Beschluss: einstimmig beschlossen


Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt zur Realisierung des Projekts „Klimaschutz und Moorschutz“ einen Antrag zu stellen und entsprechende Fördergelder einzuwerben.

Gleichzeitig wird die Kreisverwaltung beauftragt Fördergelder in Form eines Personalkostenzuschusses für die Schaffung einer koordinierenden Stelle für das Projekt im Fachbereich Umwelt zu beantragen.




Bisherige Sachlage


Im Rahmen des Antragsverfahrens der Papier- und Kartonfabrik Varel hat sich herausgestellt, dass sich die Bereiche im sog. Moorhauser Polder, in Rallenbüschen und Dangaster Moor in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich verändert haben. Es ist eine stetige Mineralisation der dort vorhanden Moorböden festzustellen sowie eine Absenkung des Bodenwasserhaushalts. Die Folgen sind Geländesetzungen, die sich nicht nur auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen bemerkbar machen, sondern auch an Gebäuden und Straßen.


Die Kreisverwaltung hat daher den Auftrag erhalten in enger Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg ein Konzept zur „Entwicklung integrativer und nachhaltiger Bodenschutz und Wasserbewirtschaftungskonzepte im Raum Varel“ zu entwickeln. Die Kosten wurden seinerzeit mit 292.000,-- € veranschlagt. Die Finanzierung sollte durch den Landkreis Friesland, den Entwässerungsverband Varel und die Barthel-Stiftung sicher gestellt werden sowie durch noch einzuwerbende Co-Finanzierungsmittel (s. Vorlage Nr. 0349/2013).


Leider konnte bis jetzt keine Co-Finanzierung erreicht werden um mit dem Projekt zu beginnen.




Das Projekt soll daher neu ausgerichtet werden.



Niedersachsen ist das Bundesland mit den meisten Moorflächen. Allein 70 % der Hochmoorflächen liegen hier. Die grundwasserabhängigen Niedermoore nehmen ebenfalls einen beträchtlichen Teil der niedersächsischen Tiefebene ein.


Moorflächen haben eine ausgeprägte Klimaschutzfunktion und speichern große Mengen Kohlenstoff.


Der überwiegende Teil der niedersächsischen Moore wird heute landwirtschaftlich als Acker oder Grünland genutzt. Land- aber auch forstwirtschaftliche genutzte Moore verlieren durch Entwässerungsmaßnahmen ihre Funktion als Kohlenstoffsenken und werden zu einer entsprechenden Quelle: Kohlenstoff wird an die Atmosphäre abgegeben, durch die Entwässerung kommt es zur Oxidation und fortschreitenden Zersetzung des Torfs. Entwässerte Hoch- und Niedermoore sind daher deutschlandweit die größte Quelle von Treibhausgasen außerhalb des Energiesektors.


Vor diesem Hintergrund wird 2015 unter Federführung des Nds. Umweltministeriums (MU) das Programm „Niedersächsische Moorlandschaften“ aufgelegt werden, das nach Auskunft des MU noch Mitte diesen Jahres für Antragsstellungen zur Verfügung stehen wird und das auf den Fördermöglichkeiten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) basiert.


Zur Situation im Landkreis Friesland (LBEG Bodenübersichtkarte 1:50.000):

  • rd. 6.780 ha Hoch- und Niedermoorböden einschließlich Organomarschen und überschlickte Moorböden

  • davon rd 4.700 ha reine Hochmoorböden und

  • rd. 530 ha reine Niedermoorböden.


Nutzung der reinen Hoch- und Niedermoorböden (Fortschreibung LRP 2015):

  • 1.220 ha Acker

  • 3.480 ha Grünland

  • 280 ha Biotope der Hoch und Niedermoore (zum überwiegenden Teil in den Hochmoornaturschutzgebieten und im Jeverschen Moorland

  • 410 ha Wald

  • 70 ha Gewässer (zum überwiegenden Teil Wieervernässungsflächen in den NSG)


Unter Zugrundlegung dieser Daten und eigener Literaturrecherchen emittieren diese genutzten Hoch und Niedermoorböden im Landkreis Friesland (außerhalb der ausgewiesenen NSG Bockhorner Moor, Spolsener Moor und Herrenmoor) ca. 19.500 t CO2 pro Jahr(ermittelt nach Höper 2007 in: Kluge et.al 2013).


Die dem Programm Niedersächsische Moorlandschaften zugrunde liegende Gebietskulisse, die vom LBEG erarbeitet wurde, umfasst auch große Teile der Hoch- und Niedermoorbereiche im Landkreis Friesland.


Gefördert werden mit einer Förderquote von bis zu 75 %:

  • Erstellung von Gutachten und Managementplänen zur konkreten Entwicklung von Moorgebieten,

  • die Optimierung des Wasserhaushalts, einschließlich der Wiedervernässung,

  • Öffentlichkeitsarbeit,

  • Monitoring und Erfolgskontrolle,

  • begleitende Forschung und

  • klimaschonende Bewirtschaftung sowie

mit einer Förderquote von 50 %

  • Personalkosten bei den Antragstellern.



Geplante neue Vorgehensweise


Auf der Grundlage der vom LGEG erarbeiteten Gebietskulisse soll für folgende Moorbereiche ein Antrag auf Förderung aus dem Programm „Niedersächsische Moorlandschaften gestellt werden.

  • Moorhauser Polder, Rallenbüschen und Dangaster Moor und

  • Jeversches Moorland.


Das Beibehalten des Bereichs Moorhauser Polder, Rallenbüschen und Dangaster Moor (Hochmoorbereich) begründet sich in erster Linie aus den bekannten Problematiken (s. Vorlage Nr. 0349/2013).

Das Jeversche Moorland (Niedermoorbereich) soll in die Antragstellung einbezogen werden. Das Gebiet ist als LSG ausgewiesen und weist im zentralen Bereich bereits heute Flächen auf, die durch aufwertende Maßnahmen, wie z.B. die Anhebung des Grundwasserstands oder eine sehr extensive Nutzung gekennzeichnet sind. In Teilen werden die Flächen nicht mehr genutzt. Problematisch sind im Jeverschen Moorland die intensive landwirtschaftliche Nutzung auf Grünland und die nach wie vor stattfindende Entwässerung, die sich nachteilig oder auch verhindernd für weitergehende Maßnahmen auf den wertvollen zentralen Bereich auswirkt.


Hintergrund der veränderten Vorgehensweise und der Neuausrichtung des Projekts ist

  • eine querschnittsorientierte Herangehensweise, bei der neben dem Wasserhaushalt und den Belangen des Naturschutzes jetzt auch der Klimaschutz in einem Hoch- und Niedermoorbereich stark berücksichtigt werden sollen und

  • der Versuch, das Projekt mit Fördermitteln aus dem Programm Nds. Moorlandschaften starten zu können.


Mit den genannten Co-Finanzierern ist diese Neuausrichtung noch zu besprechen.


Geplant ist

  • die Erstellung eines Managementplans für die beiden Bereiche mit Vorschlägen und Empfehlungen zur konkreten Durchführung von Maßnahmen, die der Verbesserung der Situationen in Bezug auf den Klimaschutz, den Wasserhaushalt und den Naturschutz dienen, insbesondere der Bewirtschaftung und der Wasserwirtschaft,

  • die Vorbereitung von Maßnahmen,

  • die Kommunikation mit den Akteuren (z.B. Landwirtschaft, Wasser- und Bodenverband etc.) einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit,

  • die Durchführung von Maßnahmen.


Weiter soll versucht werden über die Beantragung von Personalkosten in Höhe von
50 % eine koordinierende Stelle in der Kreisverwaltung zu schaffen.


Die Kreisverwaltung wird in der Sitzung des Fachausschusses im Detail vortragen.



Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -