Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 


Es meldete sich Herr R. aus Schortens zu Wort und bat um eine Stellungnahme des Landrates zur Positionierung der Einwohnerfragestunde in der Tagesordnung.

 

Landrat Ambrosy erklärte, der Kreistag habe – nachdem die Einwohnerfragestunde in früheren Jahren am Ende der öffentlichen Sitzung aufgerufen worden sei – vor einigen Jahren beschlossen, die Fragestunde an den Anfang zu setzen. Man verfolge damit die Absicht, die Hinweise, Bedenken und Anregungen der Einwohner ggf. im weiteren Sitzungsverlauf berücksichtigen zu können.

 

Weitere Möglichkeiten für eine Meinungsäußerung  bestünden darüber hinaus, indem Einwohner nach Sitzungen eine Notiz mit ihren Hinweisen und Fragen an die Verwaltung überreichten, auf die sie dann antworte. – Auch per Mail, Fax oder telefonisch könne jede/r Einwohner/in jederzeit an den Landkreis herantreten. Die Kommunalverfassung biete vielerlei Möglichkeiten, sich einzubringen.

 

Herr R.  stellte sodann folgende Fragen:

a)

In § 1 Abs. 2 der Aufwandsentschädigungssatzung für Kreistagsabgeordnete vom 2. November 2011 sei geregelt, dass eine Zahlung auch erfolge, wenn die Tätigkeit des KTA nur einen Teil eines Monats ausgeübt werde. – Sei die Zahlung ggf. von der Teilnahme an einer Sitzung in diesem Teil-Monat abhängig oder erfolge sie auch bei „Nichtstun“? – Wie werde kontrolliert, ob der KTA z. B. an mindestens einem Tag im Monat sein Mandat ausgeübt habe?

 

Herr Pauluschke erläuterte, die pauschale Aufwandsentschädigung erhalte jedes Kreistagsmitglied, wenn es auch nur einen Tag des Monates dem Kreistag angehört habe. Das Sitzungsgeld hänge naturgemäß von Sitzungsteilnahmen ab.

 

Landrat Ambrosy erklärte, die Aufwandsentschädigung sei keine Entlohnung. Es gebe nach seinen Erfahrungen kein Kreistagsmitglied, das sein Mandat nicht aktiv ausübe und entsprechende ehrenamtliche Arbeit leiste. Im Übrigen sei diese Arbeit nicht nur in, sondern auch im Vorfeld und in Nachbereitung von Sitzungen erforderlich, und berge Verantwortung in sich. Alleine das Lesen der zahlreichen Sitzungsvorlagen bedeute einen erheblichen zeitlichen Aufwand. Daraus ergäben sich wiederum Nachfragen und Diskussionen. – Dem offenbar bestehenden Eindruck, es gebe „Geld für’s Nichtstun“, müsse widersprochen werden.

 

Nach Jahren stehe heute die Entscheidung über eine moderate Anhebung der Aufwandsentschädigungen an. In ganz Niedersachsen sei Friesland der Landkreis mit den mit Abstand niedrigsten Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in allen Bereichen. Insofern sei eine Anhebung durchaus gerechtfertigt und angemessen.

 

KTV Pauluschke verwies auf die Geschäftsordnung, nach der eine Diskussion in der Sache in der Einwohnerfragestunde nicht stattfinde.

 

 

b)

Herr R. hinterfragte die Aufgaben der drei stellvertretenden Landräte, die lt. neuer Satzung  künftig eine Entschädigung von 300,-- Euro monatlich bezögen.

 

Herr Pauluschke verwies auf seine Funktion als stellvertretender Landrat in der abgelaufenen Wahlperiode. Eine Diskussion um die Anzahl der Vertreter habe es bereits des öfteren gegeben. Jede/r  Vertreter/in gebe gegenüber der Verwaltung eine detaillierte Auflistung der im Zusammenhang mit Repräsentanzterminen entstandenen Fahrtkosten ab. Bei einer Auswertung der Aufzeichnungen habe sich gezeigt, dass er persönlich als stellv. Landrat, so Herr Pauluschke, in den letzten fünf Jahren ca. 80 Termine pro Quartal wahrgenommen habe. – Landrat Ambrosy ergänzte, bereits jetzt liege die Zahl der von den ehrenamtlichen Landräten wahrgenommenen Termine in 2016 bei über 300.

 

Da keine weiteren Meldungen vorlagen, schloss Vorsitzender Pauluschke die Einwohnerfragestunde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: