5. Mitteilung der Verwaltung:

5.3 Sachstand Landschaftsrahmenplan

Der Vorentwurf zum Landschaftsrahmenplan wurde in einer umfassenden Beteiligung den Naturschutzverbänden und Trägern öffentlicher Belange (Kommunen, Versorgern, öffentlich rechtliche Verbände etc.) zur Stellungnahme vorgelegt. Daneben wurde der Vorentwurf der Landwirtschaft, den Wasser- und Bodenverbänden sowie den Städten und Gemeinden auf Fachebene und auf Ebene der Hauptverwaltungsbeamten vorgestellt.  

Die Frist für den Eingang der Stellungnahmen lief zum 30.11.2015 ab. Nach Auswertung der Stellungnahmen erfolgt auf fachlicher Basis die Übernahme der relevanten Änderungen in den Landschaftsrahmenplan. Es ist geplant, den überarbeiteten Entwurf Anfang 2016 vorliegen zu haben. Danach erfolgt eine weitere Abstimmung mit den v.g. Akteuren. Ziel ist es etwa zum Ende des 1. Quartals 2016 einen abgestimmten Landschaftsrahmenplan als Teilgrundlage für das Verfahren zur Erstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms vorlegen zu können.