Nachtrag: 28.10.2016

Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Begründung:

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann die Vertretung aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden.

Die Vertretung legt entsprechend § 71 Abs. 2 NKomVG die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. Die Sitzverteilung erfolgt – so weiter in Abs. 2 – nach dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer (bei gleichen Zahlenbruchteilen ggf. Losverfahren durch die/den Kreistagsvorsitzenden).

Fraktionen und Gruppen, auf die – so Abs. 4 a.a.O – bei der Sitzverteilung …. in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, in den jeweiligen Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat).

 

Zu beachten ist auch § 71 Abs. 4 Satz 3:

Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören (hier: Kreistagsmitglied Janto Just), können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

Gemäß § 71 Abs. 5 stellt die Vertretung die sich … ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

Im Rahmen der Verabschiedung der Geschäftsordnung – TOP 8 – hat der Kreistag in § 25 die Bildung folgender Ausschüsse festgestellt:

 

§ 25

Fachausschüsse und ihre Zusammensetzung

 

Es werden folgende beratende Ausschüsse des Kreistages gebildet:

 

-        Ausschuss für Schule, Sport und Kultur

                       mit 11 Sitzen,

 

-        Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Mobilität

                        mit 11 Sitzen,

 

-        Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft

                        mit 11 Sitzen,

 

-        Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen

                        mit 11 Sitzen,

 

-        Ausschuss für Arbeit und Soziales

                        mit 11 Sitzen,

              

-        Jugendhilfeausschuss (Pflichtausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII)

                      mit 6 Sitzen

 

 

Die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer hat für die vorstehenden Ausschuss-Stärken folgendes Ergebnis:

 

11er Ausschüsse         

 

Fraktion oder Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

SPD/GRÜNE/FDP

21

5,634

5

1

6

CDU

10

2,682

2

1

3

ZV/SWG/UWG

5

1,341

1

 

1

AfD Nds.

3

0,804

 

1

1

MMW/LINKE

2

0,536

 

 

Grundmandat

Gesamt

41

 

8

3

11

 

 

6er Ausschuss (Jugendhilfeausschuss)    

 

Fraktion oder Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

SPD/GRÜNE/FDP

21

3,073

3

 

3

CDU

10

1,463

1

1

2

ZV/SWG/UWG

5

0,731

 

1

1

AfD Nds.

3

0,439

 

 

Grundmandat

MMW/LINKE

2

0,292

 

 

Grundmandat

Gesamt

41

 

4

2

6

 

Die Gruppen und Fraktionen wurden auf dieser Basis um Benennung ihrer jeweiligen Ausschussmitglieder und –vertreter/innen  gebeten.