Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Der erneute Antrag des Vereins „Rosenhaus am Seilerweg e.V.“, vertreten durch die Erste Vorsitzende, Frau Towarnicki, auf Mittel aus dem Inklusionsfonds wird abgelehnt.


Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren sowie der Kreisausschuss des Landkreises Friesland hatten in ihren jeweiligen Sitzungen am 02. bzw. 08.07.2015 bereits negativ über den Antrag des Vereins „Rosenhaus am Seilerweg e.V.“ auf Gewährung eines Zuschusses für das Wohnprojekt entschieden, da die Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds als nicht erfüllt angesehen wurden.

Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die Anschaffung der Küche für das Wohnprojekt „Rosenhaus am Seilerweg“ ohnehin erforderlich und geplant sei und die Möbel somit angeschafft werden müssten. Da Seniorinnen und Senioren in das Wohnprojekt einziehen, sei der barrierearme Ausbau der Küche in jedem Fall vorgesehen. Die Abwägung von Mehrkosten gegenüber der Anschaffung einer nicht barrierearmen Küche stünde also nicht zur Diskussion.

Auch in dem erneuten Schreiben von Frau Towarnicki werden keine neuen für eine Förderung sprechenden Argumente vorgetragen; insbesondere gibt es keine Hinweise auf einen finanziellen Mehrbedarf wegen eines barrierefreien Ausbaus der Küche.

Der Grundgedanke der Inklusion geht hier nach wie vor nicht weitgehend genug.

Der Landkreis Friesland, die Stadt Varel sowie die Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH haben anläßlich der Einweihung des Rosenhauses insgesamt 1.500 Euro Kostenzuschuss für den Begegnungsraum geschenkt.

Es könnte über eine spätere Projektförderung nachgedacht werden, wenn das Haus „gelebt“ wird und tatsächlich inklusive Maßnahmen/Projekte durchgeführt werden.



Hinweis: aufgrund der Kurzfristigkeit des erneuten Antrags konnte der Behindertenbeirat nicht erneut Stellung nehmen.



Landrat Ambrosy erläutert den ablehnenden Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Arbeit des „Rosenhaus“ begrüße man sehr. Die in Rede stehende Investition sei aber durch eine Schenkung in Höhe von 1.500 Euro anlässlich der Eröffnung der Einrichtung bereits weitgehend unterstützt worden.

Herr Recksiedler weist darauf hin, das „Rosenhaus“ sei ein Vorzeigeprojekt; er habe daher dazu ermuntert, den Zuschussantrag auf Gewährung von Inklusionsmitteln zu wiederholen. Landrat Ambrosy stellt in Aussicht, dass ein erneuter Antrag Erfolg haben könne, wenn damit eine innovative Maßnahme im Bereich der Inklusion verbunden sei. Auf Nachfrage von Herrn KTA Neugebauer erklärt der Landrat, zum Zeitpunkt der Antragstellung sei die erwähnte Schenkung dem Verein „Rosenhaus“ nicht bekannt gewesen.



KTA Böcker verweist auf die behindertengerechte Einrichtung der Küche der Senioreneinrichtung und unterstreicht die aus seiner Sicht gegebene Förderungswürdigkeit der Investition. Der Behindertenbeirat sollte aus seiner Sicht bei der Beurteilung des Antrages hinzu gezogen werden. Landrat Ambrosy bittet um Verständnis, dass auf Basis der bestehenden Förderrichtlinien eine Zuschussgewährung nicht möglich sein wird.



Im Ergebnis seiner Aussprache kommt der Sozialausschuss zu folgendem Ergebnis:






Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen = Ablehnung des Antrages