Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2011 des Landkreises Friesland in der vorgelegten Fassung.
  2. Die Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
  3. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung.

 


Dies ist der dritte nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung aufgestellte Jahresabschluss. Die bekannten Verzögerungen bei der Vorlage des Jahresabschlusses (unerwartete Probleme bei der Abrechnung von Auszahlungen auf die Anlagenbuchhaltung, Personalwechsel und Personalausfälle in der Finanzwirtschaft) können nur allmählich aufgeholt werden. Derzeit ist der Jahresabschluss 2012 beim RPA zur Prüfung; die Zahlen des Jahresabschlusses 2013 sollen im September/Oktober 2016 fertiggestellt werden (dem Kreistag wird in der Oktober-Sitzung berichtet); ca. 3 Wochen später (Berichtswesen, Daten- und Materialaufbereitung) kann dieser Jahresabschluss dann ebenfalls dem RPA zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Rechtslage:

Nach Aufstellung prüft das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Sachverhalt:

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses am 15.06.2016 (endgültig, nach Änderungen) festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes datiert vom 29.07.2016. Jahresabschluss, Schlussbericht und Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen dieser Niederschrift an. Der Kreistag hat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

ordentliches Ergebnis:                                 3.239.623,82 Euro

außerordentliches Ergebnis:                        166.285,71 Euro

Jahresergebnis:                                                              3.405.909,53 Euro

 

Der Überschuss ist nach Artikel 6 des NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu verrechnen.

 

Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der Vorjahresbilanz (ca. 10,5 Mio. Euro) geringfügig um 500 T€ auf 11,0 Mio. Euro erhöht.

 

Die Bilanzsumme ist um 8,5 Mio. Euro gewachsen. Es gab folgende wesentlichen Vermögensveränderungen im Anlagevermögen:

 

Immaterielles Vermögen (geleistete Zuwendungen):                    300.041 Euro

Bebaute Grundstücke (hier vor allem: Schulen):                            7.202.370 Euro

Betriebs- und Geschäftsausstattung:                                                  1.291.636 Euro

 

Das bedeutet auf der Passivseite eine um 5.823.695,41 Euro höhere Nettoposition (Minderung des vorgetragenen kameralistischen Sollfehlbetrages in Höhe des Vorjahres-Überschusses von 2.805.566,09 Euro; 600.343,44 Euro gegenüber dem Vorjahr höherer Jahresüberschuss; 2.418.055,88 Euro höhere Sonderposten); die Geldschulden sind um 813.562,97 Euro gesunken; die Rückstellungen um 1.308.314,05 Euro gestiegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor,

    • den Jahresabschluss zu beschließen,
    • zu beschließen, den Überschuss mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren zu verrechnen;
    • dem Landrat für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

 

 

Landrat Ambrosy teilt mit, dass er bei der Abstimmung zur Entlastung den Raum verlassen wird, aber vorerst für Fragen im Saal bleibt. Er erklärt, dass der Jahresabschluss mit 3,4 Mio € sehr gut aussieht. Es wird sich bemüht, die restlichen Jahresergebnisse so schnell wie möglich nachzuarbeiten, einige Aspekte sind von Dritten abhängig, insbesondere die Jahresabgrenzungen. Es wurde hier ein eigenes Recht geschaffen mit vielen Ausnahmen und Regelungen, insbesondere was die Abschreibungen und Bewertungsfragen angeht. Die Folgejahre sehen ebenfalls gut aus, was man daran erkennen kann, dass es keine Liquiditätskredite mehr gibt, dieses erklärte Ziel wurde erreicht.


KTA Pauluschke fragt, wie hoch der Fehlbetrag in 2011 war.

Dieses wird vom Landrat mit ca. 10 Mio € beantwortet.

 

KTA Zillmer weist darauf hin, dass es im Bericht des RPA leicht kritische Anmerkungen gibt. Er merkt an, dass die Prüfung der Vergabe kritisiert wurde, dieser Punkt ist sehr heikel, da in Zukunft auch größere Vergaben anstehen und wenn es bereits bei kleinen Vergaben Probleme gibt, könnte es hier zu Schwierigkeiten kommen. Herr Zillmer bittet hier um schnelle Abhilfe.


Landrat Ambrosy erläutert dazu, dass die Vergabestelle bereits verstärkt wurde und es Schulungen gegeben hat. Zudem wurden die Kritikpunkte materiell-rechtlich geprüft und waren laut RPA korrekt. Die formellen Fehler wurden abgestellt. Auch bei den Themen Kassenabrechnungen und Anzahl der Konten bei Schulen wurden Fehler behoben.

 

KTA Zillmer spricht an, dass sich das Europarecht gravierend geändert hat und fragt, ob der Landkreis schon reagieren konnte.

Landrat Ambrosy stimmt diesem zu und erklärt, dass es noch keine Anwendungsrichtlinien gibt und auch keine Rechtsprechung. Es gibt gewisse Unsicherheiten bei einigen unbestimmten Rechtsbegriffen, aber die Mitarbeiter werden bereits entsprechend qualifiziert.

 

KTA Pauluschke spricht die Tischvorlage an, in der es um die Anfrage von KTA Just geht; ihm ist diese Anfrage nicht bekannt. Herr Ambrosy erläutert, dass diese lediglich eine Anfrage an die Verwaltung zu den Ergebnissen der Jahre 2012, 2013 und 2014 ist. Herr Ambrosy weist darauf hin, dass die Zahlen nur aus dem Ergebnishaushalt sind. Die Anfrage wird dem Protokoll beigefügt.

Weiterhin fragt Herr Pauluschke, ob sich die positiven Ergebnisse aus den Folgejahren auf die Kreditaufnahme auswirken.
Laut Herrn Ambrosy wurden dieses Jahr noch keine Kredite aufgenommen.

Landrat Ambrosy verlässt den Raum.

 

Der Ausschuss fast sodann folgendenen Beschlussvorschlag.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Landrat Ambrosy kehrt in den Saal zurück.