Die Ausgabe von Kompost diente seinerzeit dazu die Akzeptanz und den Absatz von Kompost zu fördern, da es Absatzschwierigkeiten gab. Die Fa. Nehlsen bzw. deren Tochter Flormaris hatte den Landkreis gebeten dabei zu „unterstützen“.
Da die Firma die (Selbst)-Kosten für den Transport getragen hat und der LK nur Ideell tätig werden musste und gleichzeitig die positive Meinungsbildung zum Thema Bioabfallsammlung befürwortete, wurde der Kompost auch nach Varel gefahren.

Mittlerweile hat Nehlsen die Flormaris verkauft und die Fa. Wilsaflor hat weder die Fahrzeuge, noch muss sie um Abnehmer werben.

Die Fa. Nehlsen sieht den Transport von Kompost nach Varel als eigenständige Dienstleistung, die außerhalb des Entsorgungsvertrages gezahlt werden muss.

Die Abfallgebühren sind ausschließlich für die Belange der Abfallentsorgung vorgesehen. Artfremde Kosten dürfen daher aus dem gebundenen Haushalt nicht aufgewendet werden.

Solange der Kompost in Wiefels/Varel kostenfrei angeboten werden kann, ist das in Ordnung, da gebührenneutral.
Der Transport von Kompost zu anderen Orten (warum nur Varel?) gesponsert durch den Landkreis würde in Konkurrenz zu den gewerblichen Anbietern auch eine unzulässige, einseitige Förderung bedeuten.

Es soll gemeinsam mit der Stadt Varel geprüft werden, ob eine kosteneutrale Möglichkeit geschaffen werden kann, um die Abgabe von kleinen Mengen Kompost in Varel zu ermöglichen, die auch von Bürgern der Gemeinden Bockhorn und Zetel genutzt werden kann.