Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss folgt diesem Vorschlag einstimmig.



Begründung:

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative hat das Bundesumweltministerium ein neues Förderprogramm aufgelegt: „Masterplan-Kommune 100% Klimaschutz“. Das Ziel dieses Programms ist es Treibhausgas-Emissionen (THG) und den Energieverbrauch auf kommunaler Ebene deutlich zu senken:

·        -95% THG-Emissionen im Vergleich zu 1990

·        -50% Energieverbrauch im Vergleich zu 1990



Masterplan-Kommunen verfolgen diese klimapolitischen Ziele intensiv durch die Einführung eines Prozessmanagements zur kurz-, mittel- und langfristigen Implementierung ökologisch und ökonomisch sinnvoller Maßnahmen.

Die maximalen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von der Größe der Kommune sowie den geplanten Arbeitspaketen abhängig. In der Folge kann der Landkreis Friesland bis zu 160.000 Euro Förderung pro Jahr bekommen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese schließen Personalausgaben für einen im Rahmen des Vorhabens zusätzlich eingestellten Masterplanmanager während der Erstellungsphase mit ein.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 4 Jahre. Davon ist 1 Jahr für die Masterplan-Erstellung gedacht und weitere 3 Jahre für die Umsetzung.

Zusätzlich ist die Förderung einer gesonderten investiven Maßnahme mit bis zu 200.000 Euro möglich. Diese erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren wird in 2 Stufen durchgeführt.

  1. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze eingereicht.

  2. Nach positiver Begutachtung der Skizze erfolgt eine Aufforderung zur Antragsstellung.

Der sehr enge Zeitplan stellt die größte Hürde in dem gesamten Prozess dar. Die Projektskizze muss bis zum 31. August 2015 beim Fördermittelträger eingereicht sein. Die Aufforderung zur Antragstellung würde im Oktober 2015 erfolgen und der Antrag bis Ende des Jahres komplett eingereicht sein müssen. Einen positiven Bewilligungsbescheid vorausgesetzt, würde die Förderung am 01.07.2016 starten.



Seit 2012 fördert das BMUB bereits 19 Masterplan-Kommunen. Es ist davon auszugehen, dass jetzt, in der zweiten Förderperiode, maximal wieder die gleiche Anzahl an Kommunen den Zuschlag bekommen wird. Die Förderung richtet sich an Kommunen, die im Klimaschutz besonders engagiert und mit anderen Kommunen vernetzt sind, sowie erstmals ein Vorhaben „Masterplan 100% Klimaschutz“ beantragen. Damit soll der Kreis an Vorreiterkommunen im kommunalen Klimaschutz erweitert werden.

Der Landkreis Friesland plant, sich um einen der limitierten Plätze in diesem Förderprogramm zu bewerben. Hierzu bedarf es der Einbeziehung und Mitwirkung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. „Landkreise beziehen ihre Kommunen so eng in die Erstellung des Masterplans ein, dass im Ergebnis des Masterplans für jede kreisangehörige Kommune eine Treibhausgasbilanz und eine Potenzialanalyse aller relevanten Bereiche vorliegen.“

Damit benötigen die kreisangehörigen Kommunen kein eigenes aus der sogenannten Kommunalrichtlinie gefördertes integriertes Klimaschutzkonzept, da dies im Masterplan des Kreises bereits enthalten ist. Sie können direkt die Förderung für den sogenannten Klimaschutzmanager in Anspruch nehmen.



Mit dem Vorhaben „Masterplan Kommune 100% Klimaschutz“ eröffnet sich für den Landkreis Friesland die Möglichkeit, den begonnen Klimaschutz-Prozess in den nächsten 4 Jahren forciert weiterzuentwickeln. Das neue Förderprogramm würde nahtlos an das Förderprogramm zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes anknüpfen. Die Schwerpunktbereiche und Maßnahmen können fortgeführt und noch vertieft werden. Zusätzlich können neue und innovative Projekte angestoßen werden.


Kosten:

Für die Erstellung der Projektskizze muss ein externes Büro beauftragt werden.

Frau Voß beantwortet eine Reihe von Nachfragen.

Von Seiten der Kreisverwaltung wird ausgeführt, dass die Antragstellung einschließlich der Erarbeitung einer Projektskizze durch ein externes Büro nicht empfohlen werden kann. Die Gründe liegen insbesondere in der hohen Arbeitsbelastung für die Klimaschutzbeauftragte zusätzlich neben ihren sonstigen Aufgaben und Tätigkeiten. Es wird dabei auf ihre Ausführungen bei der vorherigen Umweltausschusssitzung verwiesen, bei der eine Reihe von geplanten Projekten vorgestellt wurden. Begründet wird diese Meinung auch mit den Kosten in Höhe von rd. 20.000,-- € für die Erstellung der Projektskizze, dem engen Zeitrahmen und dem unsicheren Ausgang einer Antragstellung.

Landrat Ambrosy macht daher den Vorschlag, die Vorlage von Seiten der Verwaltung zurückzuziehen. Der begonnene Dialog mit den kreisangehörigen Gemeinden zu klimaschutzrelevanten Themen soll trotzdem fortgesetzt werden.




Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -