Herr L. aus Schortens bat um Beantwortung mehrerer Fragen zu TOP 6.5.3 (Grundsatzentscheidung NGA).

Lt. Beschlussvorschlag sei die Gründung einer Strukturgesellschaft vorgesehen. Seine Fragen:


1.

Beabsichtigt der Landkreis die Entwicklung und Umsetzung eines Betreiberkonzepts für das Breitband – somit also kein Lückendeckungsmodell?

2.

Bei Umsetzung dieses Betreibermodells: Sind den Kreistagsmitgliedern Unterlagen bzw. Erfahrungen bekannt von anderen Kommunen oder Landkreisen, die dieses Modell bereits umgesetzt haben, welche finanziellen Auswirkungen auf den Landkreis zukommen würden?

3.

Das Gutachten von seim+partner hat der Landkreis in Auftrag gegeben zur Untersuchung der Breitbandversorgung im Kreisgebiet. Wenn ein Modell wirklich wirtschaftlich betrieben werden soll, muss ein Deckungsgrad von über 50 % (in der Bundesrepublik sei eine Kundenbindung von 50 – 70 % erforderlich) erzielt werden. Diese Quote sei seiner Auffassung nach, so Herr L., nicht erreichbar.

Frage: Ist dieses Konzept der Fa. seim+partner mit berücksichtigt worden?


Auf Befragen von Herrn Pauluschke erklärte Herr L., er sei Schortenser Ratsmitglied.


Landrat Ambrosy antwortete wie folgt:


Der Fachausschuss habe sich nach eingehender Beratung für das sog. Betreibermodell entschieden. Bei dem sog. Lückenschlussmodell dagegen sei bei Fortschritt der Technik nicht abzusehen, wie diesem alle 5 – 8 Jahre gefolgt werden könne. In der Risikoabwägung sei man sich daher einig darin gewesen, dass es besser sei, über eine Infrastruktur zu verfügen und dann die technischen Fortschritte über das sog. Verpächtermodell umzusetzen.


Das von Herrn L. angedeutete Risiko sei den Gremien bekannt. Daher beschließe man heute nur im Grundsatz und beauftrage die Verwaltung, den Gremien detaillierte Finanzplanungen vorzulegen und die Risiken zu bewerten. Diese Daten werde man mit vertiefenden Informationen zum Geschäftsmodell und dem GmbH-Vertragsentwurf vorlegen. Verwaltung und Gremien seien davon überzeugt, dass die Risiken beherrschbar seien.


Das Konzept von seim+partner sei als Grundlage für die Entscheidung heran gezogen worden. In den Dorfgemeinschaften zeichne sich die Erzielung eines wohl über 50 %igen Abdeckungsgrades ab. Die Verwaltung werde vorschlagen, die Infrastruktur erst dann aufzubauen, wenn ein bestimmter Anschließungsgrad erreicht sei. - Es gebe jedoch auch andere Finanzierungsmodelle, mit denen man justieren könne.


Bei den weiteren Beratungen stehe die Verwaltung für weitere Fragen zur Verfügung.



In einer ersten Betrachtung von seim+partner sei davon ausgegangen worden, dass eine 91 %ige Abdeckung über 30 MBit im Landkreis Friesland nur dann erreichbar sei, wenn man ca. 160 Kabelverzweiger baue; derzeit liege man bei unter 50 KVZ. Es habe sich also auf diesem Gebiet sehr viel getan. Nach ersten Hochrechnungen hätte man es somit in 160 Fällen mit einer Wirtschaftlichkeitslücke zu tun gehabt. Dadurch wäre ein deutlich höherer „verlorener Zuschuss“ eingetreten; das nun in Vorschlag stehende Modell sei insofern kostengünstiger..


Herr L. verwies auf seinen dem Landrat übersandten Zeitungsartikel aus dem Odenwald-Kreis „Breitbandprojekt befindet sich in finanzieller Schieflage“.


Landrat Ambrosy erklärte, das genannte Beispiel aus dem Süden der Bundesrepublik sei hinsichtlich Umfang und Infrastruktur mit den Gegebenheiten in Friesland nicht vergleichbar.


Die Kreisverwaltung lasse sich vom Breitband-Kompetenzzentrum Osterholz beraten; es gebe einen regen Austausch. Vor zwei Wochen habe es einen sog. „Marktplatz“ gegeben, bei dem sich Anbieter und Landkreise intensiv ausgetauscht hätten. Die Deutsche Telekom sei dort ebenfalls vor Ort gewesen. - Auch die Landkreise Osnabrück und Uelzen favorisierten das Betreibermodell; man stehe auch mit diesen Verwaltungen in Kontakt. - Festzustellen bleibe, dass jeder Landkreis nach seinen speziellen Gegebenheiten zu bewerten sei.


Herr Neuhaus als Beauftragter für den Breitbandausbau habe sich mit Herrn L. in Verbindung gesetzt. Die Positionen bzw. Fragen seien bekannt bzw. beantwortet; Herr L. habe diese heute wiederholt. - Das angesprochene finanzielle Risiko werde von Verwaltung und Kreistag durchaus gesehen – ebenso allerdings auch bei der Alternativlösung, bei der man ein finanzielles Wiederholungsrisiko und wenig Mitsprache in Kauf nähme. Dem Kreistag schlage man die Erarbeitung eines Finanztableaus vor, das man mit einer Bewertung zur Beherrschbarkeit des Risikos vorlegen werde. Mit gutem Gewissen könne die Verwaltung nach heutigem Wissensstand das Betreibermodell vorschlagen.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke verdeutlichte, im Sinne einer EinwohnerFRAGEstunde müsse darauf geachtet werden, nicht auf Sachdiskussionen mit den Einwohnern einzugehen. Vor diesem Hintergrund bitte er um Verständnis für seine Verfahrensweise.