Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.



Zu o. a. Beratungsgegenstand wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 15.06.2015 berichtet, siehe Vorlage Nr. 0724/2015 vom 01.06.2015.


In dieser Sitzung verblieb man dahingehend, dass die Pestalozzischule Varel bis zum Ende der Sommerferien 2015 in einem Konzept darlegen solle, wie sich das Förderzentrum eine intensivierte Unterstützung der Erziehung an den Regelschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „körperliche und motorische Entwicklung“ vorstellen kann.


Die Pestalozzischule Varel hat konzeptionelle Überlegungen zur perspektivischen Entwicklung der Förderschule in Friesland (Süd) entwickelt, sie liegen als Entwurf als Anlage 1 an.


Dieser Sachverhalt wurde am 29.09.2015 in der 3. Sitzung des Arbeitskreises „Erstellung eines Förderschulkonzeptes“ erörtert, an der Sitzung nahmen die drei Förderschulen, die Bildungsregion Friesland, die Niedersächsische Landesschulbehörde, politische Vertreter aus dem Kreistag des Landkreises Friesland sowie die Kreisverwaltung teil.


    Herr Kliegelhöfer erläuterte seine konzeptionellen Überlegungen zur perspektivischen Entwicklung der Förderschule in Friesland (Süd), dieses Konzept sieht vor, dass der Förderbedarf in den Regelschulen grundsätzlich von zentraler Stelle aus mit Inklusionskräften gedeckt wird.

  Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Kreisausschusses des Landkreises Friesland vom 14.04.2015, „dass ein sonderpädagogisches Förderangebot in Jever, Roffhausen und Varel im Rahmen des niedersächsischen Schulgesetzes angeboten werden soll“, wurde die Frage aufgeworfen, wie die konzeptionellen Überlegungen zur perspektivischen Entwicklung der Förderschulen in Friesland (Süd) umgesetzt werden können.

 

Weiterhin wurden u. a. Folgende Fragen/Sachverhalte ergänzend erörtert:

·        Soll eine Deckung des Förderbedarfs in den Regelschulen durch eine zentrale Stelle alle Förderschwerpunkte umfassen?

·        Wie soll die Versorgung der Förderschwerpunkte in Jever (geistige Entwicklung) und in Roffhausen (emotionale und soziale Entwicklung) mit Förderschullehrern gewährleistet werden?

·        Gibt es die Möglichkeit, ein Förderzentrum im Südkreis ohne Förderschule zu errichten?

·        Wie sieht die konkrete Ausgestaltung der vom Niedersächsischen Kultusministerium angedachten Regionalstelle für schulische Inklusion aus?

·        Am 01.10.2015 findet eine Sitzung des Schul- und Kulturausschusses des Niedersächsischen Landkreistages statt, in der Sitzung wird u. a. die Ausgestaltung der Regionalstelle für schulische Inklusion erörtert, der Landkreis Friesland wird über den Sachstand der Erstellung eines Förderschulkonzeptes berichten.

·        In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 06.10.2015 wird Frau Vogelbusch zu dem TOP „Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Förderschulen im Landkreis Friesland“ ergänzend über die Erörterung in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses des Niedersächsischen Landkreistages berichten.



Frau Vogelbusch geht auf die Vorlage ein. Sie berichtet vom Workshop im Kultusministerium zu diesem Thema am vergangenen Donnerstag, 01.10.2015. Leider wird es hiervon keine Protokolle geben.

 

Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass die bisher im Arbeitskreis des Landkreises Friesland erarbeiteten Ideen in die richtige Richtung gehen.

 

Hier wurde festgehalten, dass neben dem auslaufenden Förderschwerpunkt „Lernen“ für alle anderen Förderschwerpunkte ein Angebot im Nord- und Südkreis vorgehalten werden soll.

 

Dabei ist es wichtig von der räumlichen Betrachtung zur inhaltlichen Betrachtung zu wechseln. Erst einmal muss geklärt werden, was die Kinder brauchen und was angeboten werden muss.

 

Daher wurde im Arbeitskreis auch einstimmig festgehalten, dass derzeit noch nicht festgelegt werden soll, wer welche Aufgabe übernimmt.

 

Frau Vogelbusch geht auf einige Punkte ein, die im Workshop des Kultusministeriums erarbeitet wurden.

 

Eine wichtige Aussage des Kultusministeriums ist, dass eine Schule ohne Schüler keine Schule ist.

