Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Eilentscheidung des Landrates und des stellv. Landrates wird zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.


Gemäß Empfehlung des Kreisausschusses vom 18.03.2015 – TOP 3.1.1 der Niederschrift – fasste der Kreistag folgenden




Abstimmungsergebnis:

einstimmig