Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

1.

Es verbleibt bei 10 zu besetzenden Sitzen im Kreisausschuss gemäß Kreistagsbeschluss vom 2. November 2011.


2.

Die Sitzverteilung im Kreisausschuss wird wie folgt festgestellt:


Gruppe SPD/Grüne 5 Sitze

CDU-Fraktion 2 Sitze

Gruppe FDP-UWG-SWG-BBV/F 1 Sitz

Fraktion Zukunft Varel 1 Sitz

Gruppe MMW-Die Linke 1 Sitz


Vorsitz: Landrat Ambrosy


3.

Der Kreisausschuss setzt sich ab sofort wie folgt zusammen:

Mitglied Vertreter

1. Landrat Sven Ambrosy *) -


2.. KTA Fred Gburreck KTA Rainer Brunken

3. KTA Ulrike Schlieper KTA Michael Ramke

4. stv. LR'in Marianne Kaiser-Fuchs **) KTA Manfred Buß

5. stv. LR Bernd Pauluschke **) KTA Elfriede Ralle

6. stv. LR Gustav Zielke **) KTA Uwe Burgenger


7. KTA Peter Nieraad KTA Heinke Sieckmann

8. KTA Frank Vehoff KTA Horst-Dieter Husemann


9. KTA Ewald Spiekermann 1. Vertr. KTA Gerhard Ratzel

2. Vertr. KTA Siegfried Harms


10. KTA Axel Neugebauer KTA Karl-Heinz Funke

11. KTA Iko Chmielewski KTA Matina Gerdes-Borreck


- kein Grundmandat -


*) Vorsitzender

**) stellv. Vorsitzende


Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung gehört die/der allgemeine Vertreterin/Vertreterin des Landrates dem Kreisausschuss mit beratender Stimme an:


Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch


4.

Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander (§ 75 Abs. 1 S. 4 NKomVG).




In der konstituierenden Kreistagssitzung am 2. November 2011 hat der Kreistag für die Dauer der Wahlperiode beschlossen, die Anzahl der Beigeordneten von 6 auf 10 aufzustocken (§ 74 III NKomVG). Der Landrat ist Mitglied kraft Gesetzes und führt den Vorsitz.


Gemäß §§ 75 I Satz 6 / 71 Abs. 9 NKomVG ist eine Neubesetzung des Kreisausschusses erforderlich bei Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen (Wechsel KTA Ostendorf von BfB zur UWG) und wenn ein Antrag (Antrag der FDP-UWG-SWG-BBV/F-Gruppe liegt vor) auf Neubesetzung gestellt wird.


Aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen ergibt sich folgende Sitzverteilung im 10er-Gremium Kreisausschuss:


Gruppe SPD/Grüne (21) 5 )


CDU-Fraktion (10) 2 )

unverändert

Gruppe FDP-UWG-SWG-BBV/F (6) 1 )


Fraktion ZV (2) 1 )


Gruppe MMW-Die Linke (2) 1 neu: kein Grundmandat, sondern regulärer Sitz



Vorsitz: Landrat Ambrosy / keine Stellvertretung


Änderungen gegenüber 2011:

Fraktion ZV und Gruppe MMW-Die Linke erhalten von vornherein einen regulären Sitz. Ein Losentscheid wie in 2011 entfällt. Ein Grundmandat im Kreisausschuss (§ 74 I Nr. 3 NKomVG) wird es nicht mehr geben, da es keine „unversorgte“ Fraktion oder Gruppe mehr gibt, die bei der Berechnung keinen Sitz erhält. - BfB ist im Gremium nicht mehr vertreten.


Hinweis:

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG können Fraktionen und Gruppen mit nur 1 Sitz 2 Stellvertreter im Kreisausschuss benennen.


Lt. Kommentierung Thiele zu § 75 können Fraktionen/Gruppen mit nur zwei Mitgliedern (hier: ZV + MMW-Die Linke) als zweiten Stellvertreter ein Kreistagsmitglied außerhalb der eigenen F/G benennen.



Der Kreistag nahm Kenntnis; Änderungsvorschläge für die von den Fraktionen und Gruppen zu besetzenden Positionen im Kreistag wurden nicht vorgebracht. Es wurde folgender Beschluss gefasst:




Abstimmungsergebnis:

einstimmig