 

Die inklusive Schule entwickelt sich in einem regionalen bzw. örtlichen Umfeld von Inklusion. Die Regionalstellen können deshalb für mehrere örtliche Inklusionsnetzwerke zuständig sein, wobei das prozessuale Ziel die Entwicklung eines gemeinsamen regionalen Inklusionskonzeptes ist.

 

Für die Regionalstellen sind sowohl die Einzugsgebiete wie auch die Aufgaben und Befugnisse und die Zuständigkeiten geregelt. Ein regionales Inklusionsnetzwerk kann zu einem regionalen Inklusionskonzept werden, wenn es Mindeststandards aufweist, die landesweit definiert sind.

 

Sofern eine Kommune eine Bildungsregion eingerichtet hat, ist es wichtig, den Wissenstransfer und den Informationsfluss zwischen ihr und der Regionalstelle für schulische Inklusion zu gewährleisten.

 

Dabei sollen aus Effizienzgründen Doppelstrukturen vermieden werden.

 

Die Regionalstelle koordiniert die Förderzentren. Dort werden alle Kompetenzen zusammengefasst und sie steht als Dienstleister für alle zur Verfügung.

 

Die Aufgaben der Regionalstellen sind die Planung, Steuerung und Koordinierung eines bedarfsgerechten Einsatzes des sonderpädagogischen Personals sowie die fachliche Steuerung, einschließlich der Fort- und Weiterbildung.

 

Sie berät und unterstützt die Förderzentren und führt die Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Bedarfes durch.

 

Sie entwickelt die regionalen Konzepte, koordiniert die Arbeit der Förderzentren und führt das Konfliktmanagement durch.

 

Weiterhin hat sie die Fachaufsicht über die Regelschulen, Studienseminare zur sonderpädagogischen Unterstützung und Förderschulen.

 

Die Leitung einer Regionalstelle ist funktional von einer Schulleitung zu trennen, um Interessenskonflikte zu vermeiden.

 

Die Regionalstelle erhält dienstrechtliche Befugnisse. Die Dienststelle für das sonderpädagogische Personal ist die Schule.

 

Die Regionalstelle ist ortsnah anzubinden und kann räumlich bei Schulen, in der Bildungsregion, etc. untergebracht werden. Sie muss mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden.

 

Frau Bödecker unterbricht die Sitzung für Fragen und Anmerkungen der Gäste, hier insbesondere der Schulleitungen der betroffenen Förderschulen.

 

Frau Bödecker eröffnet die Sitzung erneut.

 

Herr Vehoff betont, dass nur der Förderbedarf „Lernen“ ausläuft. Er fragt, was mit Kindern, die bisher aus dem inklusiven System in eine Förderschule zurückgelaufen sind, passiert und wo diese Kinder betreut werden.

 

Frau Vogelbusch erläutert, dass die Regionalstelle dies organisiert und das notwendige Personal für die jeweilige Schule zur Verfügung stellt. Die Kinder verbleiben aber in dieser Schule.

 

Herr Burgenger hat sich auch erst die Frage gestellt, wofür die Regionalstellen sind. Inzwischen erschließt sich ihm aber, dass eine landkreisweite Organisation zur Abdeckung des Förderbedarfes sinnvoll ist.

 

Frau Bödecker erläutert, dass es insgesamt 7 Förderschwerpunkte gibt und jede pädagogische Förderkraft „nur“ in 2 Förderschwerpunkten ausgebildet ist, so dass eine Organisation des jeweils notwendigen Förderpersonals durch die Regionalstellen durchaus sinnvoll ist.

 

Herr Chmielewski regt dennoch an für die Kinder, die aus dem inklusiven System in eine Förderschule zurücklaufen würden, die Förderschulen weiter zu stärken und zu unterstützen.

 

Herr Ambrosy erklärt, dass natürlich über berechtigte Anliegen diskutiert werden soll, gibt aber auch zu bedenken, dass der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nicht für die pädagogischen, sondern für die schulorganisatorischen Sachverhalte zuständig ist.

 

Er gibt auch bedenken, dass es sich bisher nur um Eckpunkte handelt und noch längst nicht alles abschließend geregelt ist.

 

Daher sollte die Zeit genutzt werden, um zu entscheiden in welche Richtung es geht. Natürlich sollen wohnortnahe Angebote vorgehalten werden, aber die Einrichtung einer Regionalstelle kann auch eine Chance darstellen.