Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bruns erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Auswirkungen von Flucht & Zuwanderung.


Die Anforderungen an die Arbeitsverwaltung sind durch die Zuwanderungsbewegungen der letzten Jahre gewachsen. Flüchtlinge sind inzwischen ein fester Bestandteil des Kundenspektrums des Jobcenters Friesland.


Der beigefügte Bericht soll einen kurzen Überblick über die Zugänge in die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Herkunftsländern, die Zuständigkeit für die Arbeitsförderung sowie den Aufenthaltsstatus und den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen geben.


Insgesamt wurden 158 Personen der zehn stärksten Herkunftsländer Leistungen nach dem SGB II seitens des Jobcenters Friesland bewilligt. 46 % der Leistungsberechtigten stammen aus Syrien. In 2016 wurden bis 30.03.2016 17 Personen Leistungen nach dem SGB II bewilligt. Hiervon machen die Syrer mit 70,5 % die stärkste Personengruppe aus. Weitere Anträge wurden von Personen aus Afghanistan und dem Kosovo gestellt. Mit Wirkung vom 01.03.2015 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz teilweise geändert. Seitdem sind für die meisten Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz die Jobcenter zuständig.


KTA Neugebauer merkt an, dass Kosovo und Serbien zu den sicheren Herkunftsländern gehören.


Herr Bruns antwortet, dass die in der Darstellung enthaltenen Personen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen haben und somit durch das Jobcenter betreut werden.


KTA Gerdes-Borreck fragt, wie ein Flüchtling aus Syrien in der Lage sein kann, einen so umfangreichen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II zu verstehen und auszufüllen.


Herr Bruns antwortet, dass eine Ausfüllhilfe in verschiedenen Sprachen vorhanden ist, die dem Kunden helfen kann. Des weiteren verfügt das Jobcenter Friesland über einen Video-Dolmetscher. Hier übersetzen Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens via Internet in die entsprechende Sprache.


KTA Kühne merkt an, dass in Deutschland ein enormer Aufwand betrieben wird, um die Flüchtlinge zu unterstützen.


Frau Vogelbusch ergänzt, dass diese Hilfemaßnahmen sowohl für die Flüchtlinge wie auch für die Mitarbeiter nötig sind.


KTA Wilken fragt nach, ob Schulungen für die Mitarbeiter des Jobcenters angeboten werden.


Herr Bruns antwortet, dass bereits diesbezüglich Qualifizierungen zum Thema „Flucht & Asyl“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Friesland stattgefunden haben. Das IQ-Netzwerk als Fachstelle „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung“ wurde durch das BMAS beauftragt, dementsprechende Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter durchzuführen. In Abstimmung mit dem Jobcenter Wittmund werden diese Schulungen gemeinsam in Anspruch genommen, sodass der reguläre Dienstbetrieb in den Einrichtungen stets aufrechterhalten werden kann.