollen durchgeführt)

- Erzieherischer Jugendschutz (soll Kinder/Jugendliche dazu befähigen sich selber vor

gefährdenden Einflüssen zu schützen und kritik- und entscheidungsfähig zu werden)

- Organisation sowie Finanzierung von bedarfsgerechten Fortbildungen für die

JugendpflegerInnen

- Gremienarbeit

- Jugendhilfeplanung

- Aus- und Fortbildung im Rahmen von Juleica


Die Umsetzung dieser Aufgaben wird nicht ausschließlich durch die drei Mitarbeiterinnen des Teams Jugendpflege geleistet. Einige Aufgaben werden in Kooperation mit den Mitarbeiterinnen der Familien- und Kinderservicebüros, den ASD-MitarbeiterInnen und den Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe sowie durch die Unterstützung weiterer Fachkräfte (z.B. Ordnungsamt, Polizei) ganz gezielt gemeinsam bewältigt. Durch die Beteiligung verschiedener Professionen kann den Anforderungen der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung bestmöglich Rechnung getragen werden.


Das Team Jugendpflege unterstützt die Maßnahmen der JugendpflegerInnen der Städte und Gemeinden, der Vereine und Verbände fachlich und finanziell.


3. Vision

Das Ziel des Teams Jugendpflege ist eine starke, vielfältige, bedarfsgerechte und vor allem innovative Jugendarbeit im Landkreis Friesland.


Es ist zu begrüßen, die Aufgabe der Kreisjugendpflege zukünftig auf einen Kopf zu zu bündeln, um die enge Vernetzung aller beteiligter ehren- und hauptamtlicher Akteure sowie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Landkreis Friesland zu erreichen.


Zudem soll die Arbeit der Kreisjugendpflege um die Beteiligung Jugendlicher an den Abläufen und der Gestaltung des öffentlichen Lebens im Landkreis Friesland erweitert werden.



Herr Osterloh lässt bei der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt Wortbeiträge der anwesenden kommunalen Jugendpfleger zu.


Herr Janssen teilt mit, er sei davon ausgegangen, dass Frau Renken mit einer Vollzeitstelle als Kreisjugendpflegerin tätig sei. Er appelliert an die übrigen Jugendhilfeausschussmitglieder, sich mit der Jugendarbeit vor Ort vertraut zu machen und auch die Jugendzentren aufzusuchen. Er habe die Rückmeldung erhalten, die kommunalen Jugendpfleger fühlen sich von der Kreisjugendpflege vernachlässigt. In diesem Zusammenhang betont Herr Janssen, es gehe ihm nicht um die Kritik an einer Person, sondern an den mangelnden Zeitressourcen, die im Landkreis Friesland für die Aufgabe der Kreisjugendpflege zur Verfügung stehen.


Herr Meyer-Helfers führt aus, seit Oktober 2012 sei mit einer Verkleinerung des Teams Jugendpflege von 8 auf 3 Personen begonnen worden. Bei einer Betrachtung des Aufgabenprofils der Kreisjugendpflege könne festgestellt werden, dass das Team Jugendhilfe mit Unterstützung aller pädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes grundsätzlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrgenommen hat; lediglich eigene Jugendfreizeiten werden nicht mehr angeboten. Die vorrangige Arbeit einer Kreisjugendpflege stelle zudem die Vernetzung dar. Sofern die Demografiestrategie wie geplant vom Landkreis Friesland weiterverfolgt werden soll, werden die bisherigen Stellenanteile für die Jugendpflege jedoch nicht mehr ausreichen.


Frau Boomgaarden erläutert, sie habe seit ihrem Dienstantritt in 2011 unter den kommunalen Jugendpflegern eine große Resignation gegenüber einer Zusammenarbeit mit der Kreisjugendpflege wahrgenommen. Die Unruhe sei somit nicht erst auf Grund einer aktuellen Problematik entstanden.


Herr Berger bekräftigt, dass das grundsätzliche Problem die zu knappen Zeitressourcen der Kreisjugendpflegerin seien. Er würde gerne in einen konzeptionellen Austausch treten; die dafür notwendigen Zeitanteile seien bei der Kreisjugendpflege aber nicht vorhanden. In der Vergangenheit habe es diese Zeitressourcen und eine Konzentration der Aufgaben der Kreisjugendpflege auf eine Person gegeben.


Frau Bödecker bittet um Erläuterung, woher die Resignation stamme und inwieweit von den kommunalen Jugendpflegern inhaltliche Lösungsansätze entwickelt worden seien.


Frau Boomaarden erklärt, es sei von den kommunalen Jugendpflegern der Wunsch nach einer Zusammenarbeit mit der Kreisjugendpflege signalisiert worden. Die notwendigen Zeitanteile für die Bündelung der Lösungsansätze hätten der Kreisjugendpflegerin jedoch nicht zur Verfügung gestanden.


Frau Renken verdeutlicht, dass sich die Kreisjugendpflege selbstverständlich vernetzt habe. Ihr sei zudem immer wichtig gewesen, dass sich die Kreisjugendpflege auch nach innen vernetze und nicht ausschließlich nach außen. Das gesamte Team Kreisjugendpflege leiste hervorragende Arbeit, so dass eine Verteidigung nicht notwendig sei. Auch bei einer Bündelung der Aufgaben auf eine Person werde sich die Kreisjugendpflege nicht zurückentwickeln.


Herr Osterloh nimmt Bezug auf die Vorlage, in der die Vision beschrieben ist, den Aufgabenbereich der Kreisjugendpflege auf eine Person zu konzentrieren. Er bittet die Verwaltung, diese Vision bei der Aufstellung des Stellenplans und in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen. Auch wenn eine Stelle Kreisjugendpflege mit 1 AK ggf. nicht realisierbar sei, sei ein festes Gesicht für die Kreisjugendpflege wünschenswert.


Frau Vogelbusch sagt zu, diesen Auftrag mitzunehmen.