Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Antrag der „Watt' en Schlick UG.“, vertreten durch Herrn Till Krägeloh, auf Mittel aus dem Inklusionfonds wird abgelehnt.


Der Antrag der „Watt' en Schlick UG.“ auf Gewährung eines Zuschusses für die Durch­führung des „Watt en Schlick-Festes“ vom 31.07. – 02.08.2015 erfüllt nicht die Förderkri­terien für Mittel aus dem Inklusionsfonds.


Nach Auffassung des Behindertenbeirates handelt es sich bei dem „Watt en Schlick-Fest“ um eine überwiegend kommerzielle Veranstaltung, für deren Barriere armen Zu­gang der Veranstalter schon aus eignen Interesse selber zu sorgen habe.

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Herr Chmielewski weist darauf hin, dass eine solche Art der Wegbefestigung, wie im Antrag dargestellt, durchaus auch zu mieten oder pachten sind, dies sollte der Watt’n Schlick UG als Hinweis gegeben werden.

Herr Wilken stellt den Antrag einen Betrag in Höhe von 2000,-- Euro zu gewähren, um den Inklusionsgedanken in diese Veranstaltung hineinzutragen und zu fördern und um gegebenenfalls daraus die Leihgebühren für transportable Wege, die man pachten oder mieten kann zu finanzieren.

Herr Vehoff beantragt, den Antrag der Watt’n Schlick UG zurückzustellen, da kein innovativer Hintergrund zu erkennen ist.

Herr Zillmer weist ebenfalls darauf hin, dass der Antrag wenig innovativ ist. Daher sollte der Antrag abgelehnt werde und der Watt’n Schlick UG ein Hinweis gegeben werden, Ihren Antrag zu überdenken und mit einer vernünftigen Kostenberechnung und genauer Beschreibung nochmals zu stellen.

Frau Schumacher teilte mit, sie sei im letzten Jahr persönlich mit einem Rollstuhlfahrer bei dieser Veranstaltung gewesen. Dort waren die mobilen Wegbefestigungen durch Platten zur Befestigung schon vorhanden und in Gebrauch, da über diese die technischen Geräte hinter und auf die Bühnen gebracht wurden. Somit ist dies keine innovative Maßnahme.

Herr Wilken zieht aufgrund dieser Aussage seinen Antrag zurück. Er schlägt vor, die Verwaltung solle im Ablehnungsbescheid, nochmals auf den Inklusionsgedanken und die Innovativität zu verweisen und Hinweise zu geben wie ein Antrag hinsichtlich der Förderkriterien aussehen sollte. Dies wird von der Verwaltung auch so gemacht werden.

Herr Vehoff zieht seinen Antrag ebenfalls zurück.



Abstimmungsergebnis:


Die Vorlage wird einstimmig angenommen.