Beschluss:

Die der KA-Niederschrift beigefügten Dienstanweisung für das Auftrags- und Vergabewesen beim Landkreis Friesland nebst Anlagen wird an die aktuellen gesetzlichen Regelungen – insbesondere durch das NTVergG und die NWertVO – angepasst. Eine erneute Anpassung der Dienstanweisung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2016, nach Umsetzung der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinie in das deutsche Recht.



Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.9 der KA-Niederschrift vom 9. Dezember 2015 zur Kenntnis und fasste den nachstehenden



Abstimmungsergebnis:

einstimmig