Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Antrag des „Friedel-Orth-Hospiz“, vertreten durch die Hospizleitung, Frau Irene Müller, auf Mittel aus dem Inklusionfonds wird abgelehnt.


Der Antrag des Friedel-Orth-Hospiz auf Gewährung eines Zuschusses für den Erwerb eines PKW erfüllt nicht die Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds.


Nach langer Diskussion konnte sich der Behindertenbeirat nicht zu einer einheitlichen Meinungsfindung durchringen.

Nach überwiegender Meinung erfüllt jedoch die gelegentliche Beförderung eines Hos­pizbewohners nicht die Förderkriterien des Inklusionsfonds, da anzunehmen ist, dass ein Fahrzeug überwiegend für andere als inklusive Fahrten genutzt werden wird.

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Frau Vogelbusch stellt den Antrag inhaltlich vor.

Herr Wilken weist darauf hin, dass das Hospiz die gewünschten Fahr- und Transportwünsche auch als Dienstleistungen einkaufen kann. Im Landkreis sind Dienste vorhanden, die solche Leistungen durchaus anbieten, dies sollte dem Hospiz auch mitgeteilt werden.

Frau Meyer-Machtemes schlägt eine Kombination mit anderen Stiftungen vor. Zum Beispiel zusammen mit der Stiftung MENSCH wäre eine Finanzierung denkbar. Ein solches Fahrzeug muss nicht aus dem Inklusionsfond finanziert werden, denn die Stiftung MENSCH sei auf solche Leistungen ausgerichtet. Auch dies sollte dem Hospiz im mitgeteilt werden.

Herr Zillmer merkt an, dass auch dieser Antrag, ähnlich ist wie die anderen Anträge, als Projekt zu ungenau beschrieben und das „Innovative“ auch bei diesem Antrag fehlen würde.



Abstimmungsergebnis:


Der Vorlage wird bei einer Enthaltung zugestimmt.