Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bruns erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Eingliederungsbericht 2015


Der Landkreis Friesland hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in 2013 eine Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgeschlossen. Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung ist unter anderem, dass der Landkreis Friesland dem BMAS jährlich einen Eingliederungsbericht übermittelt.


In dem Eingliederungsbericht wird dargestellt, welche Strategien bei den Bemühungen um Eingliederung und um Überwindung der Hilfebedürftigkeit von Leistungsempfängern angewandt wurden und wie die im Vorjahr erzielten Ergebnisse aus Sicht des Landkreises bewertet werden.


Die Eingliederungsberichte aller zugelassenen kommunalen Träger werden unter www.sgb2.info veröffentlicht.


Herr Bruns verweist auf Punkt 3.4 „Verbesserung der Integration von Älteren in den Arbeitsmarkt“ auf Seite 15 des Eingliederungsberichtes.

Dort wird beschrieben, dass mit dem Bundesprogramm Perspektive „50+“ bis zum 31.12.2015 ein umfassendes und ganzheitliches Beratungs- und Maßnahmeangebot für den Personenkreis der Älteren zur Verfügung stand.

Dieses Angebot wurde nach Ablauf der Programmphase zum 01.01.2016 in das Regelgeschäft überführt, die Strukturen bleiben erhalten.


Herr Bruns verweist ebenso auf Punkt 3.8 „Verbesserung der Integration von Frauen und Alleinerziehenden“ auf Seite 19 des Eingliederungsberichtes. Im November 2015 lag die Integrationsquote der Alleinerziehenden bei 35,2 % (Vorjahresmonat 27,1 %). Dies ist im Vergleich zu allen Trägern in Niedersachsen das beste Ergebnis (Rang 1).


KTA Zillmer fragt, ob sich zwischenzeitlich weitere Entwicklungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bei Erreichen der Ziele ergeben haben.


LR Ambrosy antwortet, dass er dieses Thema mit Herrn Olaf Lies, Arbeitsminister des Landes Niedersachen, besprochen hat. Man überlegt, das Zielvereinbarungsverfahren zu überarbeiten. Monitäre Anreize sind dabei aber nicht vorgesehen.


KTA Janßen fragt, ob die Kinderbetreuung in Kindergärten und Kitas finanziell von den Alleinerziehenden zu 100 % übernommen werden müssen.


Hierzu erklärt Frau Vogelbusch, dass die Festlegung der Gebühren für die Kinderbetreuung von den Städten und Gemeinden vorgenommen wird.


KTA Neugebauer fragt, ob diese Festlegung der Beiträge ausschließlich die Stadt Jever festlegt oder jede Gemeinde und Stadtverwaltung eigenständig.


Frau Vogelbusch erklärt, dass die Festlegung der Gebühren für die Kinderbetreuung Städte und Gemeinden eigenständig durchgeführt werden und dadurch in der Höhe auch unterschiedlich ausfallen.


Herr Bruns weist zuletzt auf die Fortsetzung Veranstaltungsreihe „Richtungswechsel“ hin. Das Jobcenter des Landkreises Friesland informiert zum Thema Pflege und stellt Ausbildungs,- Beschäftigungs- sowie Weiterbildungsmöglichkeiten dieser Branche vor. Die Veranstaltung findet am 28.04.2016 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz Jeverland statt. Die Teilnahme ist freiwillig und soll interessierte Bürgerinnen und Bürger ansprechen.