Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes am Wangermeer in Hohenkirchen wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Dem Eigenbetrieb Wangermeer der Gemeinde Wangerland wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, maximal jedoch 20 % der förderfähigen Gesamtkosten bzw. höchstens 18.100 Euro bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 


Der Eigenbetrieb Wangermeer der Gemeinde Wangerland hat mit Schreiben vom 08.08.2016 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes am Wangermeer in Hohenkirchen gestellt.

 

Zurzeit gibt es in der Gemeinde Wangerland mehrere Wohnmobilstellplätze auf den Campingplätzen in Schillig und Hooksiel, am Hafen Wangersiel sowie am Meerwasserwellenhallenbad Hooksiel, die von der Wangerland Touristik GmbH betrieben werden. Nach dem Ende der Kleigewinnung für den Deichbau und der Herstellung als touristischen Freizeitsee sind im Laufe der letzten Jahre weitere Freizeitangebote rund um das Wangermeer entwickelt worden. Die Hotelanlage „Dorf Wangerland“ verzeichnet eine gute Auslastung. Mit der Schaffung eines Strandbereiches sowie der Anlegung von Rundwegen wurde dem steigenden touristischen Interesse Rechnung getragen. Seit 2014 ist am Ostufer eine Fußballgolfanlage angesiedelt. Das Angebot ist bereits um Stand-up-Paddling, Landsegeln und Surfen erweitert worden. Das Wangermeer ist damit auf dem Weg zu einem attraktiven touristischen Naherholungsgebiet.

 

Als Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur plant der Eigenbetrieb Wangermeer den Bau eines Wohnmobilstellplatzes mit 12 Stellplätzen inklusive der erforderlichen Infrastruktur (Stromversorgung, Frischwasserversorgung, Entsorgung, Infotafeln) sowie ergänzend eine Slipanlage für das Einsetzen von Segel- und Paddelbooten. Weiterhin ist auf der nördlichen Straßenseite der Landesstraße 809 zwischen der neuen Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz und der Mozartstraße ein kombinierter Fuß- und Radweg mit einer Länge von rund 130 m als Anbindung in den Ortskern Hohenkirchen geplant

 

Momentan sind ca. 63 % der Wohnmobilnutzer in einem Alter zwischen 50 und 69 Jahren, diese Gruppe wird perspektivisch größer und ist länger aktiv. Wohnmobiltouristen gehören nach Erhebungen des DTV zu einer sehr finanzstarken Bevölkerungsgruppe. Aktuell geben Wohnmobiltouristen pro Person 40 Euro in der Gemeinde aus, in der sie übernachten. Neben der Erweiterung des touristischen Angebotes in der Gemeinde Wangerland wird dadurch auch die örtliche Wirtschaft in Hohenkirchen gestärkt.

 

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme und die begleitende Infrastruktur betragen nach der Kostenschätzung des Eigenbetriebes Wangermeer rund 195.000 Euro netto. Der Eigenbetrieb ist vorsteuerabzugsberechtigt. Die Gemeinde Wangerland gehört zur LEADER-Region „Nordseemarschen“. Der Eigenbetrieb hat für das Projekt eine Förderung aus diesem Programm beantragt. Die Förderquote beträgt 50 % zuzüglich 5 % Härtefallregelung auf Grund der unterdurchschnittlichen Steuereinnahmekraft der Gemeinde Wangerland. Die Lokale Aktionsgruppe LEADER-Nordseemarschen hat dem Projekt in seiner Sitzung am 25.11.2015 inhaltlich zugestimmt und einen LEADER-Zuschuss in Höhe von max. 100.000 Euro beschlossen. Die endgültige Bewilligung erfolgt durch das Amt für regionale Landesentwicklung in Aurich.

 

Ein hoher Anteil der Baukosten in Höhe von 195.000 Euro entfällt auf den Neubau des kombinierten Geh- und Radweges zwischen der Einmündung und Zufahrt zum Wangermeer mit dem Wohnmobilstellplatz und der Einmündung der Mozartstraße. Der Geh- und Radweg soll an der nördlichen Straßenseite der Landesstraße 809 als sichere Anbindung an den Ortskern gebaut werden. Auf der südlichen Straßenseite der L 809 gibt es bereits einen kombinierten Fuß- und Radweg von Hohenkirchen in Richtung Wiarden. Nach der Richtlinie gewährt der Landkreis Friesland Zuschüsse für die Errichtung und Erweiterung von infrastrukturellen Einrichtungen des Fremdenverkehrs. Förderungsfähig sind danach Maßnahmen, die in erster Linie dem Fremdenverkehr dienen. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung und gemäß Rücksprache mit dem Fachbereich Straßenverkehr gehört der Bau des Geh- und Radweges an einer Landesstraße nicht zu den förderfähigen Kosten im Sinne der Leitlinie. Nach Rücksprache mit dem Eigenbetrieb Wangermeer wurden für die Zufahrt und den Geh- und Radweg anteilige Kosten in Höhe von 104.381,60 Euro ermittelt, die bei der Berechnung der Zuschusshöhe herausgerechnet werden, so dass die förderfähigen Kosten bezogen auf eine touristische Förderung durch den Landkreis 90.618,40 Euro betragen.

 

Für die Berechnung der Höhe des Kreiszuschusses wird die LEADER-Förderung in Höhe von 55 % daher auf die aus Sicht des Landkreises Friesland förderfähigen Kosten in Höhe von 90.618,40 Euro bezogen, so dass danach ungedeckte förderfähige Kosten in Höhe von 40.778,28 Euro verbleiben. Auf diese Summe kann ein Zuschuss in Höhe von 30 % = (gerundet) 12.230 Euro gewährt werden.

 

Die Finanzierung für den Bau des Wohnmobilstellplatzes ist nach Abzug der Kosten für den Geh- und Radweg wie folgt vorgesehen:

LEADER Nordseemarschen
(55% der förderfähigen Nettokosten, max. 100.000 Euro)     100.000,00 Euro

Kreiszuschuss Landkreis Friesland                                            12.230,00 Euro

Eigenmittel Eigenbetrieb Wangermeer                                       82.770,00 Euro

Gesamtkosten:                                                                             195.000,00 Euro

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Eigenbetrieb Wangermeer der Gemeinde Wangerland für den Neubau eines Wohnmobilstellplatzes am Wangermeer in Hohenkirchen auf der Grundlage der „Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen“ zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, maximal jedoch 20 % der förderfähigen Gesamtkosten bzw. höchstens 18.100 Euro zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

Herr Graalfs erklärt, dass die Wirtschaftsförderung gerne den WoMo-Platz Wangermeer fördern möchte, es aber Probleme mit dem Geh- und Radweg gibt, da dieser an einer Landesstraße errichten werden müsste. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es bereits einen Radweg, es müsste somit nur die Straße überquert werden. Daher wurden diese Kosten nicht als förderfähig anerkannt. Die Gemeinde hat die Kosten für diesen Teil der Errichtung eines Geh- und Radweges vorgelegt, diese wurden nun anteilig berechnet und als teilweise förderfähig anerkannt. Ein Vorteil ist hier, dass die Leader-Förderung hierzu bereits bewilligt wurde. Es gilt der Grundsatz, dass der Landkreis nur fördert, was förderfähig ist.

 

KTA Eilers fragt, ob solch ein Antrag immer in Zusammenhang mit einer Leader-Förderung steht.


Herr Graalfs führt hierzu aus, dass dieses nicht automatisch so ist, einige Gemeinden sprechen den Landkreis selbst darauf an und andere werden auch durch den Landkreis darauf hingewiesen.

 

Landrat Ambrosy erläutert, das Kreisgebiet liege im Bereich dreier LEADER-Förderprogramme. Viele Projekte können so bezuschusst werden.

 

KTA Ostendorf fragt, ob die Förderrichtlinien im Internet nachzulesen sind.

 

Landrat Ambrosy verneint dieses und verweist bei Fragen auf die Wirtschaftsförderung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.