Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Die Verwaltung wird beauftragt, sobald die gesetzlichen Regelungen dieses zulassen, einen Konzeptentwurf nach Maßgabe des Bürgerantrages zu erarbeiten und vorzulegen.



Die Entsorgung von Verpackungen obliegt gem. der Verpackungsverordnung den Dualen Systemen (DS). Diese planen und schreiben die Abholung aus.
Zufälligerweise hat die Firma Heinemann/Bohmann auch diesen Auftrag bekommen, fährt die Gelben Säcke aber im Auftrag der DS ab nicht vom Landkreis.



Der Landkreis hat eine Abstimmungsvereinbarung, in der das System und die Eingriffsmöglichkeiten des Landkreises beschrieben werden. Das Behältersystem kann der Landkreis den Dualen Systemen nicht vorschreiben.



Neben den Vorteilen der Sackabfuhr im Punkt niedrige Kosten, Flexibilität in der Menge (z.B. saisonbedingte Mengen) und Kontrollierbarkeit auf Fehlwürfe wird bei vielen Haushalten auch der Platzbedarf für eine Tonne als Problem gesehen.



Eine Ausnahme gibt es für Großwohnbebauungen die einen 1.100 Liter Großabfallbehälter nutzen, dort kann bereits jetzt auf Antrag ein „gelber“ 1.100 Liter-Behälter gestellt werden.



Die Einführung eines festen Behälters wurde im Rahmen der Diskussion des Abfallwirtschaftskonzeptes in Bezug auf eine Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen (Plastikhaushaltswaren, Spielzeug etc.) bei Einführung eines Wertstoffgesetzes erörtert.

Ergebnis:

Daher empfehlen wir, derzeit nicht in das bestehende System einzugreifen und die Sackabfuhr der Verpackungen weiterhin den Systembetreibern zu überlassen. Sobald ein Wertstoffgesetz verabschiedet wird, sollte die Sache neu bewertet und ggf. auf die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen hingewirkt werden.“(hierzu auch Abfallwirtschaftskonzept Pkt. 6.4 Seite 99)



Für das Wertstoffgesetz liegt zurzeit ein neuer Entwurf vor, der sowohl von den kommunalen Spitzenverbänden als auch von den gewerblichen Entsorgern abgelehnt wird. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit nicht in Sicht.



Die in Teilen des Kreisgebietes vorhandenen Gelben Tonnen in der Größe 240 Liter sind private Tonnen, in denen die Gelben Säcke zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Tonnen werden dabei nicht durch kippen geleert, dieses ist von den Dualen Systemen nicht beauftragt. Schäden die dadurch entstehen könnten, werden von Unternehmen nicht abgedeckt.

Die Einführung einer Wertstofftonne ohne Abstimmung/Beteiligung der Dualen Systeme (d.h. der Landkreis trägt alle entstehenden Kosten) würde überschlägig kosten:




40.000 Tonnen

36.000 Tonnen

Anschaffung

Anschlussgrad Bio-/Papiertonnen

36.000 / 40.000 Stück,

Preis 22,45 €/Behälter

898.000 €

808.200 €

Auslieferung 16,20 €*

648.000 €

583.200 €

Summe Anschaffung

1.546.000 €

1.391.400 €

Jährliche Kosten

Abholung**


Grundentgelt

250.689 €

Tonnage 2014 = 3.289

Inkl. stoffgleichen Nichtver-packungen ca. 4kg/EW

= 3.677 t




43.724 €


Verwertung


Erlöse/Kosten *** thermische Verwertung z.Z. 95 – 105 €/t

Transport 12 – 15 €/t

45.525 € bis 441.285 €

Summe jährl. Kosten

339.938 € bis 735.698 €

* Preis für Einzelauslieferung, bei Massenauslieferung u.U. andere Preise zu erzielen

** Geschätzt aus den Kosten für 14-tägige Leerung

*** Kostenabschätzung ohne stoffliche Verwertung bei Übernahme aller Kosten bei voller Tonnage

(3.677 t) bzw. anteilig 379 Tonnen (4 kg/EW),




Beratung:

Für Herrn Ramke sind die gelben Säcke keine gute Lösung. Wegen der gesetzlichen Grundlagen sieht er jedoch gegenwärtig keine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen.

Herr Just verweist dagegen auf die flexible Handhabung von gelben Säcken. Schließlich könne der Bürger soviel Säcke wie nötig an die Straße legen.


Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -