Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:


Das Gremium beschließt die 22. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.


Die 22. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016 wurde auf Grundlage des Bevölkerungsmodells der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr. Kolb, erstellt.


Kinder, die das 3. Lebensjahr vollenden haben bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung gem. § 24 Abs. 3 SGB VIII. Im Landkreis Friesland wird dieser Rechtsanspruch flächendeckend erfüllt.


Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII ab dem vollendeten 1. Lebensjahr besteht nunmehr seit dem 01.08.2013. Die auf dem Krippengipfel 2007 empfohlene Quote von 35 % an Bedarf an Betreuungsplätzen wird im Landkreis Friesland bei Einbeziehung der Kindertagespflege mit insgesamt 49 % weit erfüllt.


Um einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung im Landkreis Friesland zu erhalten, sind die kommunalen Betreuungsangebote für Schulkinder mit aufgenommen worden. Außerdem sind in dieser Fortschreibung auch die Angebote aufgeführt, die als rein private Angebote gelten und nicht durch öffentliche Mittel gefördert werden.


Hierbei handelt es sich in erster Linie um private Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und/ oder privat-gewerbliche Angebote in Form einer selbst organisierten Großtagespflege. Diese Angebote sind bei der Berechnung der Kinderbetreuungsquote nicht berücksichtigt, weil sie nicht der Planungsverantwortung des Landkreises gem. § 80 SGB VIII unterstehen.


In dieser Fortschreibung ist zum ersten Mal detailliert beschrieben, welche konkreten Um- bzw. Ausbaupläne in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geplant sind.


Herr Meyer-Helfers stellt den Anwesenden die 22. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans vor, die in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgt ist.


Die Aufgabe der institutionellen Kinderbetreuung ist per öffentlich-rechtlichem Vertrag auf die Städte und Gemeinden übertragen. Nach aktueller Auswertung wird der Anspruch auf Kindertagesförderung und damit auch die Vereinbarkeit und Familie und Beruf erfüllt.


Während die Quote der Krippenbetreuung (0 bis unter 3 Jahre) im Jahr 2010 noch bei 12,8% lag, liegt sie aktuell bei 28%. Diese Steigerung konnte nur mit großem Aufwand und Engagement der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erreicht werden.


Betrachtet man die Betreuungsquote in Krippen im Bereich des Rechtsanspruchs (1 bis unter 3 Jahre) liegt die Quote sogar bei 42%. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der Kinder, die in Tagespflege eingebunden sind, steigt die Betreuungsquote auf insgesamt 49%.


Da die bestehenden Plätze ausgelastet sind, muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzliche Betreuungsquote von 35% nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, sondern um mindestens 10 Prozentpunkte höher liegt. Auch eine Kurzpublikation des Bundesfamilienministeriums bestätigt den steigenden Bedarf an Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Im Bundesdurchschnitt liegt dieser bei 43,2%.


Der Anteil der Ganztagesplätze (Krippe 25%, Kita 18%) ist zur Zeit noch sehr gering, so dass ergänzend zur Krippe / Tageseinrichtung für Kinder auf Tagespflege zurückgegriffen werden muss. Perspektivisch sei daher ein Ausbau des Angebotes an Ganztagsplätzen wünschenswert.


Die erste Verleihung des Gütesiegels ist am 10.05.2016 erfolgt. Preisträger sind die Tageseinrichtungen für Kinder in Cleverns und Moorwarfen. Weitere Tageseinrichtungen für Kinder sollen in den kommenden Jahren ausgezeichnet werden. Für 2017 haben bereits mehrere Tageseinrichtungen für Kinder Interesse bekundet. Bis Mitte 2018 sollen zudem Mindeststandards für die Kindertagespflege herausgearbeitet werden. Diesbezüglich hat gerade eine erste Veranstaltung mit 39 Tagespflegepersonen stattgefunden.


Das Hildesheimer Bevölkerungsmodell geht für die nächsten 6 Jahre in der Altersgruppe 0 bis unter 6 Jahre von einer relativen Konstanz auf Kreisebene aus. Bezogen auf die einzelnen Städte und Gemeinden gibt es in der Entwicklung der Kinderzahlen allerdings regionale Unterschiede.


In dem bislang vorliegenden Datenmaterial nach dem Hildesheimer Bevölkerungsmodell sind die Zuwanderungskinder noch nicht berücksichtigt. Nach aktuellen Rückmeldungen bringt die Betreuung der neu zugewanderten Kinder die Tageseinrichtungen für Kinder an die Platzgrenzen; auch Nachmittagsgruppen, in denen traditionell eher freie Plätze vorhanden sind, sind zur Zeit nahezu ausgelastet.


Für die Betreuungssituation auf Kreisebene sind Randzeitenbetreuung und Betreuung zu unüblichen Zeiten besondere Herausforderungen. Darüber hinaus wächst der Bedarf von sprachlicher und kultureller Förderung. Es stehen zwar diverse Förderprogramme zur Verfügung, jedoch sind zur Umsetzung zusätzliche personelle Ressourcen notwendig.


Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass die seit langer Zeit angekündigte und dringend erforderliche Novellierung des KiTaG weiterhin auf sich warten lässt. Zudem seien finanzielle Förderprogramme von Bund und Land zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung erforderlich.


Hortkinder werden in der Kindertagesstättenbedarfsplanung noch bis zum Jahr 2020 ausgewiesen, da es in Friesland noch Horte mit gültiger Betriebserlaubnis gibt. Die Zahlen sind unabhängig vom Ganztagsschulangebot hochgerechnet worden und fallen bei Schließung der Hortangebote weg.


Die Information des Landkreises über weitere Förderprogramme zum Ausbau der Kinderbetreuung im Jahr 2017 sind belastbar, die Gelder werden allerdings wie auch zuvor nach dem Windhundprinzip verteilt. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass einige Träger leer ausgehen werden. Daher sollten die Anträge bereits jetzt vorbereitet und schnellstmöglich gestellt werden. Frau Vogelbusch erklärt, diese Problematik könne nicht auf Kreisebene gelöst werden.


Frau Andersen führt aus, das Ganztagsangebot in der Stadt Schortens sei aus ihrer Sicht nicht ausreichend. Zusätzlich seien in diesem Zusammenhang auch die Rahmenbedingungen hinsichtlich Mittagsverpflegung / Ruhezeiten suboptimal.


Frau Vogelbusch bittet vor dem Hintergrund der zunächst schleppenden Nachfrage der zum 01.08.2013 durch die Städte und Gemeinden eingerichteten Krippenplätze um Verständnis, dass die Schaffung von neuen Ganztagsangeboten umsichtig und auf einen konkret vorgebrachten Bedarf erfolge. Für die Mittagsverpflegung schlägt sie vor, Kooperationen mit den Schulen einzugehen. Eine gemeinsame Mensanutzung dürfte im Sinne von Nachwuchsgenerierung auch im Interesse der Schulen sein.


Frau Andersen bedauert, dass nicht aktiv für Ganztagsplätze geworben wird.


Frau Kaiser-Fuchs merkt an, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen könne nicht nur durch Gesetzesänderungen, sondern auch durch politische Entscheidungen auf Stadt- oder Gemeindeebene erfolgen. Sie regt an, kreative Lösungen und Konzepte zu entwickeln.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig, bei 1 Enthaltung