Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Antrag des „Generationenübergreifenden ehrenamtlichen Projekts Sophie“, vertreten durch Frau Anke Casper, auf Mittel aus dem Inklusionfonds für das Projekt im Altenwohnheim Sophienstift wird abgelehnt.


Über den Antrag des „Generationenübergreifenden ehrenamtlichen Projekts Sophie“ für das Projekt im Altenwohnheim Sophienstift in Jever hat der Ausschuss für Familie, Se­nioren und Soziales bereits in seiner Sitzung am 11.03.2015 beraten.

In dieser Sitzung wurde festgestellt, dass der Projektantrag des Projekts „Sophie“ die grundsätzlichen Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds erfüllen würde.

Durch die Gestaltung eines Terrassengartens würden inklusive Erfahrungsräume für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen werden.

Der Behindertenbeirat des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 empfohlen, dem Projektantrag nicht zu entsprechen. Zum Einen wird nach seiner Auf­fassung ein privates Pflegeheim baulich gefördert, zum Anderen wird der Zugang zu dem geplanten Terrassengarten nur einer eingeschränkten Gruppe und nicht der Öffent­lichkeit ermöglicht.

Der Behindertenbeirat schlug eine Prüfung vor, ob der Terrassengarten an einer der Öf­fentlichkeit zugänglichen Stelle angelegt werden kann.

Dieser Empfehlung ist der Ausschuss für Familie, Senioren und Soziales in seiner Sit­zung am 11.03.2015 gefolgt und hat die Verwaltung mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt.

Die Verwaltung hat daraufhin am 08.04.2015 mit zwei Vertreterinnen des Projekts ein entsprechendes Gespräch geführt, in dessen Ergebnis mitgeteilt wurde, dass das ge­plante Projekt nur im Sophienstift durchgeführt werden könne. Die Vertreterinnen des Projektes erläuterten gegenüber dem Vertreter der Verwaltung nochmals ihre Argumen­te, die dann in den erneuten Antrag des „Generationenübergreifenden ehrenamtlichen Projekts Sophie“ nochmals dargelegt wurden.

Die Vertreterinnen des Projektes bestritten insbesondere die Möglichkeit der angeblich fehlenden Öffnung „nach außen“ und den eingeschränkten Zugang zu dem geplanten Projekt und dessen Ergebnis und machten dies auch an Beispielen, die im Antrag dar­gestellt sind, deutlich.

Der Behindertenbeirat hat in seiner Sitzung am 02.06.2015 über den erneuten Antrag lange kontrovers diskutiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, an seiner ursprüngli­chen Stellungnahme festzuhalten. Es wurde gegenüber dem ursprünglichen Antrag kei­ne grundlegende Änderung –insbesondere hinsichtlich des Zugangs der Öffentlichkeit- gesehen.

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Nach Erläuterungen von Frau Vogelbusch, wonach sich der erneut eingereichte Antrag inhaltlich nicht vom ursprünglichen Antrag unterscheidet, erfolgt die Beschlussfassung.




Abstimmungsergebnis:


Die Vorlage wird bei zwei Enthaltungen angenommen.