Beschluss: an die Fraktionen, aber weiter an KA

Beschluss:


Die Kreisverwaltung wird eine CO2-Bilanz erstellen und bedient sich dazu eines externen Fachbüros.


Herr Damm stellt den Antrag, vor Beschluss den Antrag zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen.


Dem Antrag wird einstimmig gefolgt.



Der Landkreis erstellt aktuell keine vollständige CO2-Bilanz. Dies führte bereits in der Vergangenheit zu Nachteilen bei Förderprojekten. Im Klimaschutzkonzept werden die CO2 Emissionen als CO2-Äquivalente aufgeführt. Dies ist durchaus üblich und legitim. Allerdings ist die bloße Darstellung der Energiekennwerte der Primärenergieträger und deren Umwandlung lediglich ein erster Schritt und mit einer vollständigen Bilanz nicht vergleichbar, zumal die dort dargestellten Werte aus den Jahren 2008 bis 2010 stammen.


Im Fachbereich Gebäudemanagement wird in Zusammenarbeit mit der EWE ein jährlicher Energiebericht der eigenen Liegenschaften erstellt. Dies ist ein wichtiger erster Schritt und kann in die Erstellung einer CO2-Bilanz einfließen.


Die Frage nach dem Mehrwert einer CO2-Bilanz ist durchaus auch bei Fachkundigen umstritten, da aufgrund der Komplexität immer eine gewisse Unsicherheit in den Zahlen vorhanden ist. In der Förderlandschaft ist aber aktuell eine Zunahme an Förderprogrammen zu beobachten, welche das Thema „Klimaschutz“ und damit verbunden die explizite Reduktion der CO2-Emissionen zum Ziel haben.


Eine CO2-Bilanz würde dem Landkreis ermöglichen den „Status quo“ festzuhalten, einen Überblick zu schaffen und könnte ein guter Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen und Entwicklungen sein. Eine stetige Fortschreibung dieser Bilanz wäre dann der nächste Schritt.

Die Erstellung der Bilanz würde der Klimaschutzmanagerin obliegen. Nach umfassender Recherche bei Experten (u.a. Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen) sind dafür ca. 2 Monate reine Arbeitszeit anzurechnen. Alternativ können das ganze Vorhaben oder Teile davon an ein externes Büro vergeben werden. Vorbehaltlich der Veranschlagung im Haushaltsplan 2016 soll der Auftrag an ein externes Büro vergeben werden. Hausinterne Lösungsmöglichkeiten sind aus Kapazitätsgründen bzw. aus Qualitätserfordernissen (z.B. Einbindung von Auszubildenden) nicht umsetzbar.