Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.


Vorherige Förderprogramme

Mit Beteiligung der EU und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden förderte der Landkreis Friesland in der abgelaufenen Förderperiode 2007 bis einschließlich 30.06.2014 Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer und -gründerinnen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Fördergrundlage waren Investitionen in das Anlagevermögen verbunden mit der Schaffung oder zumindest der Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen. Die beiden kreiseigenen Förderprogramme liefen zum 30.06.2014 aus. Letzte Bewilligungen wurden im Juni 2014 ausgesprochen. Bis zum 1. Quartal 2015 kam es noch zu Auszahlungen von aus Vorjahren bewilligten Zuschüssen in Höhe von 162.567 €. Verbunden mit den Restzahlungen ergaben sich Einnahmen aus EU-Förderanteilen in Höhe von 81.283,50 € sowie Beteiligungsanteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden von 40.641,75 €. Das KMU-Förderprogramm ist damit abgeschlossen. Die Endabrechnung mit der NBank, die die EU-Fördergelder verwaltet, ist noch nicht abgeschlossen.


Neues Zuschussprogramm ProFIL

Seit 01.08.2014 läuft das neue Förderprogramm ProFIL, welches der Landkreis in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden entwickelt hat.


Jahr

Anträge

davon bewilligt

Förderfähige Investitionen

Zuschusshöhe

Anteil Stadt/ Gemeinde

Neue

Arbeitsplätze

08-12/ 2014

13

4

282.279,16 €

20.671,00 €

9.101,50 €

9,58

2015

36

17

740.106,75 €

125.736,50 €

62.868,25 €

29,64


Die Differenz zwischen der Zahl der Anträge und der ausgesprochenen Bewilligungen resultiert daraus, dass viele Antragsteller erst einen Zuschussantrag stellen und ihnen dann im Laufe der Antragsbearbeitung der Aufwand für das Beibringen der Unterlagen zu hoch erscheint oder das Vorhaben doch nicht so wie geplant umgesetzt werden kann. In einigen Fällen hat sich herausgestellt, dass die Antragsteller schon vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben. Dies ist lt. Zuschussrichtlinie ein Ausschlussgrund.


Aufgeteilt pro Stadt/Gemeinde ergibt sich für 2015 folgendes Bild:


Stadt / Gem.

Anträge

davon bewilligt

Zuschusshöhe

Anteil Stadt / Gem.

Anzahl

Apl.

Jever

2

1

9.251,50 €

4.625,75 €

1,98

Sande

4

0

0,00 €

0,00 €

0,00

Schortens

8

4

16.760,00 €

8.380,00 €

5,00

Wangerland

4

3

19.760,00 €

9.880,00 €

4,66

Wangerooge

2

0

0,00 €

0,00 €

0,00

Varel

8

3

31.698,00 €

15.849,00 €

7,00

Bockhorn

1

1

10.000,00 €

5.000,00 €

2,00

Zetel

7

5

38.267,00 €

19.133,50 €

9,00

Summe

36

17

125.736,50 €

62.868,25 €

29,64


Es wurden noch nicht alle in 2015 zugesagten Zuschüsse abgerufen.


2 Anträge aus 2015 werden zur Entscheidung in das Jahr 2016 verlagert. Zusätzlich liegen mit Stand 14.01.2016 bereits 9 weitere Zuschussanträge vor.


Das Zuschussprogramm wird immer besser bekannt und von den gewerblichen Betrieben gut angenommen.



Anzahl Beratungsgespräche in der Wirtschaftsförderung


Jahr

Beratungsgespräche

davon Existenzgründungsberatungen

m

w

zusammen

2015

131

31

21

52

2014

149

26

21

47

2013

193


In diesen Jahren wurden

noch keine Daten erfasst.

2012

134

2011

166

2010

150


Herr Ambrosy verweist auf die Vorlage und ergänzt, dass es sich bei dem Programm um ein Erfolgsmodell handelt, auch weil alle Städte und Gemeinden sich daran beteiligen. Herr KTA Pauluschke teilt diese Ansicht ebenfalls.

Da es keine Fragen mehr gibt, nimmt der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen das Kreiswirtschaftsförderungsprogramm ProFIL zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig