Beschluss: zurückverwiesen an die Fraktionen

Beschluss:

 

Die Verweisung in die Fraktionen wird beschlossen.

 



Das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA (dt. Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen, auch als Canada – EU Trade Agreement gelesen) ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen.

 

Der Vertrag enthält umfassende Handels- und Zollerleichterungen. Es gilt auch als Testfall für das US-amerikanisch-europäische Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP/TAFTA) und ist in Abschnitten umstritten, insbesondere beim Investitionsschutz, der es Unternehmen ermöglichen soll, bei veränderter Rechtslage von Staaten Schadenersatz zu fordern (Investor-State Dispute Settlement).

 

Die Verhandlungsführer – auf europäischer Seite ist dies die EU-Kommission, genauer der Generaldirektion Handel – haben die CETA-Verhandlungen im August 2014 abgeschlossen.

Die Europäische Kommission hat im Juli 2016 folgende Texte angenommen und sie offiziell dem Rat der EU vorgeschlagen: Unterzeichnung des Abkommens, Abschluss des Abkommens, vorläufige Anwendung des Abkommens und die Zusammenfassung der Verhandlungsergebnisse.

Eine rechtliche Prüfung des Textes wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, allerdings ist der Vertragstext noch nicht völkerrechtlich bindend. Die Europäische Kommission hat nun dem Rat der EU die Unterzeichnung und den Abschluss von CETA offiziell vorgeschlagen.

 

Nach der Beschlussfassung durch den Rat kann CETA vorläufig angewandt werden. Voraussetzung für das eigentliche Inkrafttreten ist der Abschluss des Abkommens durch die EU im Wege eines Ratsbeschlusses mit Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie durch alle Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Ratifizierungsverfahren.

 

CETA gilt als Blaupause für das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP). Zur Funktion von CETA für TTIP und weiteren Freihandelsabkommen stellte im EU-Ratsausschuss der TPC-Mitglieder im Februar 2013 die österreichische Delegation fest, „die Vorbildwirkung für zukünftige Verhandlungen (USA, Japan, China, ASEAN) wäre umso größer, je besser das Outcome mit Kanada sei.“

 

TTIP soll Vorschriften und Regeln in der Wirtschaft Europas und der USA langfristig so gestalten, dass sie besser zusammenpassen. Bei den Verhandlungen geht es darum, Zölle und andere Handelsbarrieren im transatlantischen Handel zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) abzubauen. Ziel ist eine stärkere Öffnung der Märkte auf beiden Seiten des Atlantiks. Zudem sollen mit TTIP Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit und Wettbewerbsgleichheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen staatlichen Ebenen vereinfacht werden.

 

Die Verhandlungen über TTIP und die zugehörigen politischen Verfahren verlaufen analog zu CETA.

 

Es ist festzuhalten, dass die nationalen Spitzengremien über CETA und TTIP zu entscheiden haben. Eine Letztentscheidung der zuständigen Gremien steht noch aus, so dass eine Beschlussfassung auch wegen Unzuständigkeit des Kreistages nicht weiter zu verfolgen ist.

 

Frau Gerdes-Borreck unterstützt den gestellten Antrag ausdrücklich.

 

Herr Chmielewski wandte sich wegen Abwesenheit vor der Ausschusssitzung per EMAIL an Herrn von Polenz und teilte mit, dass der von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorschlag für die MMW nicht akzeptabel sei (s. Anlage 2).

 

Herr Landrat Ambrosy verweist auf die mit Herrn Bernd Lange MdEP Bernd Lange (EU-Ausschussvorsitzender für internationalen Handel und Verhandlungsführer TTIP)  geführten Gespräche und die bereits eingesetzte kommunalpolitische Diskussion.  Danach soll u.a. die kommunale Selbstverwaltung durch die beabsichtigten Abkommen nicht in Frage gestellt werden. Dies wurde bereits den kommunalen Spitzenverbänden und den Ministerien so mitgeteilt. Insofern sei eine Resolution insbesondere in Fällen der Unzuständigkeit eigener Gremien eher kein geeignetes Mittel der Intervention. Es gelte sinnvolle Meinungsbildungsformen zu wählen die auch auf überörtlicher Ebene zu einem Erfolg führen können. Eine Resolution bei Unzuständigkeit eigener Gremien auf dem Weg zu bringen würde diesen Zweck wahrscheinlich verfehlen. Deshalb plädiere er auf Grundlage der in Varel begonnenen Gespräche den Dialog fortzuführen.

 

Herr Böcker unterstützt den Antrag dennoch. Schließlich könne es nicht falsch sein, die politische Meinung durch eine Resolution zu stärken.

 

Herr Damm und Herr Onnen-Lübben schließen sich der Auffassung des Landrates an. Schließlich müsse in einer Resolution auch eine Ernsthaftigkeit zu erkennen sein. Eine Wirkung ohne kommunale Zuständigkeit sei  mit einer solchen Resolution nicht zu zielen.

 

Herr Recksiedler stellt den Antrag die Beratung zunächst in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr von Polenz sowie Herr Janssen unterstützen diesen Antrag.

 

Herrn Osterloh stört der aus seiner Sicht populistisch anmutende Stil des von der MMV eingereichten Antrags.

 

Frau Gerdes-Borreck stellt klar, dass es sich nicht um Populismus sondern vielmehr um eine den Interessen einer Resolution folgenden Zuspitzung der Sachlage handele.

 

Herr Landrat Ambrosy bittet die  in einer öffentlichen Kreistags-Infoveranstaltung im KDLZ Varel am 9. November 2015 mit MdEP Bernd Lange diskutierten Aspekte zu berücksichtigen. Die zugehörigen Papiere sind im Kreistagsinformationssystem unter der v. g. Sitzung bereits hinterlegt.

 

Herr von Polenz stellt den Antrag von Herrn Recksiedler auf Verweisung in die Fraktionen zur Abstimmung.

 

 


Abstimmung:
-einstimmig-