Sitzung: 22.09.2015 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss
1.
Es verbleibt bei 10 zu besetzenden Sitzen im Kreisausschuss gemäß Kreistagsbeschluss vom 2. November 2011.
2.
Die Sitzverteilung im Kreisausschuss wird wie folgt festgestellt:
Gruppe SPD/Grüne 5 Sitze
CDU-Fraktion 2 Sitze
Gruppe FDP-UWG-SWG-BBV/F 1 Sitz
Fraktion Zukunft Varel 1 Sitz
Gruppe MMW-Die Linke 1 Sitz
Vorsitz: Landrat Ambrosy
3.
Der Kreisausschuss setzt sich ab sofort wie folgt zusammen:
Mitglied Vertreter
1. Landrat Sven Ambrosy *) -
2.. KTA Fred Gburreck KTA Rainer Brunken
3. KTA Ulrike Schlieper KTA Michael Ramke
4. stv. LR'in Marianne Kaiser-Fuchs **) KTA Manfred Buß
5. stv. LR Bernd Pauluschke **) KTA Elfriede Ralle
6. stv. LR Gustav Zielke **) KTA Uwe Burgenger
7. KTA Peter Nieraad KTA Heinke Sieckmann
8. KTA Frank Vehoff KTA Horst-Dieter Husemann
9. KTA Ewald Spiekermann 1. Vertr. KTA Gerhard Ratzel
2. Vertr. KTA Siegfried Harms
10. KTA Axel Neugebauer KTA Karl-Heinz Funke
11. KTA Iko Chmielewski KTA Matina Gerdes-Borreck
- kein Grundmandat -
*) Vorsitzender
**) stellv. Vorsitzende
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung gehört die/der allgemeine Vertreterin/Vertreterin des Landrates dem Kreisausschuss mit beratender Stimme an:
Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch
4.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander (§ 75 Abs. 1 S. 4 NKomVG).
In der konstituierenden Kreistagssitzung am 2. November 2011 hat der Kreistag für die Dauer der Wahlperiode beschlossen, die Anzahl der Beigeordneten von 6 auf 10 aufzustocken (§ 74 III NKomVG). Der Landrat ist Mitglied kraft Gesetzes und führt den Vorsitz.
Gemäß §§ 75 I Satz 6 / 71 Abs. 9 NKomVG ist eine Neubesetzung des Kreisausschusses erforderlich bei Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen (Wechsel KTA Ostendorf von BfB zur UWG) und wenn ein Antrag (Antrag der FDP-UWG-SWG-BBV/F-Gruppe liegt vor) auf Neubesetzung gestellt wird.
Aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen ergibt sich folgende Sitzverteilung im 10er-Gremium Kreisausschuss:
Gruppe SPD/Grüne (21) 5 )
CDU-Fraktion (10) 2 )
unverändert
Gruppe FDP-UWG-SWG-BBV/F (6) 1 )
Fraktion ZV (2) 1 )
Gruppe MMW-Die Linke (2) 1 neu: kein Grundmandat, sondern regulärer Sitz
Vorsitz: Landrat Ambrosy / keine Stellvertretung
Änderungen gegenüber 2011:
Fraktion ZV und Gruppe MMW-Die Linke erhalten von vornherein einen regulären Sitz. Ein Losentscheid wie in 2011 entfällt. Ein Grundmandat im Kreisausschuss (§ 74 I Nr. 3 NKomVG) wird es nicht mehr geben, da es keine „unversorgte“ Fraktion oder Gruppe mehr gibt, die bei der Berechnung keinen Sitz erhält. - BfB ist im Gremium nicht mehr vertreten.
Hinweis:
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG können Fraktionen und Gruppen mit nur 1 Sitz 2 Stellvertreter im Kreisausschuss benennen.
Lt. Kommentierung Thiele zu § 75 können Fraktionen/Gruppen mit nur zwei Mitgliedern (hier: ZV + MMW-Die Linke) als zweiten Stellvertreter ein Kreistagsmitglied außerhalb der eigenen F/G benennen.
Der Kreistag nahm Kenntnis; Änderungsvorschläge für die von den Fraktionen und Gruppen zu besetzenden Positionen im Kreistag wurden nicht vorgebracht. Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig